Jagdrecht verkürzen?
Liebe Leserin, lieber Leser Die Bergbevölkerung fühlt sich mit dem Thema Wolf zunehmend allein gelassen. Ursprünglich war ja der Wolf Auslöser der Jagdgesetz-Revision. Doch zum grossen Thema im letztjährigen Abstimmungskampf wurden andere Arten wie Feldhase, Schneehuhn, Birkhuhn, Schnepfe, etc. So wie es aussieht, wollen die Wolfsschützer diesen Weg weiter beschreiten. So sicherte Urs Leugger, Zentralsekretär von Pro Natura, im RUNDSCHAU-Interview (SRF) vom 3. Februar 2021 wohl zu, Hand für eine Senkung der Schwellenwerte zum Abschuss von Wölfen zu bieten. Dies aber nur unter der Bedingung, dass gewisse bedrohte Tierarten künftig vom Jagdrecht ausgenommen würden. Im Interview fiel auch das Wort «Deal». Dabei haben sich mir ehrlich gesagt die Nackenhaare gesträubt. Bekamen wir doch diese Formulierung in der Vergangenheit immer wieder von einem amerikanischen Politiker zu hören. Leuggers Forderungen kommen für mich eher einer Erpressung nahe, und sie dienen auch dazu, Landwirtschaft und Jagd gegeneinander auszuspielen. Laut aktuellem Jagdgesetz können die Kantone schon heute Schonzeiten für jagdbare Arten verlängern oder deren Bejagung begrenzen. Und der Bundesrat kann die Liste der jagdbaren Arten gesamtschweizerisch beschränken, wenn es zur Erhaltung bedrohter Arten notwendig ist. Wenn das Gesetz in diesen Punkten nicht umgesetzt wird, dann ist dies eben einzufordern. Dafür braucht es nicht einen neuen (missratenen?) «Deal». Ähnlich sieht es wohl die Umweltkommission des Ständerates. Sie hat sich vor Kurzem gegen eine Revision des Jagdgesetzes ausgesprochen. Betreffend Wolf soll vielmehr der Handlungsspielraum der heutigen Gesetzgebung ausgeschöpft werden. Herzlich Ihr Markus P. Stähli
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