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Bereits in den Sommermonaten werden vielerorts die Futtermittel zur Ausbringung an Rehwild für den kommenden Winter eingelagert. Meist routinemäßig, in Weiterführung bestehender Fütterungstraditionen. Die jagdlichen Gründe für die Rehwildfütterung können dabei vielfältig sein: Verminderung der Wintersterblichkeit, Erhöhung der Kondition, Verbesserung der Geweihstärke, Bindung des Rehwildes ans Revier (v.a. im Gebirge), Vermeidung von Verbissschäden, Beibehalten von langjährigen Gewohnheiten, Schaffung von Akzeptanz für die Jagd bei Nichtjägern oder weil man es seitens der Mitjäger einfach so erwartet. Wo die jagdwirtschaftlichen Ziele im Vordergrund stehen, besteht die Gefahr, dass bei der Planung und Durchführung der Winterfütterung die Verbissreduktion vernachlässigt wird. Wenn die Wildschadensprophylaxe im Vordergrund steht, muss in Waldrevieren auch die sehr grundsätzliche Frage gestellt und mit stichhaltigen Argumenten beantwortet werden: Unter welchen Rahmenbedingungen kann von einem gezielten Einsatz fachgerechter Winterfütterung ein Beitrag zur Verminderung von Verbissschäden überhaupt erwartet und unter welchen Rahmenbedingungen soll zur Verbissminderung auf die Winterfütterung des Rehwildes vielleicht sogar verzichtet werden?
Dieser prinzipiellen Fragestellung widmete sich ein Seminar der Österreichischen Bundesforste AG im Juni 2005 in Gmunden am Traunsee. Als fachliche Betreuer der rund 40 Teilnehmer – in erster Linie Forstleute und Berufsjäger aus ÖBf-Revieren – konnten Experten aus unterschiedlichen für diese Frage bedeutsamen Fachrichtungen gewonnen werden:

  • Dr. Miroslav VODNANSKY vom Mitteleuropäischen Institut für Wildtierökologie Wien- Brno-Nitra für die Fachgebiete Veterinärmedizin und Ernährungsphysiologie
  • Dr. Helmuth WÖLFEL vom Institut für Wildbiologie und Jagdkunde der Universität Göttingen für die Fachgebiete Biologie und Verhaltenskunde und
  • Prof. Dr. Friedrich REIMOSER vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien für die Fachgebiete Forstwirtschaft und Wildökologie.

Verbissschäden

Zum richtigen Einordnen der Schlussfolgerungen aus dem Seminar ein Hinweis zu den Rahmenbedingungen bei den Bundesforsten, die Ausgangspunkt für die Diskussion sind:  Die Mehrheit der ÖBf-Reviere weist hohe Waldausstattung auf und beherbergt zusätzlich zum Rehwild im Regelfall zumindest eine zweite Schalenwildart. Die breite Palette der Rehwild-Lebensräume der ÖBf AG reicht von den meist wüchsigen Tieflagen mit Laubwaldgesellschaften über karge Kalkgebirge mit langsamwüchsigen Fichten-Tannen- Laubmischwaldstandorten (die bei den Bundesforsten überdurchschnittlich stark vertreten sind) bis zu subalpinen Nadelwaldgesellschaften auf Kristallinstandorten. In den Fachgesprächen wurde diesen ausgeprägten Unterschieden Rechnung getragen, indem jeweils Teilnehmer mit ähnlichen Rahmengedingungen gemeinsam ihre Fragen mit den fachlichen Betreuern aufarbeiteten – getrennt von den anderen beiden Gruppen mit jeweils anders gearteten Lebensraumbedingungen.
Hauptergebnis der Veranstaltung bestätigt: Füttern heißt mehr schießen
Die von den drei Experten unabhängig voneinander gegebenen Empfehlungen wichen im Hinblick auf das Ziel Verbissprophylaxe kaum voneinander ab – trotz deren grundsätzlich unterschiedlicher Einstellung zur Winterfütterung des Rehwildes! Hier die drei wesentlichsten Punkte:

  1. Von einer fachgerechten Winterfütterung für Rehwild kann nur dann ein Beitrag zur Verbissminderung erwartet werden, wenn die Bejagung intensiv genug ist: „Man darf nicht heizen und sich dann wundern, dass die Herdplatte heiß wird.“ Fütterung bei mangelnder Bejagung wird abgelehnt, denn fachgerechte und ausreichende Fütterung erhöht die Zuwachsrate und senkt die Mortalität eines Rehwildbestandes. Der daraus resultierende Bestandesanstieg muss voll abgeschöpft werden, um eine zusätzliche Auslösung von Verbissschäden hintan zu halten.
  2. Sofern Rehwild gefüttert wird, hat dies im Rahmen eines forstlich-jagdlichen Gesamtkonzeptes zu geschehen um die Gefahr der Auslösung zusätzlicher Verbissschäden zu minimieren. Für die Verminderung von Verbissschäden sind die Lebensraumsituation (insbesondere waldbauliche Konzepte) und die Bejagung (Abschusshöhe, zeitliche und räumliche Verteilung des Abschusses) von übergeordneter Bedeutung. Mit der Fütterung nimmt die Bedeutung der Bejagung noch erheblich zu! Im Vergleich mit dem Abschuss wird die Wirkung der Fütterung im Hinblick auf die Verbissreduktion oft überschätzt.
  3. Herbstfütterung erhöht bei fachgerechter Durchführung die Kondition (und damit den Zuwachs) und kann unter bestimmten Voraussetzungen (gleichzeitig richtig durchgeführter Abschuss) ein Beitrag zur Erzielung stärkerer Trophäen sein. Winterfütterung vermindert in erster Linie die Mortalität (vor allem von Stücken mit schlechter Kondition) und erfordert ebenso einen höheren Abschuss, sofern der Rehbestand in der Folge nicht ansteigen soll. Weitere grundsätzliche Aussagen im Hinblick auf Verbissreduktion

