Niederwild
Niederwild” – dieser Begriff hat nichts damit zu tun, daß die entsprechenden Wildarten nur im Flachland vorkommen. An diesem Ausdruck zeigt sich vielmehr die Jahrhunderte alt Tradition des Waidwerks, denn als “Niederwild” werden die Arten bezeichnet, die in alten Zeiten nur vom “niederen” Adel bejagt werden durften (früher dem Berufsjäger zur Erlegung gestattet). Alle anderen Wildarten zu erlegen, war hingegen das Privileg des Hochadels – sie heißen deswegen Hochwild.

Wir unterteilen das Niederwild in 2 Gruppen
Haarwild & Federwild
Eine ganze Reihe von Vorschriften regelt auch die Jagdausübung auf das Hoch – und Niederwild in unserem Lande. Vom Landesjagdgesetz und von der Landesjagdordnung festgesetzte Jagdzeiten können in Südtirol die hier angeführten “Wildarten erlegt werden” .
Sämtliche Niederwildarten (Federwild) sind vom 01. Oktober bis 15. Dezember jagdbar. Füchse vom 3. Sonntag im Monat September bis 31. Jänner, ebenfalls Feldhasen ab dem 3. Sonntag im Monat September bis 15. Dezember, Schneehasen vom 01. Oktober bis 30. November (wobei die Jagdausübung auf Hasen nur 3 mal in der Woche erlaubt ist und jeder Jagdtag in einem Kontrollkalender eingetragen werden muß), Steinhühner und Birkhahn vom 15. Oktober bis 15. Dezember………………. Auch Schwarzwild gehört zur Niederwildjagd. (siehe auch den Jagdkalender)
Haarwild
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