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Für das Jagdwesen in der Provinz Bozen sind folgende Behörden zuständig: 1.) Oberste Jagdbehörde ist der Landesausschuß, bei welchem das Amt für Jagd und Fischerei eingerichtet ist. Folgende Zuständigkeiten im Bereich der Jagd übt der Landesausschuss selbst bzw. über das Amt für Jagd und Fischerei aus:
Dem Landesjagdverband ist durch das Regionalgesetz nr. 30 vom 7.9.1964 die Verwaltung der Reviere von Rechts wegen (ehemalige Gemeindereviere) übertragen. Die Aufgaben und Befugnisse des Landesjagdverbandes in der Verwaltung der Reviere von Rechts wegen sind in den Durchführungsbestimmungen zum Jagdgesetz der Region festgelegt. Dazu gehören unter anderem:
Interne Jagdordnungen der betreffenden Reviere, haben seine Gültigkeit sofern diese mehrheitlich von den Mitgliedern des betreffenden Reviers angenommen - und vom Südtiroler Jagdverband bestätigt werden. Der Jagdschutz und im besonderen die - Aufsicht über die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften obliegt den hauptberuflichen und freiwilligen Jagdaufsehern der Landesregierung, der Vereinigung sowie den Eigenjagdverwaltern. Die Aufsicht obliegt ferner den Organen der Forstpolizei sowie den Offizieren und Beamten der Gerichtspolizei. Für je 10.000 Hektar Jagdfläche ist auf jeden Fall mindestens ein hauptberuflicher Jagdaufseher zu ernennen. Es besteht somit die Möglichkeit für kleinere Jagdreviere, dass ein Jagdaufseher mehrere Jagdreviere betreut. |