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Einzelne Krankheiten können den Wildbestand erheblich reduzieren, wenn die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt und die zuständigen Behörden nicht informiert werden. Der Jäger wird seiner Aufgabe als Heger und Pfleger nur gerecht, wenn er über die Symptome der gefährlichen Seuchen unterrichtet ist. 

Die immer größer werdende Beliebtheit von Wildbret als Nahrungsmittel, resultiert unter anderem an seiner hervorragenden Qualität.
Der Jäger trägt hierbei auch die Verantwortung, dass nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch an den Endverbraucher kommt. Dazu ist das genaue beobachten des noch lebenden Wildtieres, als auch die sorgfältige Untersuchung der inneren Organe beim Versorgen des erlegten Stückes Pflicht.

GAMSRÄUDE – Foto: Hubert Tschaffert

Am 1. Jänner 2006 ist das neue EU-einheitliche Hygienerecht für Lebensmittel in Kraft getreten. Dabei wurden unter dem Titel „simplification“ insgesamt 17 Richtlinien in drei EU-Verordnungen zum sogenannten „Hygienepaket“ zusammengefasst. Grundtenor dieser „Vereinfachung“ ist das Abweichen von starren Normen, aber dafür eine Steigerung der Verantwortung jedes „Lebensmittelunternehmers“ und ein hohes Schutzniveau für den Verbraucher durch die Sicherung der Lebensmittel von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher. Auch Jäger, selbst wenn sie kein Wild direkt vermarkten, sondern in einer Wildsammelstelle abgeben oder nur verschenken, sind nun Lebensmittelunternehmer! Neue rechtliche Grundlagen auf nationaler Ebene sind das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie die Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung, die der Umsetzung von vier EU-Verordnungen (178/2002, 852/2004, 853/2004 und 854/2004) dienen. Seit 1994 wurden Jäger nach der Wildfleischverordnung zu „besonders geschulten Hilfskräften“, die ab heuer „kundige Personen“ heißen, ausgebildet. Jede Jagdgesellschaft muss ab nun über mindestens eine kundige Person verfügen. Die Ausbildung muss folgende Gebiete umfassen: normale Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebendem Wild, abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen beim Wild infolge von Krankheiten, Umweltverschmutzung oder sonstigen Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können sowie Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern nach dem Erlegen und Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Gesundheit von Mensch und Tier und auf hygienerechtlichem Gebiet, die für das Inverkehrbringen von Wildbret von Belang sind. Es darf künftig auf Landesgebiet kein Stück Wildbret vermarktet werden, welches nicht einer Beschau durch eine „kundige Person“ unterzogen wurde. Die „kundige Person“ prüft, ob das Wildbret unbedenklich und hygienisch einwandfrei ist und zertifiziert dies durch eine Bescheinigung.
Die Abgabe von Wildtieren an Endverbraucher, Detailhändler, Gasthäuser oder Mensen nach erfolgter Beschau durch eine „kundige Person“ ist nur bis fünf Stück

Untersuchung durch eine „kundige Person“:

Schalenwild und 50 Stück Haarniederwild pro Jahr und Jäger möglich. Diese Quantitäten wurden als „geringe Mengen“ definiert. Es sei darauf hingewiesen, dass im restlichen Italien ein Stück Schalenwild pro Jahr und Jäger als geringe Menge gilt. Wenn die geringen Mengen überschritten werden, muss das Wild in einen gemäß EU-Verordnung anerkannten Wildverarbeitungsbetrieb kommen, und dort muss es zwingend einer tierärztlichen Beschau unterzogen werden.
Zusammengefasst heißt das: für kleine Mengen (fünf Stück Schalenwild und 50 Stück Haarniederwild pro Jahr und Jäger) genügt die Beschau durch eine „kundige Person“. Darauf kann das Wild abgegeben und vermarktet werden. Größere Mengen (ab dem sechsten Stück) können nicht mehr ohne Weiteres veräußert werden. Sie müssen in einen EU regelkonformen Wildverarbeitungsbetrieb kommen, wo sie einer tierärztlichen Beschau unterzogen werden.
Achtung: Für Wild, das außerhalb Südtirols Grenzen erbeutet wurde und hier im Land vermarktet werden soll, gelten strengere Bestimmungen. Jede Abgabe, auch in geringen Mengen, ist nur über die Belieferung eines EU-konformen Wildverarbeitungsbetriebes möglich. Wildbret, welches dem Selbstverbrauch zugeführt wird, unterliegt keinerlei Beschaupflicht oder Limitierung.
Untersuchung durch eine „kundige Person“: Auch in Südtirol wurden hauptberufliche Jagdaufseher und eine Reihe von freiwilligen Jagdaufsehern und Personen zur „kundigen Person“ ausgebildet. Sie sind also befugt, die Beschau der Wildkörper vorzunehmen und die entsprechenden Erklärungen auszufüllen. Für die Kontrolle der Wildkörper durch die „kundige Person“ gelten einige verbindliche Regeln: Die Kontrolle muss so schnell wie möglich, jedenfalls innerhalb 36 Stunden ab Erlegen erfolgen. Die „kundige Person“ stellt eine Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung aus, wovon eine Kopie dem Wildkörper anzuheften ist, die zweite Kopie bleibt für die Dauer von zwei Jahren bei der „kundigen Person“. Sollten sich Zweifel über die Konsumeignung des Wildbretes ergeben, so muss die „kundige Person“ die Meinung des zuständigen Amtstierarztes einholen.

