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Dokumente für Ausland

EIN- und AUSREISEBESTIMMUNGEN 

Wenn Sie mit Ihrem Hund die Jagd im Ausland ausüben möchten, müssen die Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer beachtet werden…. Haustiere brauchen für Reise ins Ausland einen Ausweis. In Südtirol kann bereits jeder Tierbesitzer, der seinen Hund, seine Katze oder sein Frettchen bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitnimmt, den Ausweis beantragen. Dieser kann ab diesem Datum EU-weit, anstelle des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses, verwendet werden. Der Heimtierausweis kann beim Sitz des örtlich zuständigen Tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes beim folgenden Dienststellen beantragt werden:

Bozen Kaiserau 59, Tel.0471/635161/62/63, MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr, DO: 14.30 – 16.00 Uhr

Meran, Otto-Huber-Str.9 Tel.0473/440431, MO-FR : 8.30 – 12.00 Uhr; DO: 14.30 – 16.00 Uhr

Brixen, Bahnhofstrasse Tel.0472/801230, MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr; DO:14.30 – 16.00 Uhr

Bruneck, Paternsteig 3, Tel.0474/586550, MO-FR: 8.30 – 12.00 Uhr; DO: 14.30 – 16.00 Uhr

Foto: WP – Jagdportal

Um den Heimtierausweis abholen zu können, muss sich der Tierbesitzer spätestens zwei Tage vorher beim örtlich zuständigen Tierärztlichen Dienst anmelden. Das entsprechende Heimtier (Hund, Katze oder Frettchen) muss bereits durch ein Mikrochip gekennzeichnet und in das landesweite Heimtiermelderegister des tierärztlichen Dienstes eingetragen sein. Beim Abholen des Heimtierausweises wird der Mikrochip auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft und seine genaue Position festgestellt, weshalb es unumgänglich ist das Tier mitzubringen. Für die Eintragung der letzten gültigen Tollwutimpfung muss der Tierbesitzer das Impfbüchlein mitbringen, in dem die Mikrochipnummer des Heimtieres eingetragen sein muss. Der Heimtierausweis kann jeder Zeit beantragt werden und ist nur für Hunde, Katzen oder Frettchen verpflichtend, die von ihren Besitzern auf Reisen in EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden. Österreichs Haustiere können grenzenlos in der EU reisen und haben ihren eigenen Gesundheitspass dabei. Der EU-Heimtierausweis ist bei allen Tierärzten in Österreich erhältlich und kann außerdem auf der Homepage der Tierärztekammer Österreich (TKÖ) unter http://www.tieraerztekammer.at oder telefonisch angefordert werden.15 Euro kostet der “EU-Heimtierausweis”, der für Reisen mit Hund, Katze europaweit einheitliche Bedingungen schaffen soll. Das Mitführen des Heimtierausweises ist ab 3. Juli 2004 bei jeder Auslandsreise mit dem Tier verpflichtend, allerdings gibt es, da einige EU-Mitgliedsstaaten die Einführung noch nicht vollzogen haben. Das Dokument ist für Reisen innerhalb der EU vorgesehen, kann aber auch in Nachbarländern verwendet werden, in denen derselbe Tollwutstatus gilt wie in der Europäischen Union. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marion, die Schweiz und der Vatikanstaat. Der “Pet Pass” enthält Angaben über den Besitzer des Tieres und bietet die Möglichkeit, einen Besitzerwechsel darin zu vermerken. Die Ausweise sind zweisprachig in der jeweiligen Landessprache und in Englisch, sind durchlaufend nummeriert und mit einem Barcode versehen. Vorgeschrieben ist darin auch eine Kennzeichnung des Hundes, der Katze oder des Frettchens. Dabei rät Dr. Helmut Wurzer, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer, zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip (“Chippen”). Tiere, die bereits tätowiert sind, müssen erst in acht Jahren ebenfalls mit einem Chip versehen werden. Wurzer: “Das Chippen bedeutet einmal stechen, tätowieren bedeutet 50 Mal stechen. Allein das spricht für den Mikrochip.” Die Registrierung der Tiere und die dazugehörige Datenbank obliegt der Tierärztekammer.

