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Gesetze und andere Bestimmungen rund um das Thema Wild, Jagd und Jäger/in

Aufgrund des Autonomiestatutes (1972) hat die Autonome Provinz Bozen die primäre Zuständigkeit über die Jagd und den Schutz des Wildes.

Das Jagdgesetz regelt die Jagdausübung und deren Überwachung und umfaßt den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen von Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit und sorgt für deren Vergütung.