Raucherlunge

Damit die Kontrolle des Wildkörpers vorgenommen werden kann, müssen der „kundigen Person“ die wichtigsten Organe des erlegten Tieres gezeigt werden. Diese unbedingt vorzulegenden Organe sind: Leber, Milz, Nieren, Herz und Lunge. Das bedeutet, dass in Zukunft bei der Jagdausübung jeder Jäger ein bis zwei Plastiksäcke mitführen sollte, in welche er die genannten Organe nach dem Erlegen gibt, um sie später bei der Kontrolle der „kundigen Person“ vorzuzeigen. Natürlich müssen die Organe z.B. in einer Kühlzelle so aufbewahrt werden, dass man eindeutig erkennt, zu welchem Wildkörper sie gehören. Auch der Erleger selbst muss eine wichtige Kontrollaufgabe übernehmen. Er muss vor dem Erlegen darauf achten, ob das Stück Wild ein auffälliges Verhalten zeigt und, wenn ja, dies der „kundigen Person“ berichten, und er muss die Eingeweide begutachten, ob sie auffällig verändert, z.B. blutunterlaufen oder entzündet sind. Die EU-Hygieneverordnung stellt den Jäger, der Wildbret in den Verkehr bringt, einem Hersteller von Primärerzeugnissen gleich. Er ist für sein Produkt verantwortlich. Die „kundige Person“ kann die Genusstauglichkeit lediglich zum Zeitpunkt der Kontrolle festhalten. Von diesem Zeitpunkt an bis zur Veräußerung muss der Erleger für die einwandfreie Lagerung und Behandlung des Wildbretes sorgen.

Kühlzellen: Das neue Dekret des Landesveterinärdirektors enthält auch Bestimmungen, wie die Kühlzellen, in welche das erlegte Wild tunlichst zu verbringen ist, ausgestattet sein müssen. Die wichtigsten Voraussetzungen für Kühlzellen, welche vom Landestierärztlichen Dienst genehmigt werden müssen, sind:
– Zellen und Arbeitsräume müssen abwaschbare Wände und Böden haben mit Wasserabfluss.
– Sauberes Kalt- und Warmwasser muss verfügbar sein.
– Die Armaturen dürfen nicht mit Hand oder Ellbogen bedienbar sein, sondern z.B. über Druckbetätigung oder mit Lichtschranken.
– Die Arbeitstische müssen aus leicht zu reinigendem Material (nicht aus Holz) sein.
– Die zerlegten Wildbretteile müssen separat aufbewahrt werden, eventuell in Kühlkästen.
– Enthäutete Stücke dürfen nicht in die Zellen gebracht werden, in denen ungehäutete Stücke aufbewahrt werden.
– Eine Toilette muss in der Nähe erreichbar sein, sie darf aber nicht direkt an den Fleischverarbeitungsraum angrenzen.

Natürlich kann man von einem Jäger nicht das Wissen eines Veterinärs verlangen, es gibt jedoch einige Merkmale, bei deren Auftreten eine Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt zwingend vorgeschrieben ist

  • Abnormes Verhalten und Störungen des Allgemeinbefindens.
  • Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache.
  • Geschwülste oder Abszesse wenn sie zahlreich oder verteilt an inneren Organen oder in der Muskulatur vorkommen.
  • Schwellungen der Gelenke oder Hoden, Hodenvereiterung, Leber- und Milzschwellung, Darm- oder Nabelentzündung.
  • Fremder Inhalt in der Körperhöhle, insbesondere Magen-Darminhalt oder Harn. Nicht durch das Geschoss entstanden.

DIE WICHTIGSTEN WILDKRANKHEITEN

PARASITÄRE ERKRANKUNGEN: Wir unterscheiden Innenparasiten und Außenparasiten

KRANKHEIT ANFÄLLIGE WILDTIER- UND HAUSTIERARTEN KRANKHEITSERSCHEINUNG ERKENNUNG ORGANVERÄNDERUNG
MAGENWÜRMER (Innenparasiten) Muffelwild, Hasen, Reh- und Rotwild Verdauungsstörungen, Blutarmut, Abmagerung. die Wand des Magens und des Dünndarms zeigt Entzündungserscheinigungen Die Würmer kommen  als feine weiße, selten rötliche Fäden im Magenschleim oder im Dünndarm vor.

RÄUDE (Außenparasiten)  Meldepflichtig

Raubwildarten, Schalenwild und Haustiere. Die Gamsräude ist eine der gefährlichsten Wildkrankheiten.  Kopfschütteln, Kratzen, ferner krümeliges Ohrenschmalz vermischt mit Schuppen (trockene Form) und manchmal auch entzündete Pusteln (nasse Form). Milbenarten (Grabmilben) die 1/2 mm groß sind, sie   bohren sich in tiefe Hautschichten. Kahle grindige Stellen am ganzen Körper

BAKTERIELLE ERKRANKUNGEN

KRANKHEIT ANFÄLLIGE WILDTIER- UND HAUSTIERARTEN KRANKHEITSERSCHEINUNG ERKENNUNG ORGANVERÄNDERUNG

SALMONELLOSE

Schalenwild und Haarraubwild Schwäche Fieber, Brechdurchfall und Kreislaufkollaps. Eine Darminfektion, die zwischen 8 und 48 Stunden nach Ansteckung zum Ausbruch kommt.
MILZBRAND – Meldepflichtig  alle Wildarten, besonders Schalenwild schneller Krankheitsverlauf, plötzliche Todesfälle teerartiges Blut, hochgradige Milzschwellung, Blutungen, starke Schwellung der Milz
TUBERKULOSE – Meldepflichtig  alle Wildarten, auch Federwild und Haustiere Atemnot, zunehmende Schwäche, Abmagerung käsige Knoten in zahlreichen Organen, bevorzugt Lunge und Darmlymphknoten
BRUCELLOSE – Meldepflichtig  Grundsätzlich Schalenwild, besonders bedeutsam bei Schwarzwild und Hasen  ein- oder beidseitig geschwollene Hoden, verringerte Äsungsaufnahme, klammer Gang Entzündung der Brunftkugeln (Hoden), Milzschwellung
PAPILLOMATOSE – Meldepflichtig  Schalenwild, Hasen und auch Menschen Warzenbildung je nach Ausdehnung, keine bis hochgradige gesundheitliche Beeinträchtigungen, fehlende Äsungsaufnahmen Warzen an der Deck, am und im Äser, im Schlund in den Innereien
GAMSBLINDHEIT– Meldepflichtig  häufigste Augenerkrankung der Wiederkäuer, wie Schaf  Ziege, Gämse und Steinbock. Bewegungstörungen, fehlende Äsungsaufnahme, unsicheres Verhalten. Die Krankheit tritt meistens Seuchenhaft auf.  Entzündung der Bindehaut, dann der Hornhaut. Verkrusteter Ausfluss aus den Augen.
YERINIOSE – Meldepflichtig  Hasen, Nagetiere, gelegentlich Schalenwild Fehlende Äsungsaufnahme, Durchfall, Atembeschwerden,  Müdigkeit Milz- und Leberschwellung, trockene Entzündungsherde in zahlreichen Organen, Darmentzündung

