Erziehen und Führen
Einen Jagdgebrauchshund vom Welpen bis zum fertigen Jagdgehilfen zu erziehen und auszubilden, erfordert viel Wissen und Einfühlungsvermögen in die Wesensart des Hundes, unerschütterliche Geduld und folgerichtig systematisches Vorgehen. Vom Abrichten eines Hundes wird viel gesprochen und manche Meinungen gehen weit auseinander. Jede Hunderasse hat andere Eigenschaften, darum sollte man sich schon beim anschaffen eines Hundes bewusst sein, für was der Hund hauptsächlich abgerichtet werden soll. Persönliche Eitelkeiten können in kürzester Zeit aus einem wesensfesten Jagdgebrauchshund ein recht verhätscheltes, aber trauriges Geschöpf machen. Und wenn aus dem süßen Welpen erst ein großer, arbeitsloser Jagdhund geworden ist, dann ist auch der Besitzer oft nicht mehr glücklich, dafür aber vielleicht das Tierheim um einen Insassen reicher.
Foto: Fabian Trojer
Wer ein Jagdhund anschafft, dem soll bewusst sein, dass der Hund keine Spielgewährte ist, sondern in erster Linie auf Gehorsam, Disziplin und auf die Arbeit trainiert werden muss.
Der Hund ist das wahrscheinlich am leichtesten und am vielseitigsten zu dressierende Tier überhaupt. Dressur bedeutet nicht, dass der Hund brutal gezwungen wird, irgendetwas zu tun. Dressur bedeutet vielmehr, dass aus den natürlichen Trieben des Hundes für ihn neue Handlungen und Handlungsabläufe abgeleitet werden. Dies sollte möglichst spielerisch geschehen. Wie sicher diese andressierten Handlungen dann wiederholbar sind, hängt von den Belohnungen bei Erfüllen und den Strafen bei Nicht-Erfüllen der gewünschten Handlung ab. Letztere kommen erst hinzu, wenn klar ist, dass der Hund verstanden hat, was er tun soll. Im Prinzip überflüssige Dressurleistungen wie das Pfotegeben sollten allein auf Freiwilligkeit und ausreichender Belohnung basieren. Die an anderer Stelle beschriebene Dressur zum straßensicheren Hund muss dagegen mit sehr viel mehr Ernst und Strenge trainiert werden, denn sie ist lebenswichtig. Es ist ein Riesenunterschied, ob ein Hund etwas hinterläuft, (auch Spielverhalten), etwas trägt (z.B. einen Ball oder ein Jungtier) oder ob er etwas packt und die Beute – Endhaltung Schütteln ausführt. Ein Hund schüttelt nicht das Bringsel, und nicht beim Apportieren.
Beim Jagdhund ist das Schütteln beim Apport (“Beute ludern”) eine Todsünde. Eine Hündin, die ein Junges trägt, schüttelt es nicht. Das Schütteln der Beute ist die End- und Tötungshaltung, die nicht an Sozialpartnern vorgenommen wird. Deshalb soll man (nach neueren Erkenntnissen) einen Hund auch nicht strafen, indem man ihn im Nacken packt und schüttelt (sondern durch Griff über die Schnauze). Im Nacken packen und schütteln ist eine Morddrohung und im höchsten Maße unsoziales Verhalten. Zusätzlich wird der “Griff”, also die Stärke und Energik des Zubeißens, trainiert. Wer einmal gesehen hat, wie vorsichtig und zart ein Hund ein Lebewesen tragen kann in seinem Maul, dem wird spätestens jetzt klar, dass hier ernstgemeintes Beuteverhalten am Menschen trainiert wird. Der Hund muß, wie das Pferd, von klein auf den Eindruck vermittelt bekommen, der Mensch sei Gott.
Denn Hunde und Pferde, die uns an Körperkraft überlegen sind, beherrschen wir nur aufgrund einer sozialen Überlegenheit und weil sie nicht wissen, dass sie stärker sind. Deshalb dürfen sie nie die Erfahrung machen, dass sie stärker sind. Zeigen sie niemals die Angst vor dem Hund.
