Wenn Sie mit Ihrem Hund die
Jagd im Ausland ausüben möchten,
müssen die Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer beachtet
werden....
Haustiere brauchen für Reise ins Ausland
einen Ausweis
In Südtirol kann bereits jeder Tierbesitzer, der seinen Hund, seine Katze oder sein Frettchen bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitnimmt, den
Ausweis beantragen.
Dieser kann ab diesem Datum EU-weit, anstelle des amtstierärztlichen
Gesundheitszeugnisses, verwendet werden. Der Heimtierausweis kann
beim Sitz des örtlich zuständigen Tierärztlichen Dienstes des
Sanitätsbetriebes beim folgenden Dienststellen beantragt werden:
Bozen Kaiserau 59, Tel.0471/635161/62/63,
MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr, DO: 14.30 – 16.00 Uhr
Meran, Otto-Huber-Str.9 Tel.0473/440431,
MO-FR : 8.30 – 12.00 Uhr; DO: 14.30 – 16.00 Uhr
Brixen, Vintlerweg 34; Tel.0472/801230,
MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr; DO:14.30 – 16.00 Uhr
Bruneck, Paternsteig 3,
Tel.0474/586550, MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr; DO: 14.30 – 16.00 Uhr
Um den Heimtierausweis abholen zu können,
muss sich der Tierbesitzer spätestens zwei Tage vorher beim örtlich
zuständigen Tierärztlichen Dienst anmelden. Das entsprechende
Heimtier (Hund, Katze oder Frettchen) muss bereits durch ein
Mikrochip gekennzeichnet und in das landesweite
Heimtiermelderegister des tierärztlichen Dienstes eingetragen sein.
Beim Abholen des Heimtierausweises wird der
Mikrochip auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft und seine genaue
Position festgestellt, weshalb es unumgänglich ist das Tier
mitzubringen. Für die Eintragung der letzten gültigen Tollwutimpfung
muss der Tierbesitzer das Impfbüchlein mitbringen, in dem die
Mikrochipnummer des Heimtieres eingetragen sein muss. Der
Heimtierausweis kann jeder Zeit beantragt werden und ist nur für
Hunde, Katzen oder Frettchen verpflichtend, die von ihren Besitzern
auf Reisen in EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden
Österreichs Haustiere können grenzenlos in der EU
reisen und haben ihren eigenen Gesundheitspass dabei. Der EU-Heimtierausweis
ist bei allen Tierärzten in Österreich erhältlich
und kann außerdem auf der Homepage der Tierärztekammer Österreich (TKÖ)
unter
http://www.tieraerztekammer.at
oder telefonisch angefordert werden.15 Euro kostet der
"EU-Heimtierausweis", der für Reisen mit Hund, Katze europaweit
einheitliche Bedingungen schaffen soll.
Das Mitführen des Heimtierausweises ist ab 3. Juli 2004 bei jeder
Auslandsreise mit dem Tier verpflichtend, allerdings gibt es, da
einige EU-Mitgliedsstaaten die Einführung noch nicht vollzogen
haben. Das Dokument ist für
Reisen innerhalb der EU vorgesehen, kann aber auch in Nachbarländern
verwendet werden, in denen derselbe Tollwutstatus gilt wie in der
Europäischen Union. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marion, die Schweiz und der
Vatikanstaat.
Der "Pet Pass" enthält Angaben über den Besitzer des Tieres und
bietet die Möglichkeit, einen Besitzerwechsel darin zu vermerken.
Die Ausweise sind zweisprachig in der jeweiligen Landessprache und
in Englisch, sind durchlaufend nummeriert und mit einem Barcode
versehen. Vorgeschrieben ist darin auch eine Kennzeichnung des
Hundes, der Katze oder des Frettchens. Dabei rät Dr. Helmut Wurzer,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer, zur Kennzeichnung
mit einem Mikrochip ("Chippen"). Tiere, die bereits tätowiert sind,
müssen erst in acht Jahren ebenfalls mit einem Chip versehen werden.
Wurzer: "Das Chippen bedeutet einmal stechen, tätowieren bedeutet 50
Mal stechen. Allein das spricht für den Mikrochip." Die
Registrierung der Tiere und die dazugehörige Datenbank obliegt der
Tierärztekammer.
Der EU-Heimtierausweis kostet 15 Euro, das Chippen ungefähr 60 Euro
und die vorgeschriebene Tollwutimpfung 30 Euro.
Ausreisebestimmungen bei Mitnahme von
Hunde und Katzen.
