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Der Schrotschuss: (k)ein geeignetes
Instrument zum „waidgerechten“ Töten?
Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd Schleswig-Holstein, der Deutsche
Jagdschutzverband und die Landesjagdverbände erinnern die Jäger mit
Regelmäßigkeit an ihre ethische und gesetzliche Pflicht, das Wild so zu
erlegen, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben.
In der Praxis jedoch ist leider zu beobachten, dass viele Jäger dieses
Gebot nur unzureichend befolgen. Das gilt insbesondere beim Schießen mit
Schrotgewehren auf sich bewegende Ziele. In Deutschland erkennt man
derzeit bei den praktizierenden Jägern kaum Bereitschaft, das Problem
überhaupt wahrzunehmen, geschweige denn es objektiv anzugehen und nach
Erklärungen und Lösungen zu suchen.
In den skandinavischen Ländern und in Nordamerika hingegen hat sich
längst die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Schrotjagd vielfach zu dem
Ergebnis führt, dass beschossene Tiere keinesfalls unmittelbar getötet
werden,
sondern verletzt entkommen und mit hoher Wahrscheinlichkeit
gesundheitlich beeinträchtigt sind bzw. nach längerem Leiden sterben.
In den USA werden jährlich etwa 14 Millionen Wasservögel erlegt. Vier
Millionen weitere werden dabei krankgeschossen und entkommen. Viele von
ihnen werden wahrscheinlich den Verletzungen erliegen. Man muss also
davon ausgehen, dass zu der Jagdstrecke noch etwa ein Drittel (28%)
Schussopfer
zu addieren sind.
In Dänemark haben Untersuchungen und Modellrechnungen ergeben, dass auf
10 totgeschossene Kurzschnabelgänse 5 angeschossene Gänse kommen. In
einer anderen Studie fanden Wissenschaftler sogar einen Anteil von 7
krankgeschossenen Gänsen auf 10 getötete Tiere. Bei gefangenen jungen
Kurzschnabelgänsen im ersten Lebensjahr ergaben Röntgenuntersuchungen
einen Anteil von 24% mit Schrotkugeln im Körper, bei älteren gar 36%. In
England wurden adulte Kurzschnabelgänse untersucht. 39% waren mit
Schrotkugeln belastet. Schwedische Forscher ermittelten bei jungen
Saatgänsen 28% Schrot-verletzte Individuen und 62% bei den älteren
Vögeln.
Die Sterblichkeitsraten bei verletzten Tieren sind schwer zu ermitteln.
Modellrechnungen ergaben keine eindeutigen Richtwerte. Sie zeigen jedoch
erhöhte Mortalität bei Schrot-verletzten Vögeln gegenüber nicht
verletzten.
Die Untersuchungsergebnisse sind mit hoher Sicherheit auf die Situation
in Deutschland zu übertragen. Hier wird im Unterschied etwa zu
Skandinavien noch überwiegend Bleischrot verwendet. Dieses Schwermetall
belastet
angeschossenes Wild nicht nur durch die Verletzungen beim Einschlagen in
den Körper, sondern auch durch seine toxische Wirkung. Es löst sogar
Kettenreaktionen aus, indem Wildtiere, welche angeschossene Vögel oder
Säugetiere fressen, ebenfalls vergiftet werden . Studien an Seeadlern
ergaben bei 28% bzw. 20% Vergiftung durch Blei aus Schrot- und
Kugelmunition als Todesursache. Seeadler erbeuten angeschossene
Wasservögel und ernähren sich auch von Kadavern und Aufbruch. Würde man
für die schleswig-holsteinische Jahresstrecke von 2002/2003 an Enten und
Gänsen, die ca. 75.000 Individuen betrug, aufgrund der oben zitierten
Erfahrungen aus Skandinavien annehmen, dass auf jeweils 10 unmittelbar
getötete 5 verletzte Tiere zusätzlich entfallen, so würde das bedeuten,
dass weitere 37.500 angeschossen entkommen sind!
Für die hohe Rate von verletzten Wasservögeln und ggf. sekundär
vergifteten Beutegreifern machen Fachleute Jäger verantwortlich. Viele
jagen leichtfertig trotz unzureichender Schießfertigkeit. Es mangelt
ihnen an Disziplin beim Schuss auf Wild. Häufig schießen sie auf zu
große Entfernungen und verwenden überwiegend Bleimunition.
Gravierende Tierschutzprobleme bestehen gewiss nicht nur bei der
Wasservogeljagd, sondern generell beim Schrotschuss auf sich bewegende
Wildtiere, also Hasen, Kaninchen, Tauben, Fasanen etc..
Es ist also davon auszugehen, dass Jahr für Jahr in Deutschland
Hunderttausende von jagdbaren Vögeln und Säugetieren angeschossen und
nicht gefunden werden.
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Die AGNJ
mahnt |
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die Jägerschaft,
nicht in Untätigkeit zu verharren und nicht länger die
vermeidbaren Verletzungsrisiken für das Wild billigend in Kauf zu
nehmen. |
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Die AGNJ
fordert |
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a.) |
die Abkehr vom
„waidmännischen Gebot“, mit Schrot möglichst nur auf sich
bewegende Ziele zu schießen, |
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b.) |
die Pflicht zum
regelmäßigen Training und zur jährlichen Schießprüfung für den
Schrot- und Kugelschuss unter praxisnahen Bedingungen, o Üben der
Entfernungsschätzung unter realistischen Bedingungen, o das Verbot
der Jagdausübung mit Schrot- und/oder Kugelwaffe bei
unzureichender Schießleistung, o das beschleunigte Umsteigen von
Bleischrot und bleihaltigen Büchsengeschossen auf weniger giftige
Munition für die Jagd, |
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c) |
die Pflicht zum
Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei jeder Jagd, o die Nachsuche
eines jeden beschossenen Tieres. |
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Die AGNJ
empfiehlt |
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die Jagd auf
Niederwild vermehrt auch als gemeinschaftliche Ansitzjagd auf
stehendes bzw. sich langsam bewegendes Wild durchzuführen.
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Die AGNJ
regt an |
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aus Mitteln der
Jagdabgabe einer unabhängigen Institution in Deutschland den
Auftrag zu erteilen, alle veröffentlichten Befunde zur Problematik
des Schrotschusses und der Verwendung von bleihaltiger Munition zu
sichten und daraus Empfehlungen für den Gesetzgeber und die
Jägerschaft abzuleiten. |
Text von
von Dr. Günter Heidemann, AGNJ-SH
Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd e.V. Schleswig-Holstein AGNJ-SH
Landesverband des ÖJV Beauftragter für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
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