Jagd oder Waidwerk
Der Begriff der Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als waidmännische Pflichten zu beachten sind. Der Begriff ist ein sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“, der es erlaubt, auch neue Entwicklungen mit aufzunehmen. Was unter „Waidgerechtigkeit“ verstanden wird, hat sich beständig gewandelt. Der Begriff umfasst heute das, was man in anderen Bereichen als „gute fachliche Praxis“ bezeichnen würde. Wesentlich ist heute der Tierschutzaspekt. Das Gebot, aus dem Tierschutzgesetz, einem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, findet sich darin wieder. Der Begriff wird in diesem Sinne auch im Tierschutzgesetz mehrfach verwendet.
In der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk genannt, ist die Jagd das Handwerk des Jägers. Unerlaubte Jagd bezeichnet man als Wilderei.
Die Jagd ist die älteste und war durch Weltalter hindurch einzige Tätigkeit des Menschen. Jahrhundertlang herrschte sie allein alles menschliche Tun und Denken vollkommen. Sie ist die Keimzelle der Kultur und der Zivilisation. Im Laufe der Vergangenheit, von der nur der allerletzte Augenblick in das Licht der Geschichte getaucht ist, wurde das Wesen des Menschen durch die Jagd in entscheidender und endgültiger Weise geprägt.
Wann und wo immer Menschen, die in Volks- oder Staatsverbänden gelebt haben, als Jäger aufgetreten sind, hat sich infolge der Lebensgemeinschaft die Notwendigkeit einer allgemein verbindlichen Ordnung der Jagd, einer die Elemente der Jagd mehr oder weniger intensiv erfassenden gesetzlichen Regelung ergeben. Dabei stand stets das Problem im Mittelpunkt der vorzusehenden Regelungen, dass die natürlichen oder juristischen Personen in den Staaten Träger der subjektiven Jagdrechts sein sollen d.h. wer berechtigt sein sollte, die jagdbaren, freilebenden Tiere, das Wild, aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen oder sie zu erlegen und sich anzugeignen. Es waren meist politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erscheinungen, die in einem bestimmten Staat und in einer bestimmten geschichtlichen Epoche für die Verantwortung dieser Frage für den Gesetzgeber maßgebend waren. Im Wege friedlicher Evolution, oft aber auch unter drückender Machtanwendung und im Zuge blutiger Revolutionen wurde um die Jagdberechtigung und ihre gesetzliche Bindung gerungen. Im Wandel der Zeiten wurde das Jagdrecht immer wieder auf eine neue Basis gestellt, neu geregelt, neu begründet und zur Entfaltung gebracht.
Jagd im engeren Sinn bezeichnet die spezifisch menschliche, legale Verfolgung von freilebendem Wild unter Verwendung zusätzlicher Mittel, mit der Absicht, es zu fangen, zu erlegen und es sich anzueignen. Jagd ist nur gegeben, wenn das der Verfolgung ausgesetzte Tier eine Chance zum Entkommen hat.
- In ihrer Freizeit halten sich Jägerinnen und Jäger gerne in der Natur auf und beobachten Wildtiere. Damit tragen sie wesentlich zur planmässigen Überwachung der Wildtierbestände bei. Sie setzen sich aktiv für die Pflege der Wildlebensräume und für den Schutz der Wildtiere vor Störung ein. Sie Respektieren die Würde der Tiere und gehen verantwortungsbewusst um.
- Jäger haben Freude an ihrer Beute, und ihre Familie und Freunde mit ihnen. Mit Hunden arbeiten Jäger besonders gerne; viele Hunderassen wurden im Laufe der Jahrhunderte für die Jagd gezüchtet und gelten heute als wertvolles Kulturgut.
- Jagd gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Die herausfordernde Auseinandersetzung mit frei lebenden Wildtieren, die für frühe Menschen wichtiger Bestandteil der Nahrung waren, stellte einen wesentlichen Auslöser der menschlichen Evolution dar. Diese Tradition entwickelt sich ständig weiter und hält mit dem Lauf der Zeit Schritt. Moderne Jagd ist nachhaltig; sie trägt den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anliegen Rechnung. Sie wird auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kriterien geplant und ausgeführt (siehe Wildtiermanagement).
Wer die Jagd ausüben möchte braucht einen Jagdschein, der eine Jägerprüfung voraussetzt.
Wer in Südtirol die Jagd ausüben möchte, muss zuerst den Jagdbefähigungsnachweis erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Jägerprüfung ausgestellt, welche aus folgenden Teilen besteht:
- Theorieprüfung über Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde (schriftliche und mündliche Prüfung)
- Praktische Schießprüfung (Kugelschießen und Schrotschießen)
- Nachweis eines Revierpraktikums ODER eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung
- Nachweis über einen mindestens 4-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (Original oder beglaubigte Kopie).
Die Forstschule Latemar bietet sowohl den Jungjäger-Praxiskurs als auch den Erste-Hilfe-Kurs an.
Theorie- und Schießprüfung finden mehrmals jährlich statt und werden vom Amt für Jagd und Fischerei organisiert. Mit dem Jagdbefähigungsnachweis sowie gültigem ärztlichen Zeugnis und Nachweis über die eingeschulte Handhabung mit Lang- und Kurzwaffen einer Sektion des TSN kann bei der zuständigen Carabinieristation um die Ausstellung des Jagdgewehrscheines angesucht werden. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung eines Jagderlaubnisscheines.
Zur Jägerprüfung dürfen nur Personen antreten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Theorieprüfung geht der praktischen Schießprüfung voraus. Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann sich zur Schießprüfung anmelden.
Jagdscheine werden als Jahres- Tagesjagdscheine ausgestellt. Neben der Jägerprüfung ist es erforderlich, dass der Bewerber zuverlässig ist und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen kann.
Ausländische Jäger müssen keine Jägerprüfung ablegen, wenn nur ein Tagesjagdschein beantragt wird (eine Jagdberechtigung aus dem Ausland ist aber notwendig) oder wenn die ausländische Jägerprüfung von den Behörden als gleichwertig anerkannt ist.
Jagd – das Natürlichste dieser Welt!