VIRUS ERKRANKUNGEN 

KRANKHEIT ANFÄLLIGE WILDTIER- UND HAUSTIERARTEN KRANKHEITSERSCHEINUNG ERKENNUNG ORGANVERÄNDERUNG
TOLLWUT – Meldepflichtig Säugetiere, Schalenwild und  Haarraubwildarten   Tollwut ist eine Viruserkrankung des Zentralnervensystems.   ungewöhnliches, artuntypisches Verhalten, Verlust der Scheu, Aggressivität, Beißsucht, vermehrter Speichelfluß, Lähmungen Anschwellen der Augenlider und Geschlechtsteilen, Bissverletzungen beim Schalen und Raubwild, Verlust von Gesicht und Gehör
MYXOMATOSE – Meldepflichtig  Wild- und Hauskaninchen Knotenbildung im Balg, Augenausfluß, fehlende Äsungsaufnahme, Schwäche Sulzige Knoten im Balg, Lidbindehautentzündung, Entzündung am Windfang, Äser und am Weidloch Bereich
SCHWEINEPEST- Meldepflichtig Schwarzwild, Hausschwein Jungtiere mit struppigen Fell, Durchfall, Abmagerung, Durst, fehlende Äsungsaufnahme, Müdigkeit Flohstichartige Blutungen in allen Organen, blutige Darmentzündung, gelegentlich Lungenentzündung
AUJESZKYSCHE KRANKHEIT – Meldepflichtig Haarraubwild, Schwarzwild, Haustiere Bewegungsstörungen, häufiges Kratzen, Benagen von Körperteilen, Schwäche Verletzungen durch kratzen, Scheuern und Benagen
MAUL – und KLAUENSEUCHE – Meldepflichtig Schalenwild, Klauentiere Bewegungsunlust, lahmende Fortbewegung, Speichelfluß, fehlende Äsungsaufnahme Blasen mit wässrigen Inhalt in der Schleimhaut vom Äser, Schlund und Pansen, Entzündungen an den Schalen mit Geschwulst
GEFLÜGELPEST – Meldepflichtig  Hühnervögel Müdigkeit, Bewegungsstörungen, Halsverdrehung, Lähmungen, Durchfall, Niesen Darmentzündung mit Blutungen, Leber und Milzschwellung, trockene Herde in Milz, Leber, herz, zäher Schleim an Augen und Schnabel
VOGELPOCKEN – Meldepflichtig  Hühnervögel je nach Ausdehnung keine bis hochgradige gesundheitliche Störungen wie fehlende Äsungsaufnahme, Bewegungsstörungen Pockenblasen an den Schnabel und Ständern, oft verschorft

Weiteres zählen wir zu den Wildkrankheiten die  GESCHWÜLSTE, VERGIFTUNGEN,   ERNÄHRUNGSKRANKHEITEN   und  VERLETZUNGEN

GAMSRÄUDE und jagdliche Maßnahmen

Nachdem in den letzten Monaten vermehrt Fälle von Gamsräude aufgetreten sind und eine Verbreitung der Räude befüchtet werden muss, machen Dr. Armin Deutz und Dr. Gunther Greßmann Vorschläge zur Räudebekämpfung sowie zu Vorbeugemaßnahmen.
Der Gamsräudeerreger, die Grabmilbenart Sarcoptes rupicaprae, ist sehr vermehrungsfreudig. Die bis 0,4 mm großen Milbenweibchen graben Bohrgänge in die Haut, wo sie Eier ablegen. Die daraus schlüpfenden Larven wandern nach Häutungen an die Hautoberfläche und paaren sich dort nach Erreichen der Geschlechtsreife, die bereits 18 bis 24 Tage nach dem Schlüpfen aus den Eiern eintritt. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, wie Benützung derselben Lager, Geiß-Kitz-Kontakt und Kontakte in der Brunft. Der Befund, dass Geißen nach der Brunft meist am Rücken und Böcke meist am Bauch erkranken, weist auf die Übertragung während des Beschlagens hin. Außerhalb des Wirtstieres sind Räudemilben nur kurzfristig (max. 14 Tage bei 5 °C und hoher Feuchtigkeit, meist höchstens 1 Woche) überlebensfähig, und sie entfernen sich auch nur höchstens einen Meter vom toten Wirt, was „Verbrennungsaktionen“ bei Fallwild erübrigt. Typische „Räudegipfel“: Typisch für Räude ist ein wellenförmiger Krankheitsverlauf mit sieben- bis fünfzehnjährigen Krankheitsgipfeln. Im Monatsverlauf der Räudefälle zeigte sich bei der Auswertung umfangreicher steirischer Daten (1952 bis 1998) ein Anstieg im August und ein weiteres deutliches Ansteigen während und nach der Brunft. Dadurch wird deutlich, dass extreme körperliche Belastung, Stress und mangelnde Nahrungsaufnahme neben den in der Brunft natürlich häufigeren Körperkontakten prädisponierende Faktoren im Räudegeschehen darstellen. Danach ist ein starker Rückgang der gemeldeten Fälle von Jänner bis März zu erkennen, was nicht zuletzt mit der geringeren Beobachtung des Gamswildes in dieser Zeit zusammenhängen mag (Ende der Schusszeit, hohe Schneelagen, Lawinengefahr). Bei den Geißen fällt ein Gipfel der Erkrankungshäufigkeit im August (Zeit der Hochlaktation) auf (GRESSMANN u. DEUTZ, 2000).
In einer italienischen Untersuchung (ROSSI et al., 1995) wurde ein jährliches Fortschreiten der Räude um durchschnittlich 3,4 km beobachtet. Im steirischen Untersuchungsgebiet war diese Ausbreitungsgeschwindigkeit in Ost-Westrichtung zu bestätigen. In Richtung Süden war in den Jahren 1980 bis 1984 jedoch ein jährliches Fortschreiten der Räude um 15 bis 20 km festzustellen, wobei an diesem Seuchenzug aber erkranktes Steinwild mit beteiligt war (DEUTZ et al., 1999).

