Für das Jagdwesen in der Provinz Bozen sind folgende Behörden und Personen zuständig:
Landesrat, Amt für Jagd und Fischerei, Südtiroler Jagdverband, Provinzaufseher, Jagdaufseher der einzelnen Reviere, Revierleiter der einzelnen Jagdreviere laut Gesetz

Landerrat LUIS WALCHER, zuständig für Land- Forstwirtschaft (Jagd) und Tourismus
Der für die Jagd zuständige Landesrat kann die Jagd auf bestimmte in Artikel 4 genannte Wildarten für festgesetzte Zeiten verbieten oder einschränken, wenn wichtige mit dem Wildbestand zusammenhängende Gründe oder besondere jahreszeitlich, klimatisch, durch Krankheiten oder Naturkatastrophen bedingte Umstände dies erfordern.
(2) Der für die Jagd zuständige Landesrat kann jederzeit das Fangen oder Erlegen der in Artikel 4 Absätze 1 und 2 angeführten jagdbaren Wildarten erlauben, wenn dies aus gesundheitspolizeilichen oder Sicherheitsgründen, zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, der Fischerei und der Viehwirtschaft oder zur Bestandssicherung erforderlich ist; in der Erlaubnis sind die Mittel, die Zeiten und die Vorgangsweise, auch abweichend von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j), anzugeben.
Das soziale Revierjagdsystem kommt in den 145 Revieren kraft Gesetzes zur Anwendung, welche 82% der Landesfläche einnehmen. Hinzu kommen 51 Eigenjagdreviere, welche ca. 2% der Landesfläche ausmachen. In diesen ist das Recht zur Jagdausübung auf den Grundeigentümer beschränkt, welcher aber auch die Möglichkeit hat, die Jagd zu verpachten. Jene Gebiete, in denen in Südtirol die Jagd verboten ist (Nationalpark Stilfser Joch) oder Beschränkungen unterliegt (Domänen – Wildschutzgebiete), nehmen rund 16% der Landesfläche ein. Organisatorisch sind die Jagdreviere kraft Gesetzes in 8 Jagdbezirken zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich; mit 30.000 ha stellt Sarntal das größte Revier dar und ist somit mehr als 100 mal so groß als jenes von Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße von 4.500 ha ermöglicht in den meisten Revieren eine sinnvolle Wildbewirtschaftung. Rund 6.150 Südtiroler Jäger sind Mitglied in einem Revier kraft Gesetzes; dem einzelnen Jäger steht somit im Durchschnitt eine Jagdfläche von 100 ha zur Verfügung.
JAGDAUFSICHT:
Die rechtlichen Bestimmungen über die Jagdausübung in Südtirol sind im Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, in geltender Fassung, enthalten.
Die Jagdaufsicht erfüllt eine hoheitlich geprägte Kontroll-, Schutz- und Überwachungsfunktion im Bereich der Jagd. Ihre Aufgaben sind gesetzlich geregelt (je nach Staat bzw. Provinz unterschiedlich konkretisiert) und dienen dem ordnungsgemäßen Vollzug des Jagdrechts sowie dem Schutz von Wild, Natur und öffentlicher Sicherheit.
Zentrale Aufgaben der Jagdaufsicht
1. Überwachung der Jagdausübung
Kontrolle, ob die Jagd rechtmäßig ausgeübt wird
Überprüfung von Jagdscheinen, Jagdversicherungen, Waffenpapieren und Berechtigungen
Einhaltung von Schonzeiten, Abschussplänen und Jagdmethoden
2. Kontrolle und Schutz von Wild und Lebensraum
Verhinderung und Ahndung von Wilderei
Einschreiten bei Tierquälerei oder illegalem Nachstellen von Wild
Kontrolle von Fütterungen, Kirrungen und jagdlichen Einrichtungen
3. Mitwirkung bei Wildunfällen
Nachsuche und Versorgung bzw. Erlösung verletzten Wildes
Dokumentation von Wildunfällen
Zusammenarbeit mit Polizei, Forstbehörden und Straßenbetreibern
4. Sicherheits- und Ordnungsaufgaben
Überwachung des sicheren Umgangs mit Jagdwaffen
Einschreiten bei Gefährdung von Personen (z. B. durch unsachgemäße Jagdausübung)
Konfliktmanagement zwischen Jägern, Landwirten, Waldbesitzern und Erholungssuchenden
5. Vollzug und Anzeige von Verstößen
Aufnahme von Verwaltungsübertretungen und Straftaten
Sicherstellung von Beweismitteln (z. B. Waffen, Fallen, illegales Wild)
Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten
6. Beratung und Information
Aufklärung von Jägern und Öffentlichkeit über jagdrechtliche Vorschriften
Präventive Arbeit zur Vermeidung von Verstößen
Kurz zusammengefasst:
Die Jagdaufsicht ist Bindeglied zwischen Gesetz, Jagdpraxis und Naturschutz. Sie sorgt dafür, dass Jagd waidgerecht, sicher und rechtskonform ausgeübt wird und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Wild und Allgemeinheit.

