Gastkarten
„Wer in Südtirol zur Jagd gehen will, braucht neben einem Jagdgewehrschein außerdem einen Jagderlaubnisschein. In den Revieren kraft Gesetzes gibt es folgende Jagderlaubnisscheine:
- Jahreskarte
- Gastkarte
- Wochen- oder Tageskarte
Die genauen Regelungen zur Vergabe der einzelnen Jagdkarten werden vom Landesgesetz und der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz geregelt.
Die Jagdgastkarte wird vom Jagdausübungsberechtigten; Jagdleiter oder vom Revierleiter ausgegeben.
Voraussetzungen: Jagdgastkarten dürfen an Personen ausgegeben werden,
- die eine für das laufende Jagdjahr einen gültigen Waffenpass und eine Jagdversicherung besitzen oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen ausländischen Jagdberechtigung und einer Versicherung (Wer in Südtirol die Jagd ausüben möchte, muss eine Jagdhaftpflicht- und eine Unfallversicherung abgeschlossen haben) sind.
Ausstellung: Der Jagdausübungsberechtigte bzw. der Jagdleiter hat nach Prüfung der Voraussetzungen auf der Jagdgastkarte folgendes zu vermerken:
- den Vor- und Zunamen,
- das Geburtsdatum und
- den Hauptwohnsitz des Jagdgastes
- Nummer des Waffenscheines/Waffenpass
- den Tag der Jagdberechtigung
Die vollständig ausgefüllte Jagdgastkarte haben der Jagdgast und der Jagdausübungsberechtigte bzw. der Revierleiter eigenhändig zu unterfertigen. Nicht vollständig oder unleserlich ausgefüllte Jagdgastkarten sind ungültig!
Gültigkeit: Die Jagdgastkarte ist nur für das darin bezeichnete Jagdgebiet gültig.
GASTKARTEN auf Niederwild – Landesjagdordnung 2021
17.1 Pflicht zum Ankreuzen des Jagdganges auf dem Kontrollkalender
Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender anzukreuzen.
Das erlegte Niederwild ist am Ende eines jeden Jagdtages mit Angabe von Datum, Zahl und Art im Kontrollkalender zu vermerken. Der Kontrollkalender ist innerhalb 10. Februar des betreffenden Jagdjahres dem Revierleiter zu übergeben.
Wird während der allgemeinen Jagdzeit im Zuge der Jagdausübung auf Schalenwild zufällig ein Stück Niederwild erlegt, so ist der Jagdtag, sofern dies nicht schon geschehen ist, sofort im Kontrollkalender anzukreuzen.
17.2 Aufbewahrung der Kontrollkalender
Die Kontrollkalender mit den Angaben über das erlegte Niederwild sind mindestens bis zum Ende des Jagdjahres aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde und/oder den zuständigen hauptberuflichen Jagdaufsehern vorzuzeigen.
NEU 17.3 Erfassung von Tages- und Wochenkarten
Inhaber von Tages- und Wochenkarten sind verpflichtet, dem Revierleiter des betreffenden Jagdreviers nach Ende des Jagdtages die getätigten Niederwild Abschüsse mitzuteilen.
Auch Jagdgänge ohne Erlegung/Abschüsse sind dem Revierleiter zu melden
Mehr Informationen zu den Jagdkarten erteilt der Südtiroler Jagdverband