Wann wird der Einsatz gefordert?
Bei jeder
Suchjagd, Drückjagd, Riegeljagd, Treibjagd, jeder Jagd auf Wasserwild sind brauchbare Hunde in
genügender Anzahl zu verwenden.
Auch der zur Nachsuche verwendete Hund muss
brauchbar sein. Ein Jagdhund darf nicht
unangeleint zur Nachsuche auf ein angeschossenes Wild angesetzt werden, wenn
die Gefahr besteht, daß der Hund in den öffentlichen Straßenverkehr gelangt,
ohne daß der Jäger ausreichend auf ihn einwirken kann. So stellt es keine
ausreichende Beaufsichtigung des Jagdhundes mehr dar, wenn dieser über weite
Strecken bei der Nachsuche ohne ausreichende Beaufsichtigung ist, so daß der
Hund unkontrolliert die Verfolgung des angeschossenen Wildes aufnimmt.
Haltungsverpflichtung:
Die Jagdbehörde kann dem Revierinhaber die
Verpflichtung zur Haltung eines zur Nachsuche brauchbaren Hundes auferlegen.
Weitere Besonderheit bei der Regelung:
Die Obere Jagdbehörde wird ermächtigt,
Vorschriften und Prüfungen zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu
erlassen. Mit der Durchführung der Prüfungen können anerkannte
Jägervereinigungen betraut werden.
Einsatzbereiche
Vor dem
Schuss: Suche, Stöbern, Buschieren, Brackieren, Bauarbeit
Möglicher Einsatz von "Spezialisten":
Pointer: Feldarbeit auf Flugwild
Dackel und Terrier: Bauarbeit
Bracken: Brackieren (Hase, Fuchs) Einsatz vielseitig verwendbarer Hunde:
Vorstehhunde: Feldsuche, Stöbern, Buschieren,
Wasserarbeit
Stöberhunde: Buschieren, Wasserarbeit
Nach dem
Schuss: Nachsuche, Verlorenbringen
möglicher Einsatz von "Spezialisten":
Schweißhunde: Nachsuche auf Schalenwild
Bracken: Nachsuche auf Schalenwild
Retriever: Verlorenbringen von Niederwild Einsatz vielseitig verwendbarer Hunde:
Vorstehhunde: Nachsuche auf Schalenwild, Verlorenbringen
von Niederwild
Bericht von
Landesjagdverband Hessen
|