Räudiger Fuchs

Jagdliche Maßnahmen: Im Seuchenzentrum sollte nach Möglichkeit jede Beunruhigung des Wildes – auch durch Jagddruck – vermieden werden, während in den umliegenden Gebieten eine schärfere Bejagung vor allem in der Jugendklasse gerechtfertigt ist. Ein „Auswandern“ der Stücke sollte damit verhindert werden. Bei einem Schuss in ein Gamsrudel, in dem einige Stücke räudekrank erscheinen, werden die übrigen Gams meist in alle Himmelsrichtungen versprengt. Wenn Räudestücke darunter sind, die nicht erlegt werden können, kommt es zu einer weiteren Ausbreitung der Seuche. Nur bei einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass gleich mehrere Stücke zur Strecke gebracht werden können, wäre es vertretbar, diese aus der Wildbahn zu entnehmen. Wenn nur einzelne Gams in einem Rudelverband erkranken, werden diese im Normalfall von den noch gesunden Stücken abgedrängt und vertrieben. Sollten dem Anschein nach gesunde und sichtbar räudekranke Gams zusammenstehen, kann davon ausgegangen werden, dass alle Stücke von der Räude befallen sind. Dabei muss beachtet werden, dass die äußeren Erkennungsmerkmale erst sehr spät – meist erst wenige Wochen vor dem Tod des Stückes sichtbar werden. Ein einzelner Gams, der nicht altersbedingt alleine steht, sollte in Räudegebieten genau auf räudetypische Anzeichen angesprochen werden. Weist ein solcher Gams Räudemerkmale auf, so ist er so schnell wie möglich von seinem Leiden zu erlösen. WICHTIG: Beim erlegen einer räudekranken Gams, Ruhe bewahren und abwarten, bis das Rudel langsam abzieht, nicht sofort hinlaufen und die Gämse in alle Richtungen sprengen. Ein wesentlicher Punkt ist die Vermeidung von Beunruhigung des Wildes in einem Seuchengebiet. Der Faktor Ruhe sollte auch bei den Bejagungsmethoden bedacht werden. Riegeljagden, die heute nur noch selten durchgeführt werden, würden das Gamswild versprengen und unnötig beunruhigen, weshalb in Räudegebieten davon Abstand genommen werden sollte. In bisher von der Räude verschonten Gebieten wären Gamswildriegeljagden vorteilhaft, da sie trotz einer kurzfristigen Beunruhigung anschließend lange Ruhezeiten nach sich ziehen. Riegeljagden können auch gleich zu Beginn der Schusszeit abgehalten werden, was den Jagddruck in der kalten Jahreszeit senkt. Bei solchen Bewegungsjagden werden hauptsächlich Stücke in der Jugendklasse entnommen, die auch einen Großteil des Abschusses auf Einzeljagden – wie Ansitz oder Pirsch – ausmachen sollten. Werden all diese Stücke im Zuge von Einzeljagden erlegt, ist im Revier nicht eine einmalige, sondern eine ständige Beunruhigung gegeben, die sich negativ auf das Befinden des Gamswildes auswirkt. Grundsätzlich sollte beim Gamswild darauf geachtet werden, dass der Abschuss so früh wie möglich erfüllt wird, damit die jagdliche Beunruhigung im Winter bei hoher Schneelage vermindert wird. Wild ist aber nicht nur der jagdlichen Beunruhigung ausgesetzt, sondern auch Störungen durch Freizeitaktivitäten des Menschen. In Seuchengebieten sollten auch diese Störungen vermieden werden.

Kitzabschuss: Die natürlichen Ausfälle bei den Jungtieren im Gebirge können an die 50 % betragen, was bei einer Kitzbejagung in Hochlagen zu berücksichtigen ist bzw. diese überhaupt entbehrlich macht (Jelinek, 1989). Kitze oder Jahrlinge, die in diesen Regionen bejagt werden, fallen unter den so genannten kompensatorischen Abschuss (Miller, 1999). Das heißt, Abschüsse dieser Tiere nehmen Wintereingänge vorweg. Dadurch ist es den nun kitzlosen Geißen früher möglich, sich zu erholen und auf den Winter vorzubereiten. Weiters belasten die erlegten Kitze nicht mehr das vorhandene Nahrungsangebot in den Wintereinständen. Allein schon beim Abschuss führender Geißen stellt sich aber die Notwendigkeit eines Kitzabschusses. Es kann aber durchaus Vorteile bringen, auf einen späten Abschuss und die dadurch entstehende Beunruhigung im Winter zu verzichten, auch wenn die Gefahr besteht, das eine oder andere Stück als Fallwild zu verlieren. Bei diesen Überlegungen spielt die Größe des Rudels, aus welchem das Kitz erlegt werden sollte, und das Verhalten des Jägers nach dem Schuss eine entscheidende Rolle. Bei kleinen Rudeln ist die Beunruhigung deutlich geringer als bei größeren.

