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NEUES IN DER
LANDESJAGDORDNUNG:
VERWECHSELBARE ABSCHÜSSE IN
SÜDTIROL STRAFFREI
Wenn ein Jäger in der
Dämmerung ein Kahlwild, also ein weibliches Rotwild mit einem geweihlosen
Hirsch verwechselt, dann wird dies nicht mehr bestraft. dies sieht unter
anderem eine Neuregelung der Jagdordnung vor.
Bericht,
teils aus der Tageszeitung Dolomiten vom 26. Mai 2004
Wird in der Dämmerung ein geweihloser Hirsch mit
einem Kahlwild (weibliches Rotwild und die Kälber beider Geschlechter)
verwechselt und deshalb erlegt, dann blühen dem Jäger nicht mehr die
bisherigen Strafen, die von einer Geldbuße bis zu einem Jagdverbot reichen
konnten. diese Neuerung in der Jagdordnung hat die Landesregierung nun
genehmigt. Zudem ist in der neuen Ordnung vorgesehen, dass auf
Kraftfuttervorlagen für Schalenwild verzichtet werden muß.
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Seit rund 50
Jahren gibt es Richtlinien für eine disziplinierte Jagd in den
Revieren Südtirols. Über die Jahre sind, auch aufgrund der sich
veränderten Wildsituationen, immer wieder Anpassungen nötig
geworden. Die jüngsten Korrekturen, die vom Landesausschuss
erarbeitet worden sind, hat die Landesregierung in der letzten
Sitzung vom Montag genehmigt.
Die Jagd auf Rotwild, welche vom 01. Mai bis
zum 15 Dezember erlaubt ist, ist bei der Geweihentwicklung im
Frühjahr ein Hirsch mit einem Kahlwild schlecht erkennbar. Deshalb
haben viele Jäger lieber auf einen Abschuss verzichtet, als
unabsichtlich einen Hirsch zu erlegen, der erst ab August
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| freigegeben ist. Ein
unerlaubter Abschuss wurde bisher mit einer Geldstrafe, - aber
auch mit einem zeitweiligen Jagdverbot geahndet. Dies
wurde nun geändert: "Wenn ein verwechselbarer Hirsch geschossen
wird, dann hat das keine Folgen für den sicher nicht glücklichen
Jäger," Schließlich wolle der Jäger nur dem geforderten Abschuss
von Kahlwild nachkommen um Schäden in Wald und Wiesen zu
vermeiden, die ein zu großer Bestand mit sich bringt. Außerdem
muss in den meisten Revieren Südtirols, der Abschuss von
Kahlwild dem Jagdrevier zum Verkauf abgeben werden.
In Zukunft wird der "unglückliche"
Abschuss von zwei Jagdaufsehern von Land und Jagdverband
geprüft. Sind schon sichtbare Ansätze des Geweihs vorhanden,
wird der Jäger weiterhin angezeigt und bestraft.
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Neu in der Jagdordnung ist auch, dass künftig auf
Kraftwuttervorlagen für Schalenwild verzichtet werden muss. "Diese
Forderung hat die Forstverwaltung erhoben, und wir wollen ihr nachkommen,"
erklärt in der Tageszeitung Dolomiten Herr Auckenthaler vom Südtiroler
Jagdverband. "Die Wildtiere sollen wild bleiben und nicht futterzahm wie
ein Haustier gemacht werden. Das ist nicht im Sinne der Natur.
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