Belgien:
Tollwutimpfung vor mindestens 1 Monat und sie darf höchtens 12
Monate vor Einreise zurückliegen
Bosnien - Herzegownia:
siehe Jugoslawien
Bulgarien:
Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt
bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mind. 1 Monat und höchstens 1
Jahr durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis, nicht alter als 2 Wochen, ist erforderlich.
Dänemark:
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, dass
die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten
bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise
vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine
Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Deutschland:
Wiedereinreise
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen
Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung
sollte mind. 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten
erfolgt sein.
Estland:
Tollwutschutzimpfung vor mind. 30 Tagen und höchstens 12 Monaten
durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Enlisch, Russisch oder
Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
Finnland:
Tierärztl. Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mind. 30 Tagen und
höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch
unmittelbar nach Impfung erfolgen.
Frankreich:
Für Hunde älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung
ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mind. 30 Tagen
erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des
Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere
müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei
Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine
Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris
erforderlich.
Griechenland:
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung oder
amtstierärztl. Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise erfolgt
sein.
Großbritannien:
Keine Quarantäne mehr erforderlich, jedoch ist eine ca. 7-monatige
Vorbereitungszeit notwendig :
Mikrochip-Implantat, dann Tollwutimpfung. Frühestens nach 30 Tagen
Tollwuttiter-Bestimmung, mit mind. einer Titerhöhe von 0,5 I.E.
Einreise 6 Monate nach positivem Titerergebnis möglich. 24 - 48
Stunden vor Einreise muss der Tierarzt auf Fuchsbandwurm und Zecken
untersuchen und behandeln. Amtstierärztl. Eintragung im
PETS-Zertifikat.
Seerouten: z.Zt. Calais-Dover, Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth,
Cherbourg-Portsmouth, St. Malo-Portsmouth
Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles)-Folkstone (Cheriton);
Luft: z.Zt. Amsterdam-Heathrow. (Midland Airways),
Frankfurt-Heathrow (Lufthansa). Website des brit.
Landesministeriums:
http://www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/default.htm
Irland:
6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung
Italien:
Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Anerkannt wird ein
11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mind. 20 Tagen. Das
Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und
Leine sind mitzuführen.
Jugoslawien:
Tierärztl. Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die
Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung
muss mind. 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide
Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
Eine tierärztl. Untersuchung kann gegen Entgelt auch am
Grenzübergang vorgenommen werden.
Kroatien:
Tollwut-Impfzeugnis (mindestens 15 Tage, höchtens 12 Monate alt),
Gesundheitszeugnis vom Tierarzt nicht älter als 30 Tage. Ein
tierärztl. Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass
ist ausreichend. Eine tierärztl. Untersuchung kann gegen Entgelt
auch an der Grenze vorgenommen werden.
Lettland:
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer
bevollmächtigten Person ist als gesundheitl. Zeugnis der Internat.
Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe,
Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose geimpft sein. Die
Impfungen sollten vor mind. 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt
sein.
Liechtenstein:
Tollwut-Impfzeugnis (mindestens 30 Tage, höchtens 12 Monate alt)
Litauen:
Für die Einreise ist ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis
erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis,
Leptospirose sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen müssen
mind. 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und
im Internat. Impfpass vermerkt sein.
Luxemburg:
Eine Tollwutimpfung sollte vor mind. 30 Tagen und höchstens 1 Jahr
durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine
Impfung nicht obligatorisch.
Niederlande:
Tollwutimpfung vor mind. 30 Tagen, höchtens 1 Jahr, wenn die Tiere
nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die
vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die
Einreise mit Hunden vom Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit
ähnlich aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American Staffordshire
Terrier und Bull-Terrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten
Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den
Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.
Norwegen:
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierarztbescheinigung
mit Unterschrift eines prakt. Tierarztes begleitet sein. Folgende
Auflagen müssen bei der Einfuhr von Hunden aus EU/EFTA-Ländern mit
Tollwut vorliegen:
Gesundheitsbescheinigung (Teil I der Tierarztbescheinigung): nicht
älter als 10 Rage und von einem Tierarzt unterschrieben, inkl.
Behandlung gegen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis).
Impfbescheinigung (Teil II der Tierarztbescheinigung): von einem
Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Folgende
Impfungen sind erforderlich: Tollwut (mit anschl. Blutprobe nach
frühestens 120 Tagen und positivem Ergebnis (Titer mind. 0,5 I.E.).