Jagdmethoden: Bevor man auf die Wahl der Jagdmethode eingeht, stellt sich die Frage, ob im Falle eines Räudeausbruches überhaupt gejagt werden soll. Einig scheint man sich derzeit nur darüber, dass die Räude ab einer Wilddichte von etwa 1,3 (Rossi, 1999) bis 1,5 (Guberti, 1999) Stück/100 ha von selbst erlischt. Rossi ist auch der Ansicht, dass diese Dichte unabhängig von den jeweils zur Eindämmung gesetzten Maßnahmen früher oder später erreicht wird. Dies würde bedeuten, dass es eigentlich gleichgültig ist, ob man im Falle eines Räudeausbruches erkranktes Wild bejagt oder nicht. Somit scheint die Frage berechtigt, ob es nicht durch eine verstärkte Bejagung und die damit einhergehende Beunruhigung des Wildes zu einer Verschärfung der Situation kommt. Lavin (1999) hingegen berichtet, dass durch konsequenten Abschuss der sichtbar an Räude erkrankten Stücke das Fortschreiten innerhalb von 5 Jahren von 6,5 km/Jahr auf 0,5 km/Jahr verringert werden konnte. Eine Bejagung würde somit sinnvoll erscheinen, da (falls man die Räude nicht zum Stillstand bringt) die gewonnene Zeit für weitere Maßnahmen genutzt werden kann. Auch die Autoren vorliegender Arbeit sind der Meinung, dass räudekranke und verdächtige Tiere erlegt werden sollten. Einerseits wird der Infektionsdruck verringert und anderseits die Ausbreitungsgeschwindigkeit verzögert. Außerdem kann vielen Tieren ein qualvoller Tod erspart werden, was nicht zuletzt tierschutzrelevant ist. Im Hochgebirge hat sich seit Jahrzehnten die Pirsch oder der Ansitz auf Gamswild beziehungsweise meist eine Kombination dieser beiden Jagdmethoden durchgesetzt. Andere Methoden wie Bewegungs- oder Treibjagden, als Beispiel die klassischen Gamswildriegler, werden kaum mehr abgehalten und geraten immer mehr in Vergessenheit. Durch diese Jagdarten könnte aber auch eine gewisse Verminderung der Räudegefahr erreicht werden. Sie haben den Vorteil, trotz einer kurzfristigen Beunruhigung anschließend lange Jagdruhezeiten zu bringen. Ein weiterer großer Vorteil im Hochgebirge ist die Tatsache, dass solche Jagden bereits mit Beginn der Schusszeit erfolgreich abgehalten werden können, da nicht, wie in bewaldeten Gebieten, auf den Laubfall gewartet werden muss. Die Beunruhigung in Revieren, die einen großen Abschuss zu tätigen haben, ist bei Treib- oder Bewegungsjagden ungleich geringer, als wenn alle Stücke im Einzelabschuss erlegt werden würden. Denkbar sind Treib- oder Bewegungsjagden vor allem in Gebieten, die bis jetzt von der Räude verschont geblieben sind. Aber auch in „klassischen Räudegebieten“ (Gebiete, in denen Räude immer wieder auftritt, derzeit aber nicht akut ist) wären solche Jagden bei sorgfältiger Planung durchaus zu überlegen. Als Auflage sollte hier allerdings gelten, dass in den letzten 12 Monaten kein Räudefall im Umkreis von 10 km um das geplante zu bejagende Gebiet aufgetreten ist. Hunde dürfen dabei nicht zum Einsatz kommen, da das Gamswild auf Störungen durch Hunde sehr empfindlich reagiert (Krewer, 1998). Auf keinen Fall dürfen Bewegungs- oder Treibjagden in Randgebieten der Räude oder beim Auftreten akuter Krankheitsfälle durchgeführt werden.
Eine weitere Möglichkeit, die Räudegefahr herabsetzen zu können, ist – im Zusammenhang mit einer Verschärfung der Bejagung in den bewaldeten Bereichen – die Schaffung von Jagdruhezonen im hochalpinen Freigelände. Gerade an Räude erkranktes Gams- und Steinwild steht häufig in niedrigeren Lagen, was bedeutet, dass vor allem in diesen Arealen Gamswild sehr genau auf Räudemerkmale zu kontrollieren ist. Grundsätzlich sollte jeder Abschuss so früh wie möglich getätigt werden. Gegen eine gewissenhafte, zahlenmäßig eingeschränkte Jagd in der Brunft ist sicherlich nichts einzuwenden. Leider werden im Ostalpenraum aber rund zwei Drittel des Gamsabschusses in den Monaten November und Dezember getätigt.
Nach der Wildfleischverordnung ist das Wildbret von an Räude erkrankten Gams tauglich, sofern keine deutliche Abmagerung und keine substantiellen Mängel des Fleisches vorliegen oder die Veränderungen Ekel erregend sind. Eine Tauglichkeit ist demnach sicherlich nur bei geringgradiger, lokaler Räude (z. B. beginnende Räude am Haupt) gegeben.
Dieser Bericht wurde uns freundlicherweise von der Redaktion “DER ANBLICK” zur Verfügung gestellt.