Auch in der Phase von der achten bis 13./14. Lebenswoche ist das Spielen mit Artgenossen und dem Menschen sehr wichtig. Der Welpe wird möglichst neuen Sinnesreizen und Eindrücken ausgesetzt, darf aber nicht überbelastet werden. Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem Welpen- und Junghundekurs für Jagdhunde. Zucht- und Jagdgebrauchshundvereine bieten solche Kurse entsprechend auf die Altersabschnitte der Welpen und Junghunde abgestimmt an, wobei auch die Rasse und deren Verwendungszweck berücksichtigt werden. Mit der Übernahme des Welpen zu seinem neuen Besitzer beginnt nicht nur die Beziehungs- sondern auch die artgerechte Erziehungsarbeit. Eine artgerechte Disziplinierung, Autoritätsaufbau und strikte Einhaltung von Regeln und Tabus sind zu beachten. Vermieden werden sollte das sture Drillen auf Einzelhandlungen. Der Welpe wird nun auch schrittweise mit dem Jagdbetrieb konfrontiert, zum Beispiel mittels Beutefangspielen an der Reizangel, Futterschleppen oder Übungen an einem Rohrstück für Erdhunde. Wird die Sozialisierungsphase vom Hundeführer nicht richtig genutzt, sind Unsicherheit, ein übersteigertes Aggressionsverhalten, Verlassenheitsangst, Hemmungen des Lern- und Spielverhaltens und mangelnde Führigkeit programmiert.
Rangordnungsphase: Ab der 14. bis 20. Lebenswoche wird die Rangordnung festgelegt. Der Begriff Rangordnung besagt zunächst, dass es innerhalb einer Gruppe rangmäßig höher und niedriger stehende Individuen gibt, wobei sich aus der jeweiligen Ranghöhe des Einzelnen eine gewisse Ordnung ergibt. Das erzieherische Spiel mit einer gewissen Konsequenz bleibt natürlich auch in dieser Phase das elementare Erziehungselement. Hier werden die Voraussetzungen zur Akzeptanz des Hundeführers als Rudelchef und zur Gefolgschaftstreue geschaffen. Die Führigkeit zeigt sich ausschließlich in der Zusammenarbeit mit dem Hundeführer. Der Hund ist bereit, dem von ihm anerkannten Meuteführer „Mensch“ ohne Zwangseinwirkung zu dienen.
Rudelordnungsphase: Ist der Welpe 20 bis 28 Wochen alt, ist die Zeit des Lernens in der Praxis, die über das simulierte Spiel hinausgeht, gekommen. Gerade jetzt ist streng darauf zu achten, dass der Hund Gefolgschaftstreue und Unterordnung als normalen Lebenszuschnitt begreift.
Pubertätsphase: Von der 28. bis 36. Lebenswoche beginnt ein neuer Lebensabschnitt. In dieser Phase wird die Geduld des Hundeführers auf eine harte Probe gestellt. Alles bisher erlernte scheint der Hund auf einmal vergessen zu haben. Werden die Regeln, wie Konsequenz, artgerechte Disziplinierung und Tabuisierung, eingehalten, so wird diese Phase – genau wie bei menschlichen Jugendlichen – schnell ohne Schaden für ein späteres friedfertiges Miteinander überstanden. Nach 10 Monaten sollte die Erziehung abgeschlossen sein und die eigentliche Abrichtung des Jagdhundes intensiviert werden. Mit spätestens 30 Monaten ist diese abgeschlossen. Der Hund sollte nun zuverlässig und belastbar sein.
Ein Hund sollte nach Möglichkeit niemals die Erfahrung machen, einen Menschen zu beißen. Denn diese Erfahrung kann niemals wieder “ausradiert” werden, und bleibt danach im Erfahrungsrepertoire des Hundes bestehen.
Ängstliche Hunde dürfen nicht gedrängt werden, bis sie von selbst Kontakt aufnehmen.
Hunde, die aus unterschiedlichen Gründen beißen KÖNNTEN, bekommen eine Maulkorb aufgezogen.
Dadurch wird verhindert, dass der Hund lernt, sich durch Beißen oder andere aggressive Handlungen gegen Menschen wehren zu können und/oder wehren zu müssen.
Stattdessen soll er lernen, dass ihm, obwohl er hilflos ist, kein Leid zugefügt wird und er Vertrauen aufbauen kann.
Hat ein Hund erst mal einen Menschen gebissen, so kann diese Erfahrung nie wieder rückgängig gemacht werden
WAS IST EIN „GEBRAUCHSHUND“?
Der Ausdruck „Gebrauchshund“ klingt für den des Hundesport Unkundigen in gewissem Sinne negativ. Man gebraucht eine Sache, aber kein Lebewesen. Der Ausdruck ist jedenfalls sehr alt und … ja, gebräuchlich. Daß es beim „Gebrauchs- hund“ in Wirklichkeit um einen Partner seines Menschen geht, was auch eine enge Beziehung zueinander voraussetzt ebenso wie ethischen Tierschutz, klärt folgende grundlegende Darstellung dieses Begriffes. Die Verfasser dieser „Charta des Gebrauchshundes“ sind Hans-Heinrich Lohmann, Johanna Murawski, Dr. Helmut Raiser, Reinhard Wißmann, Ursula Zabel und Werner Zabel.