Der EU-Heimtierausweis kostet 15 Euro, das Chippen ungefähr 60 Euro und die vorgeschriebene Tollwutimpfung 30 Euro.

Ausreisebestimmungen bei Mitnahme von Hunde und Katzen.

Belgien: Tollwutimpfung vor mindestens 1 Monat und sie darf höchtens 12 Monate vor Einreise zurückliegen

Bosnien – Herzegownia: siehe Jugoslawien

Bulgarien: Eine im Internationalen Impfpass eingetragene und vom Amtstierarzt bestätigte Tollwutimpfung sollte vor mind. 1 Monat und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, nicht alter als 2 Wochen, ist erforderlich.

Dänemark: Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, dass die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Deutschland: Wiedereinreise Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere Gesundheitszeugnis und gültige Tollwutschutzimpfung. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Estland:
Tollwutschutzimpfung vor mind. 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Enlisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

Finnland: Tierärztl. Tollwutimpfbescheinigung. Impfung vor mind. 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen.

Frankreich: Für Hunde älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mind. 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris erforderlich.

Griechenland: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung oder amtstierärztl. Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Großbritannien: Keine Quarantäne mehr erforderlich, jedoch ist eine ca. 7-monatige Vorbereitungszeit notwendig :
Mikrochip-Implantat, dann Tollwutimpfung. Frühestens nach 30 Tagen Tollwuttiter-Bestimmung, mit mind. einer Titerhöhe von 0,5 I.E. Einreise 6 Monate nach positivem Titerergebnis möglich. 24 – 48 Stunden vor Einreise muss der Tierarzt auf Fuchsbandwurm und Zecken untersuchen und behandeln. Amtstierärztl. Eintragung im PETS-Zertifikat.
Seerouten: z.Zt. Calais-Dover, Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth, Cherbourg-Portsmouth, St. Malo-Portsmouth
Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles)-Folkstone (Cheriton);
Luft: z.Zt. Amsterdam-Heathrow. (Midland Airways), Frankfurt-Heathrow (Lufthansa). Website des brit. Landesministeriums: http://www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/default.htm

Irland: 6 Monate Quarantäne und Einfuhrgenehmigung

Italien: Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mind. 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Jugoslawien: Tierärztl. Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mind. 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztl. Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.

Kroatien: Tollwut-Impfzeugnis (mindestens 15 Tage, höchtens 12 Monate alt), Gesundheitszeugnis vom Tierarzt nicht älter als 30 Tage. Ein tierärztl. Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Eine tierärztl. Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.

Lettland: Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitl. Zeugnis der Internat. Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mind. 30 Tagen und höchstens 1 Jahr erfolgt sein.

Liechtenstein: Tollwut-Impfzeugnis (mindestens 30 Tage, höchtens 12 Monate alt)

Litauen: Für die Einreise ist ein amtstierärztl. Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen müssen mind. 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internat. Impfpass vermerkt sein.

Luxemburg: Eine Tollwutimpfung sollte vor mind. 30 Tagen und höchstens 1 Jahr durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

Niederlande: Tollwutimpfung vor mind. 30 Tagen, höchtens 1 Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bull-Terrier-Rassen wie American Staffordshire Terrier und Bull-Terrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.