Gamsräude – wie man sie erkennt

Gamsräude – seit Jahrzehnten geistert das Schreckgespenst dieser Seuche durch die Bergreviere. Was kann man gegen sie tun? Wo tritt sie auf? Wen befällt sie? – Kürzlich ist im Österreichischen Jagd- und Fischerei-Verlag ein Buch erschienen, das diese gefürchtete Krankheit von allen Seiten beleuchtet.
Die äußerlich sichtbaren Merkmale, wie Schuppen- und Krustenbildung sowie Verletzungen infolge des Kratzens und Scheuerns, treten erst wenige Wochen vor dem Verenden des befallenen Gams auf. Es gibt auch zahlreiche andere parasitäre Erkrankungen beim Gamswild, welche dieselben Symptome wie bei einem Räudebefall hervorrufen. Dazu zählen der Befall mit Haarlingen, Herbstgrasmilben und Lausfliegen, die ebenfalls starken Juckreiz bewirken und das Stück zu unruhigem Verhalten und ständigem Kratzen veranlassen. Es ist auch beim Haarwechsel im Frühjahr äußerste Vorsicht geboten, da die struppige Decke nur schwer von einer verräudeten Decke zu unterscheiden ist.
Der Jäger sollte immer ein Spektiv verwenden, wenn er ein Gamsrudel beobachtet. Ein abseits stehendes Stück ist schon einmal verdächtig. Es könnte sich natürlich um eine Geltgais handeln, aber auch kranke Tiere werden aus dem Rudelverband verdrängt.
Im Frühstadium zeigt ein räudiger Gams eine struppige Decke. Im Sommer erscheint sie häufig dunkler als bei einem gesunden Stück, im Winter erreicht sie aber niemals die beinahe schwarze Färbung. Ein Räudegams schüttelt sich verhältnismäßig oft – sehr gerne zum Beispiel nach dem Hochwerden – und zeigt insgesamt ein unruhiges Verhalten. Bei jeder Gelegenheit kratzt er sich mit der Krucke oder mit den Schalen, scheuert bei Felsen und Bäumen und beißt seine Decke mit dem Äser. In einem fortgeschrittenen Stadium machen die Stücke einen müden, apathischen Eindruck, scheuern sich aber immer noch häufig. Die Decke weist in dieser Phase bereits viele Risse und Schürfwunden auf, wird schuppig und macht sehr viele Falten. Der Gams schüttelt sich nicht mehr, da dies mit größten Schmerzen verbunden ist. Meist erkennt man zu dieser Zeit schon an einzelnen Körperstellen Haarausfall und Borkenbildung. Sobald die Läufe, der Brustkern und die Bauch-Innenseite befallen sind, zieht der Gams nur noch langsam und vorsichtig, da ihm jeder Schritt Schmerzen bereitet. Dies kann man jedoch nur beobachten, solange das Stück den Menschen noch nicht in den Wind bekommen hat, andernfalls flüchtet es genauso schnell, wie jedes gesunde Wild. Es kommt auch öfters vor, daß bei einer führenden Gais die ersten Räudemerkmale schon sichtbar sind, während ihr Kitz noch keinerlei Veränderungen aufweist. In so einem Fall müssen trotzdem unbedingt beide Stücke – zuerst das Kitz, dann die Gais – erlegt werden, da die Gais ihr Kitz längst angesteckt hat.
Man darf sich auch nicht darauf verlassen, daß bei jeder Gais die ersten Veränderungen am Bauch und an den Lauf-Innenseiten und bei jedem Bock an den Flanken, auf der Brust und auf dem Träger auftreten, da sie sich nicht nur in der Brunft beim Beschlagen, sondern bei jedem beliebigen Körperkontakt anstecken können. Auch bei den Kitzen müssen die Räudemerkmale nicht zwingend am Haupt und am Träger auftreten, da es mit der Gais nicht nur beim Säugen einen innigen Körperkontakt pflegt. Außerdem könnte es sich auch jederzeit beim Spielen mit anderen Kitzen Milben einfangen.
In jedem Fall muß sich der Jäger viel Zeit nehmen und jedes Stück einzeln beobachten. Wünschenswert wäre es vor allem auch, wenn er dem Gamswild auch außerhalb der Schußzeit mehr Aufmerksamkeit schenken würde, da er gerade zu dieser Zeit in Räudegebieten so manchen Milbenüberträger zur Strecke bringen könnte, vielleicht, bevor noch das ganze Rudel angesteckt ist.
Übertragung auf Mensch und Hund Sarcoptes-Milben können sich unter normalen Umständen nur auf einer Tiergattung oder -familie vermehren und somit auch nur dort eine echte Räude verursachen. Die einzelnen Sarcoptes-Arten können zwar auf fremde Wirte überwechseln und bei diesen auch mehr oder weniger ausgeprägte Anzeichen einer Erkrankung hervorrufen, sie können sich dort aber nicht vermehren bzw. dauerhaft ansiedeln, da sie in der Haut des fremden Wirtes keine entsprechenden Lebensbedingungen vorfinden. Auch der Mensch hat seine eigene Grabmilbenart, Sarcoptes scabiei, welche für die sogenannte Scabies oder Krätze – in der Humanmedizin ist die Bezeichnung „Räude“ nicht gebräuchlich – verantwortlich ist. In Räudegebieten geschieht es immer wieder, daß Jäger, die mit verräudeten Stücken in Berührung gekommen sind, über räudeähnliche Krankheitserscheinungen klagen. Bei einem Befall mit Sarcoptes-Milben tritt ein starker Juckreiz, verbunden mit einer Rötung der Haut sowie der Bildung von Bläschen und Pusteln auf. Bei diesen Krankheitsanzeichen handelt es sich um eine sogenannte Scheinräude oder Pseudoscabies, welche nach 14 bis 24 Tagen wieder abklingt. Solche Scheinräuden werden vielfach durch hinzukommende bakterielle Infektionen und allergische Reaktionen verschlimmert und täuschen dadurch eine echte Räude vor oder bewirken, daß die Hautveränderungen erst 3 bis 4 Wochen nach dem Absterben der Milben abheilen.
Es kann natürlich in der Folge in eine Nesselsucht übergehen, wobei der ganze Körper mit Pusteln und juckenden, immer wieder aufbrechenden Bläschen übersät ist. Obwohl auch dies bald überstanden ist, sollte jeder Jäger doch mit einer gewissen Vorsicht bei der Versorgung eines erlegten oder verendet gefundenen Räudegams vorgehen, um eine Ansteckung mit dieser für den Menschen zwar ungefährlichen, aber doch unangenehmen Parasitose zu vermeiden.
Auch für den treuen Revierbegleiter, den Jagdhund, ist die Gamsräudemilbe ungefährlich, da der Hund nicht zu den Wirtstieren dieser Milbenart gehört. Infiziert werden kann der Jagdhund allerdings von der Fuchsräude, weil beide – Fuchs und Hund – von derselben Milbenart befallen werden. In Revieren, wo die Fuchsräude wütet, sollte der Jäger sich dieser Tatsache stets bewußt sein …
Auszug aus dem Buch „Gamsräude“ von Dip,–Ing. Elisabeth Schaschl – (Homepage: jagd.at)