Der Gebrauchshund ist ein leistungsfähiger Arbeitshund. Ein Hund, der nicht arbeiten darf, stumpft ab, verkümmert seelisch und ist eine bedauernswerte Kreatur ” Der Gebrauchshund kann auf Grund seiner Triebqualitäten und seiner Konstitution vom Menschen für verschiedene Aufgaben ausgebildet und genutzt werden. Der Arbeitshund, als solcher wird er mit seinen angeborenen Verhaltensweisen und Fähigkeiten vom Menschen zur Unterstützung seiner eigenen Arbeit benutzt. Damit nimmt der Mensch sich das Recht, über den Hund zu verfügen. Von Anbeginn der Domestikation war dies wesentlicher Beweggrund des Menschen, die Symbiose mit dem Hund einzugehen. Dieser anthropozentrische Ansatz kommt dem Tier in der Weise zu Gute, dass es die Möglichkeit bekommt, seine trieblichen und kognitiven Fähigkeiten auszuleben.
Leistungsfähig.- Das Herausstellen der Leistungsfähigkeit des Gebrauchshundes fordert eine besondere Qualität der Arbeit. Diese wird determiniert durch physische und psychische Komponenten. Eine Forderung nach Leistungsfähigkeit impliziert Entwicklung und Prüfung dieser Fähigkeiten. Die Grenze findet dieses Bestreben durch den Gedanken des ethischen Tierschutzes. Kann – nicht muss. Der Gebrauchshund besitzt die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausbildung. Diese müssen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Bei einer Funktion als reiner Gesellschafts- und Begleithund muss ihm neben der notwendigen Erziehung Gelegenheit gegeben werden, sich ausreichend auszuleben. Triebqualitäten beschreiben die psychischen Komponenten der Konstitution. Sie bestimmen Art und Ablauf der Funktionen und Reaktionen. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke des Gebrauchshundes erfordern verschiedene Triebqualitäten. Die trieblichen Verhaltensdeterminanten ergeben sich aus den Grundlagen der Arterhaltung: Hunger, Sexualtrieb, Flucht, Aggression. Zusammensetzung und Ausprägungsgrad bestimmen den Verwendungszweck. Konstitution. Sie wird bestimmt durch Komponenten wie Triebqualitäten, anatomischen Gesamtaufbau, Vitalität, Langlebigkeit, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Sie alle müssen den jeweiligen Verwendungszwecken entsprechen. Vom Menschen. Mit dem Recht, über den Hund zu verfügen, hat der Mensch Verantwortung übernommen. Er muss ihn so züchten, halten und ausbilden, dass der Hund die jeweiligen Aufgaben im Sinne des ethischen Tierschutzes erfüllen kann. Auf den Erhalt genetischer Ressourcen ist besonderer Wert zu legen. Verschiedene Aufgaben. Die Varianzbreite der Triebqualitäten und der Konstitution bewirken eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die der Mensch seinem jeweiligen Bedarf entsprechend nutzt. Ausgebildet: Die Nutzung des Gebrauchshundes verlangt seine Ausbildung. Ausbildung kanalisiert die natürlichen Triebmäßigkeiten des Hundes in gewünschte Verhaltensweisen. Dieser Prozeß orientiert sich an ethologischen Erkenntnissen und kynologisch – empirischem Wissen. Das Recht des Menschen, auf das natürliche Verhalten des Hundes einzuwirken, um es zweckentsprechend zu formen und kontrollierbar zu machen, impliziert auch Zwangsmaßnahmen.
Foto Nachsuche auf Gams: Aus CD “Jägerschulde” Landesbetrieb für Forst und Domänenverwaltung Bozen
Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Die Konfliktbewältigung in der Ausbildung formt die Persönlichkeit des Hundes. Die Ausbildung der Gebrauchshunde hat außerdem züchterische Relevanz. Sie dient dazu, geeignete Individuen durch definierte Prüfungen herauszustellen und diese der Zucht zuzuführen.
