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Die
Sache mit den Abschussplänen ist der springende Punkt.
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Südtiroler Jagdgesetz sieht vor, dass die Schalenwildarten nur im Rahmen
eines Abschussplanes bejagt werden dürfen. Der Abschussplan wird von
einer Kommission erstellt, bei welcher neben Vertretern der Jägerschaft auch die Jagdbehörde, der Südtiroler Bauernbund und die
Forstbehörde mitarbeiten.
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- Der Abschussplan sieht nicht nur für
jedes Revier vor, wie viele Stücke einer Wildart erlegt werden
dürfen, sondern er legt fest, wie viele geschossen werden
müssen.
Es heißt in der
Landesjagdordnung , dass der Abschussplan verbindlich, also vinkulierend
sei. Natürlich
gelingt es nicht immer, die Abschusspläne zur erfüllen. Beim Rotwild
tun sich manche Reviere besonders schwer, weil diese Wildart sehr
scheu ist. Wo sie stark bejagd werden, werden Hirsche zum Nachttier.
Es braucht also erhebliche Anstrengungen, um den Rotwildabschuss zu
erreichen. Manche Jäger haben die Zeit und die Geschicklichkeit, für die Reviere einen
Teil des Abschusses zu erledigen, andere weiniger begünstigte Jäger
bekommen kaum einmal ein Stück Rotwild vor die Büchse.
Sollten vor dem 01 September
ROTWILDKÄLBER oder REHKITZE erlegt werden MÜSSEN, so werden die Abschüsse
NICHT vom Abschußplan abgezogen. Auch Fallwild bzw. tot aufgefundenes -
oder überfahrenes Wild darf vom Abschussplan nicht abgezogen werden.
WILD WELCHES ÜBERFAHREN WIRD, MUSS DEM ZUSTÄNDIGEN REVIERLEITER ODER JAGDAUFSEHER VORGEZEIGT WERDEN;
WIRD DURCH DAS
ÜBERFAHREN VON WILD DAS FAHRZEUG BESCHÄDIGT, AT DER UNGLÜCKSFAHRER KEIN
ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ, DARF ABER DAS TOTE ÜBERFAHRENE WILD BEHALTEN.
KONTROLLE:
Am Ende eines
Jagdjahres wird Bilanz gezogen, ob die Abschusspläne erfüllt worden
sind. Ein, zwei, drei Stücke im Minus kann für unsere Gegend in
Südtirol als normal angesehen werden. Wichtig ist, dass genügend
weibliche Stücke und Jungwild erlegt werden, mindestens doppelt so
viele, als Hirsche müssen es sein. Wenn zu wenig weibliche
geschossen werden, muss der Fehlbetrag im kommenden Jahr nachgeholt
werden, damit die Jagd auf den männlichen Hirsch wieder aufgeht. In der
Regel gelingt dies auch. Die Jäger wollen nämlich nicht die attraktive
Hirschjagd verzichten und strengen sich entsprechend an, das im Vorjahr
eventuell nicht erlegte Kahlwild nachzuschießen.
Schalenwild und Spielhähne
müssen spätestens innerhalb 24 Stunden nach dem erlegen, dem
Revierleiter und Bevollmächtigen vorgezeigt werden. |