Tollwut

Tollwut beim Hund, die ersten Anzeichen – Copyright: ©Reddogs – stock.adobe.com

Tollwut ist eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit, die von Tieren auf Menschen übertragen werden kann. In Deutschland ist die Tollwut bei Wild- und Haustieren allerdings durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen nahezu vollständig ausgerottet. Dieser Rückgang konnte durch eine intensive Impfung der Füchse mit Impfködern erreicht werden. Auch die Schweiz, Finnland, die Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien sowie die Tschechische Republik gelten offiziell als tollwutfrei. Eine Ansteckungsgefahr besteht hingegen bei Reisen in tollwutgefährdete Länder wie zum Beispiel Indien. 20 bis 50 Prozent der Menschen, die von einem Tier mit Tollwut gebissen werden, erkranken an Tollwut. Ist die Erkrankung ausgebrochen, verläuft sie tödlich. Weltweit versterben nach Angaben der WHO jährlich etwa 50.000 Menschen an Tollwut.
Tollwut ist eine von Säugetieren und Vögeln auf den Menschen übertragene lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Jährlich wird die Zahl der Todesfälle durch Tollwut auf weltweit 40 000 bis 70 000 geschätzt. Annähernd zehn Millionen Menschen müssen nach dem Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren vorsorglich behandelt werden.
Tollwut kommt weltweit vor. Nur wenige Länder sind frei von Tollwut, z. B. England, Japan, Australien und Neuseeland. Der letzten beiden gemeldeten Tollwutfälle, die tödlich endeten, traten in Deutschland 1996 und 2004 auf. Ein Mann wurde damals von einem Hund in Sri Lanka gebissen. Zu einer weiteren Tollwuterkrankung mit tödlichem Ausgang kam es bei einem Mann nach einem Indienaufenthalt, bei dem er Kontakt mit streunenden Hunden gehabt hatte.
Wie wird Tollwut übertragen? Der Erreger der Tollwut ist das Tollwut-Virus (Lyssavirus oder (Rhabdo-Virus)). In den industrialisierten Ländern findet sich der Tollwuterreger hauptsächlich bei Waldtieren, von denen die Übertragung auf Haustiere und Menschen ausgeht. Im Gegensatz dazu sind in Afrika, Asien und Lateinamerika weiterhin Hunde die Hauptüberträger der Tollwut und damit weltweit für die meisten Todesfälle durch Tollwut verantwortlich.
Die häufigste Übertragungsart auf den Menschen ist der Biss von infizierten Hunden, Katzen, Füchsen, Waschbären, Skunks, Schakalen und Wölfen, außerdem von Insektenfressern (z.B. Igeln) und Vampirfledermäusen. Rinder, Pferde, Niederwild und andere Vegetarier können zwar infiziert werden, treten jedoch nur selten als Überträger der Tollwut auf den Menschen auf.
Das Eindringen des Erregers durch die intakte Haut ist so gut wie unmöglich. Daher ist die Infektionsgefahr beim einfachen Kontakt (z.B. Streicheln) sehr gering. Auch der Kontakt mit dem Speichel des infektiösen Tieres stellt nur eine geringe Gefahr dar. Eine Infektion kann aber erfolgen, wenn man sich nach dem Kontakt zum infizierten Tier mit den ungewaschenen Händen die Augen reibt. Ein sehr großes Infektionsrisiko besteht durch Bisse oder Kratzverletzungen, auch wenn diese nicht bluten

Welche Symptome treten bei Tollwut auf?

Die Erkrankung verläuft in drei Stadien. Im ersten Stadium kommt es zunächst zu unspezifischen Symptomen: Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall und eventuell Husten. Im weiteren Verlauf kommt es zu Reizbarkeit und Empfindlichkeit gegen Licht, Geräusche und Luftzug. Das Fieber steigt weiter kontinuierlich an. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt bei den Tieren 3 Wochen, beim Menschen 1-3 Monate, manchmal noch länger
Im darauf folgenden Akutstadium (Exzitationsstadium) treten Zeichen von Hyperaktivität mit Muskelzuckungen und Krämpfen auf. Desweiteren kommen Angstgefühle, Unruhe, abwechselnd aggresiver und depressiver Gemütszustand und Wasserscheu dazu. Die optische oder akustische Wahrnehmung von Wasser führt zu Unruhe und Krämpfen, die sich auf die gesamte Muskulatur erstrecken können. Im letzten Stadium (Paralyse) treten fortschreitende Lähmungen auf. Der Patient fällt anschließend ins Koma und stirbt durch die Lähmung der Atmung. Eine Tollwutinfektion endet so gut wie immer tödlich, sobald die ersten Symptome aufgetreten sind. Etwa 20 bis 50 Prozent der gebissenen Personen erkrankt an Tollwut. Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen drei bis zehn Wochen. Je näher sich die Eintrittspforte am Gehirn befindet, desto kürzer ist die Inkubationszeit.