Für die Ausbildung und den Einsatz von Gebrauchshunden sind folgende Erkenntnisse von grundlegender Bedeutung: Der Hund darf nicht vermenschlicht werden und man muss stets die Eigenarten seines Wesens berücksichtigen. Ein Hund ist weder in der Lage, den begrifflichen Inhalt menschlicher Sprache zu verstehen, noch kann er die Hintergründe und Zusammenhänge menschlichen Handels erfassen. Sein Gehirn befähigt ihn aber über Gedächtnisleistungen, angenehme und unangenehme Erfahrungen im Zusammenhang mit Umweltreizen zu sammeln und zu speichern, z.B.: durch menschliche Laute, durch menschliche Bewegungen, durch einprägsame Situationen und Vorkommnisse. — Aus diesen gespeicherten Erfahrungen heraus, d.h. aus der Erinnerung, können Hunde im Wiederholungsfalle dem entsprechenden Umweltreiz ein spezifisches Verhalten zuordnen. Seinen Herrn riecht der Hund selbst im dichtesten Menschengewühl. Wir könnten eine bestimmte Person auf diese Weise nicht erkennen. Der Hund besitzt einen viel besseren Geruchssinn als der Mensch. Beim Schnüffeln nimmt er mit der eingesogenen Luft Duftstoffe auf, nach denen er sich orientiert. Diese Witterung führt ihn zum Beispiel bei der Fährtensuche zum Ziel. Der Hund kann auch viel besser hören als wir. Schon von weitem erkennt er den Schritt seines Herrn, ohne ihn zu sehen. Sogar das Motorgeräusch vom Auto seines Herrn kann er von anderen Motorgeräuschen unterscheiden. Er reagiert außerdem auf sehr hohe Töne, die wir nicht mehr wahrnehmen können. Das Gefühlsleben des Hundes , d.h. das Erleben von Lust und Unlust, Schmerz und Freude im Zusammenhang mit bestimmten Umweltreizen, ist stark ausgeprägt. Bisweilen führen nicht verarbeitete Erlebnisse zu Reaktionen außerhalb des Wachbewusstseins, z.B. zu Träumen.
Menschliche Moralauffassungen wie GUT und BÖSE, Schuldgefühle oder gar Skrupel und Reue, kennt der Hund nicht.
Der Gebrauchshund wird zu vielseitiger Verwendung eingesetzt. Er besitzt Schutztrieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit, mittleres bis lebhaftes Temperament und eine sehr gute Nasenveranlagung. Für einen Gebrauchshund harmonisch abgestimmte körperliche Verhältnisse und eine besondere Bindung an seine Familie machen ihn insbesondere zu einem hervorragenden Begleit-, Wach-, Schutz- und Fährtenhund. Der Gebrauchshund, der eine Aufgabe hat, lernt immer neue Anforderungen zu bewältigen, ist ein angenehmer Begleiter, mit sich und der Welt in Einklang. Wenn er nur neben her leben darf, wird er entweder dumm oder unerträglich. Viele Verhaltensprobleme könnten vermieden werden, wenn man dem Hund die Gelegenheit gibt, seine Triebe und Bedürfnisse auszuleben. An dieser Stelle sei auf jeden Fall der Besuch eines guten Übungsplatzes jeden ans Herz gelegt. Abgesehen davon, dass man hier Gleichgesinnte trifft, Erfahrungen austauschen kann und die Hunde auch Sozialkontakte knüpfen können. Der Gebrauchshund gehört zu den sogenannten Hunderassen. Führigkeit und Intelligenz einerseits, Belastbarkeit, Mut und Verteidigungsbereitschaft andererseits sollen diese Rassen auszeichnen. In der Ausbildung die Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der seriöse moderne Schutzhundesport hat nichts mehr mit dem alten „Training auf dem Mann“ zu tun, bei dem der Hund tatsächlich darauf dressiert wurde, Menschen anzugreifen und zu beißen. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der moderne Schutzhund nicht den Helfer angreift, sondern mit dem Helfer um die Beute streitet. Diese Arbeit mit dem Hund hat nicht zu unterschätzende Vorteile: einmal kann der Hund hier Triebe und Instinktverhalten ausleben wie sonst kaum mehr, selbst in höchster Triebhaftigkeit, also während des „Beutemachen“ auf das Hörzeichen seines Menschen zu reagieren und zu gehorchen. Neben der Schutzarbeit gehören auch Unterordnung und Fährtenarbeit als eigenständige Disziplin zur Schutzhundprüfung. Die Fährtenarbeit ist aber auch eine eigenständige Disziplin. Die Fährtenhundprüfung ist deutlich anspruchsvoller als der Fährtenteil bei der Schutzhundeprüfung. Dies ist eine wundervolle Beschäftigung für den Hundund fast alle Jagdhunde sind gute bis sehr gute Fährtenhunde. Ihre Nasenveranlagung ist ausgezeichnet. Der Vorteil dieser Betätigung mit dem Hund ist, dass sie ihm Spaß macht, einen wichtigen Trieb befriedigt und dass der Jagdhund sich dabei so richtig ausarbeiten kann, weil er all seine Sinne für diesen Arbeit braucht.