Niederwild" - dieser Begriff hat nichts damit zu tun, daß die entsprechenden Wildarten nur im Flachland vorkommen. An diesem Ausdruck zeigt sich vielmehr die Jahrhunderte alt Tradition des Waidwerks, denn als "Niederwild" werden die Arten bezeichnet, die in alten Zeiten nur vom "niederen" Adel bejagt werden durften. Alle anderen Wildarten zu erlegen, war hingegen das Privileg des Hochadels - sie heißen deswegenHochwild

Man unterteilt das Niederwild in 2 Gruppen -, Haarwild und Federwild

I. Haarwild: 

Fuchs   Dachs * Wildschwein  Feldhase 
 Luchs (geschützt)  Stein - und Edelmarder Hermeline Eichhörnchen (geschützt)  
 
II. Federwild: 
Fasan Wachtel  Blässhühner  Stockente  
Elster  Eichelhäher  Nebelkrähe  Rabenkrähe
Amsel -Schwarzdrossel  Ringeltaube  Waldschnepfe  Drossel 

*  Im Deutschen ( und damit auch österreichischen ) Waidwerk zählt das Wildschein (Schwarzwild) zum HOCHWILD.

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Eine ganze Reihe von Vorschriften regelt auch die Jagdausübung auf das Hoch - und Niederwild in unserem Lande. Vom Landesjagdgesetz und von der Landesjagdordnung festgesetzte Jagdzeiten können in Südtirol die hier angeführten "Wildarten erlegt werden" .

Sämtliche Niederwildarten (Federwild) sind vom 01. Oktober bis 15. Dezember jagdbar. Füchse vom 01. Juli bis 15. Dezember, Feldhasen ab dem 3. Sonntag im Monat September bis 15. Dezember, Schneehasen vom 01. Oktober bis 15. Dezember, Steinhühner und Birkhahn vom 15. Oktober bis 15. Dezember  (siehe auch unter Jagdkalender)

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