Ist das Ergebnis hier positiv, reicht in den Folgejahren eine alle
12 Monate stattfindende Wiederholungsimpfung ohne erneute
Titeruntersuchung aus. Hunde müssen bei der Impfung älter als 3
Monate sein. Leptospirose vor höchstens 365 Tagen geimpft (oder es
muss ebenfalls eine Blutprobe durchgeführt werden) und eine
Staupeimpfung vor höchstens 730 Tagen. Leptospirose- und
Staupeimpfung müssen mind. 30 Tage zurückliegen. Identifikation:
duch Mikrochip (ISO-Norm) oder Tätowierung. Die Einreise von Hunden
folgender Rassen ist verboten: Pit-Bull-Terrier, Fila Brasileiro,
Tosa Inu og Dogu Argentino. Um Verwechslungsgefahren auszuschließen,
wird in Zweifelsfällen geraten, die originale Stammtafel mit
belegter Identifikationskennung mitzuführen.
Österreich:
Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 30 Tagen, höchtens vor 12
Monaten). Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Polen:
Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 21 Tagen, höchtens vor 12
Monaten), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 3
Tage. Beides muß im internationalen Impfpaß eingetragen sein.
Portugal:
Amtstierärztl. Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung
sollte mind. vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt
worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der
Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen
des öffentl. Nahverkehrs mitgenommen werden.
Rumänien:
Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 30 Tagen, höchtens vor 12
Monaten), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10
Tage.
Russische Förderation:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Schweden:
Tiere, die eingeführt werden, müssen von einer Tierarztbescheinigung
begleitet sein. . Folgende Auflagen müssen bei der Einfuhr von
Hunden aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut vorliegen:
Gesundheitszeugnis: nicht älter als 10 Tage und von einem Tierarzt
unterschrieben, inkl. Behandlung gegen Echinococcus multilocularis.
Impfzeugnisse: Folgende Impfungen sind erforderlich: Tollwut (mit
anschl. Blutprobe nach frühestens 120 Tagen und positivem Ergebnis (Titer
mind. 0,5 I.E.). Ist das Ergebnis hier positiv, reicht in den
Folgejahren eine alle 12 Monate stattfindende Wiederholungsimpfung
ohne erneute Titeruntersuchung aus. Hunde müssen bei der Impfung
älter als 3 Monate sein. Leptospirose vor höchstens 365 Tagen
geimpft (oder es muss ebenfalls eine Blutprobe durchgeführt werden)
und eine Staupeimpfung vor höchstens 730 Tagen. Nach Leptospirose-
und Staupeimpfung müssen mind. 45 Tage vergangen sein.
Identifikation: durch Mikrochip (ISO-Norm) oder Tätowierung.
Antragsformulare können über Internet: www.sjv.se bestellt werden.
Schweiz:
Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung
sollte mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die
Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren
jünger als 5 Monate verboten. Beim Duchreiseverkehr mit der Bahn
oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine
Einschränkungen
Slowakische Republik:
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infekt. Hepatitis und Parvovirose
zu impfen. Die Impfung sollte mind. 1 Monat und höchstens 12 Monate
zurückliegen und ist mit dem tierärztl. Gesundheitszeugnis in den
Internat. Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen
ausgestellt sein.
Slowenien:
Internat. Impfpass mit tierärztl. Gesundheitszeugnis und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der
Einreise mind. 15 Tage alt sein und max. 1 Jahr zurückliegen.
Staupeimpfung muss mind. 15 Tage und darf höchstens 6 Moante alt
sein.
Spanien:
Internat. Impfpass mit tierärztl. Gesundheitszeugnis (nicht älter
als 14 Tage) und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung
muss bei der Einreise 30 Tage und max. 1 Jahr zurückliegen.
Tschechische Republik:
siehe Slowakische Republik.
Türkei:
Internat. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztl.
Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mind. 14 Tage und
darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht
früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Ungarn:
Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der
Einreise mind. 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise darf
das Impfdatum max. 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist
vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im
Internat. Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr sog. Kampfhunde ist
verboten.
USA
Hunde müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen
übertragbaren Krankheiten sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der
Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztl. Untersuchungen.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatl.
Quarantäneregelungen. Hunde müssen mind. 30 Tage vor der Einreise
gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3
Monate oder halten sich seit mind. 6 Monaten in einem von der U.S.
Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärtem Bezirk auf.
Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate
zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat
nicht gültig, wird das Tiere an einen Ort nach Wunsch des Besitzers
verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft
werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung
weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an
einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage
nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort
nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.
Alle
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