Norwegen: Die Tiere müssen bei der Einreise von einer Tierarztbescheinigung mit Unterschrift eines prakt. Tierarztes begleitet sein. Folgende Auflagen müssen bei der Einfuhr von Hunden aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut vorliegen:
Gesundheitsbescheinigung (Teil I der Tierarztbescheinigung): nicht älter als 10 Rage und von einem Tierarzt unterschrieben, inkl. Behandlung gegen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis).
Impfbescheinigung (Teil II der Tierarztbescheinigung): von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Folgende Impfungen sind erforderlich: Tollwut (mit anschl. Blutprobe nach frühestens 120 Tagen und positivem Ergebnis (Titer mind. 0,5 I.E.). Ist das Ergebnis hier positiv, reicht in den Folgejahren eine alle 12 Monate stattfindende Wiederholungsimpfung ohne erneute Titeruntersuchung aus. Hunde müssen bei der Impfung älter als 3 Monate sein. Leptospirose vor höchstens 365 Tagen geimpft (oder es muss ebenfalls eine Blutprobe durchgeführt werden) und eine Staupeimpfung vor höchstens 730 Tagen. Leptospirose- und Staupeimpfung müssen mind. 30 Tage zurückliegen. Identifikation: duch Mikrochip (ISO-Norm) oder Tätowierung. Die Einreise von Hunden folgender Rassen ist verboten: Pit-Bull-Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu og Dogu Argentino. Um Verwechslungsgefahren auszuschließen, wird in Zweifelsfällen geraten, die originale Stammtafel mit belegter Identifikationskennung mitzuführen.

Österreich: Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 30 Tagen, höchtens vor 12 Monaten). Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Polen: Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 21 Tagen, höchtens vor 12 Monaten), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 3 Tage. Beides muß im internationalen Impfpaß eingetragen sein.

Portugal: Amtstierärztl. Gesundheits- und Impfzeugnis. Die Tollwutimpfung sollte mind. vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Das Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Einreise ausgestellt werden. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentl. Nahverkehrs mitgenommen werden.

Rumänien: Tollwut-Impfzeugnis (mindestens vor 30 Tagen, höchtens vor 12 Monaten), amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage.

Russische Förderation: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.

Schweden: Tiere, die eingeführt werden, müssen von einer Tierarztbescheinigung begleitet sein. . Folgende Auflagen müssen bei der Einfuhr von Hunden aus EU/EFTA-Ländern mit Tollwut vorliegen:
Gesundheitszeugnis: nicht älter als 10 Tage und von einem Tierarzt unterschrieben, inkl. Behandlung gegen Echinococcus multilocularis.
Impfzeugnisse: Folgende Impfungen sind erforderlich: Tollwut (mit anschl. Blutprobe nach frühestens 120 Tagen und positivem Ergebnis (Titer mind. 0,5 I.E.). Ist das Ergebnis hier positiv, reicht in den Folgejahren eine alle 12 Monate stattfindende Wiederholungsimpfung ohne erneute Titeruntersuchung aus. Hunde müssen bei der Impfung älter als 3 Monate sein. Leptospirose vor höchstens 365 Tagen geimpft (oder es muss ebenfalls eine Blutprobe durchgeführt werden) und eine Staupeimpfung vor höchstens 730 Tagen. Nach Leptospirose- und Staupeimpfung müssen mind. 45 Tage vergangen sein.
Identifikation: durch Mikrochip (ISO-Norm) oder Tätowierung.
Antragsformulare können über Internet: www.sjv.se bestellt werden.

Schweiz: Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung sollte mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Duchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen

Slowakische Republik: Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infekt. Hepatitis und Parvovirose zu impfen. Die Impfung sollte mind. 1 Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztl. Gesundheitszeugnis in den Internat. Impfpass einzutragen. Letzteres darf höchstens vor 3 Tagen ausgestellt sein.

Slowenien: Internat. Impfpass mit tierärztl. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mind. 15 Tage alt sein und max. 1 Jahr zurückliegen. Staupeimpfung muss mind. 15 Tage und darf höchstens 6 Moante alt sein.

Spanien: Internat. Impfpass mit tierärztl. Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise 30 Tage und max. 1 Jahr zurückliegen.

Tschechische Republik: siehe Slowakische Republik.

Türkei: Internat. Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztl. Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mind. 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

Ungarn: Amtstierärztl. Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mind. 1 Monat zurückliegen – für die Wiedereinreise darf das Impfdatum max. 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internat. Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr sog. Kampfhunde ist verboten.

USA: Hunde müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztl. Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatl. Quarantäneregelungen. Hunde müssen mind. 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mind. 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärtem Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tiere an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft.

Alle Angaben sind ohne Gewähr! Kurzfristige Änderungen sowie Einreisebestimmungen weiterer Länder erfahren Sie über die jeweiligen Botschaften/Konsulate.