Wie stellt der Arzt die Diagnose? Die Diagnose ist mittels Erregernachweis aus Speichel, Nasensekret, Urin, und Hirnflüssigkeit möglich

Wie wird die Therapie bei Tollwut durchgeführt? Schon der Verdacht, mit einem tollwütigen Tier in Kontakt gekommen zu sein, genügt, um eine Tollwutprophylaxe durchführen zu müssen. Wirkungsvollster Schutz gegen eine Tollwutinfektion ist die sorgfältige Säuberung und Spülung von Bisswunden oder Kontaktstellen mit klarem Wasser, Seifen- bzw. Spülmittellösungen. Anschließend wird mit Alkohol oder Jodlösungen desinfiziert. Schon bei leichten Kratzern oder nachdem ein Tier an der Haut genagt hat, muss so schnell wie möglich die IMPFUNG nach dem WHO-Schema erfolgen. Bei blutigen Bissen oder Kratzern kann ein Antiserum (Gegengift) gegen das Tollwutvirus verabreicht werden. Treten bereits die ersten Symptome auf, so ist eine Impfung oder die Gabe des Antiserums nicht mehr wirksam. Die Therapie erfolgt nun rein symptomatisch. Aber auch unter intensivmedizinischen Bemühungen versterben fast alle Patienten. Zwischen dem Auftreten der ersten Symptome und dem tödlichen Ausgang liegen maximal sieben Tage
Was können Sie selbst tun? Nach dem Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier müssen Sie die betroffenen Hautstellen ausführlich mit Wasser und Seife waschen und am besten desinfizieren. Wenn Sie den Kadaver eines tollwutverdächtigen Tieres berührt haben, dann lassen Sie diesen von einem erfahrenen Jäger oder Förster sicherstellen. Wie können Sie der Tollwut vorbeugen? Eine Impfprophylaxe ist nur für Personen erforderlich, die gehäuft mit Wildtieren in Kontakt kommen. Für die Urlaubsreise ist der Expositionsschutz vollkommen ausreichend. Sie sollten nach Möglichkeit auf den Kontakt mit scheinbar zahmen Tieren, auch Hunden und Katzen die sie nicht kennen vermeiden. Das gilt ganz besonders für Straßenhunde. Gerade Ihren Jagdhund, sollen Sie auf jeden Fall gegen Tollwut impfen lassen. Ist trotzdem eine Kratz- oder Bissverletzung von Tollwutverdächtigen Tieren aufgetreten, müssen Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.
Übertragung: Die Tollwutviren werden hauptsächlich durch Tierbisse (v.a. Hunde, Katzen, Fledermäuse) auf den Menschen übertragen, aber auch über Hautverletzungen oder direkten Kontakt des infektiösen Tierspeichels mit der menschlichen Schleimhaut.

Schutz: Tollwut Schutzimpfung – Tollwut ist eine tödliche Infektionskrankheit, die durch Tollwut-Viren übertragen wird. Die Krankheit ist weltweit verbreitet und wird meist durch einen Tierbiss auf den Menschen übertragen. Zwar führt nur etwa jede 5. Infektion auch zur Krankheit, allerdings verläuft diese dann tödlich. Die Krankheit beginnt mit Kopfschmerzen und Fieber, dann bekommt der Infizierte panische Angst vor Wasser, selbst vorm eigenen Speichel. Dann kommen Krämpfe und Lähmungen hinzu. Der Patient fällt ins Koma und nach ca. 7 Tagen tritt der Tod durch Atemlähmung ein. Alle Personen, die mit Tieren zu tun haben (Tierärzte, Tierpfleger, Förster, Schlachter, Laborpersonal etc.) sollten geimpft sein. In den Tropen und Subtropen gelten alle Tiere als tollwutverdächtig. Daher gilt für solche Urlaubsländer: Finger weg von Katzen und Hunden. Impfpflicht besteht, sobald jemand von einem tollwutverdächtigen Tier verletzt wurde, auch wenn es nur ein minimaler Kratzer ist, der nicht blutet. Der Impfstoff (Spritze) besteht aus abgetöteten Tollwut-Viren. Nach der Impfung bildet der Körper Abwehrstoffe (Antikörper). Infiziert man sich mit echten Tollwut-Viren, bekämpfen die Antikörper die echten Erreger. Nach einem Biss/einer Verletzung durch ein tollwutverdächtiges Tier wird zusätzlich zu der Schutzimpfung ein passiver Impfstoff gespritzt. Er enthält fertige Antikörper, welche die Erreger sofort abfangen. Für einen vollständigen Impfschutz sind 3 Impfungen notwendig. Zwei Wochen nach der 3. Impfung besteht bereits ein ordentlicher Schutz gegen die Viren. Nach einer akuten Infizierung (Biss, Verletzung) wird 6 Mal geimpft und einmal der passive Impfstoff. Meist wird gleichzeitig auch Tetanus gespritzt, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Schutz ausreichend ist. Durch auslegen von mit Impfstoff speziell präparierten Ködern kann eine Impfung zum Beispiel bei Füchsen durchgeführt werden. Auch für Haustiere gibt es eine Tollwutimpfung. Eine aktive Schutzimpfung kann gegen eine Tollwuterkrankung vorbeugen. Zu dem Personenkreis mit erhöhtem Tollwutrisiko gehören “Rucksackreisende”, Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und Personen mit häufigen Tierkontakt.
Für Reisende gilt: Grundsätzlich sollten, insbesondere in den Tropen und Subtropen, freilaufende Tiere (v.a. Hunde und Katzen) nie gestreichelt oder berührt werden.

Bericht von: Andreas Ploch, Arzt

Quellen: Robert Koch-Institut (www.rki.de)

Redaktion: Dr. med. Katharina Larisch

Dieses Bericht wurde mir freundlicherweise von Frau Ingrid Müller – Chefredakteurin NetDoktor.de GmbH
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