Verbisschäden durch Rotwild

Die Standortswahl für Fütterungen ist auf die forstlichen Erfordernisse abzustimmen. Findet diese Planung durch den Jäger allein statt, besteht die Gefahr, dass der Aspekt Wildschadensminderung in den Hintergrund rückt. Die Anzahl der Fütterungen ist von der jagdlichen Regulierbarkeit des lokalen Rehbestandes abhängig zu machen. Mit der Futtervorlage erreicht man im Regelfall nur einen Teil der Rehpopulation – auch bei einer Fütterungsdichte von mehr als 1 je 100 ha, wie beispielhaft veranschaulicht wurde (Futterverbrauch in einem Forschungsgatter). Von einer fachgerechten Fütterung des Rehwildes ist insbesondere in einem landwirtschaftlich geprägten Umfeld ein Beitrag zur Verbissminderung in den Waldinseln (mit saisonal überhöhten Rehwildbeständen) zu erwarten. In wüchsigen Lagen (z.B. Wienerwald, Kobernaußer Wald) ist es im Hinblick auf die Verbissminderung eher von untergeordneter Bedeutung, ob Rehwild gefüttert wird oder nicht. Die Möglichkeit, mittels Fütterung Rehwild räumlich zu lenken, ist im Hochgebirge besser, in tieferen Lagen und vor allem bei milden Wintern hingegen eher bescheiden. Eine räumliche Lenkung des Rehwildes ist vor allem durch punktuelles Vorgehen bei der  Bejagung sehr gut möglich. Eine flächendeckende Reduktion des Rehbestandes hingegen wird z.B. von Dr. Wölfel im Waldrevier weder für wahrscheinlich noch hinsichtlich der Minderung der Verbissschäden für nötig gehalten.  Hinsichtlich tragbarer Verbissbelastung wurde als problematisch eingestuft, Rehwildhege mit dem Futterbeutel in

typischen Rotwildrevieren zu betreiben. Empfehlung: hegerische Unterordnung des Rehwildes in Rotwildgebieten. Im Hinblick auf die Verbissminderung ist eine Winterfütterung des Rotwildes wesentlich bedeutsamer als eine Fütterung des Rehwildes.

Verbissschäden Foto von Hubert Tschaffert

Eine Winterfütterung des Rehwildes ist weder für dessen Arterhaltung erforderlich noch eine „moralische Verpflichtung“ (diese bestünde ansonsten für sämtliche Tierarten). Der „Notzeit“-Begriff im Rahmen jagdgesetzlicher Fütterungs-Bestimmungen wird als missverständlich und unangemessen eingestuft. Ein legitimes Ziel der Fütterung kann jedoch z.B. die Verbesserung der jagdlichen Erntemöglichkeiten bei gleichzeitiger  Verringerung des Verbissdrucks während der Winterperiode und im beginnenden Frühjahr sein. Auch die fachgerechte Durchführung der Fütterung ist für den Erfolg dieser Maßnahme entscheidend. Werden Fehler gemacht (wie laut Einschätzung der Experten an der überwiegenden Zahl der österreichischen Rehwildfütterungen), können durch Fütterung Schäden am Wild und am Wald provoziert werden. Sofern Rehwild gefüttert wird, sind folgende Grundregeln einzuhalten: Der Eiweißgehalt der Futterration darf nicht zu hoch sein, insbesondere im Herbst. Der optimale Bereich liegt zwischen 10 % und 12 %. Eine zu hohe Eiweißaufnahme im Herbst und Winter führt zu nachteiligen Auswirkungen. Deshalb sind z.B. Sesam und Biertreber als

Verbisschäden

Alleinfutter nicht geeignet. Energiereiches Futter erfordert ausreichend grob strukturierte Rohfaser. Deshalb sind alle Getreidearten (von diesen insbesondere Körnermais und Weizen) sowie jene Industrie-Pellets, die nur fein vermahlene Bestandteile enthalten, wegen des Mangels an grob strukturierter Rohfaser als Alleinfuttermittel für Rehwild schädlich und daher ungeeignet. Das vorgelegte Futter muss für Rehwild attraktiv genug sein, um vom Verbiss an Baumknospen und Baumtrieben ablenken und dadurch zur Verbissreduktion beitragen zu können. In Kombination mit dem hoch attraktiven Apfeltrester kann von den Getreidearten allenfalls Hafer (hoher Spelzenanteil) mit bescheidenem Anteil beigegeben und in gut durchmischter Form vorgelegt werden. Bei Vorlage von Pellets müssen deren Bestandteile noch eine ausreichend grobe Struktur zum Wiederkäuen aufweisen.  Konsequenzen für die Rehwildhege Angesichts des Hauptergebnisses der Veranstaltung (siehe oben, Punkt 1) muss hinsichtlich der jeweiligen Auswirkungen der Fütterung auf die Verbissschäden folgende Frage stärker ins Zentrum gerückt werden: Wird im Revier, wo gefüttert werden soll, das Rehwild durch die Jagd ausreichend reguliert? Das bedeutet zu allererst, dass der Abschussplan der jeweiligen Reviersituation entspricht und auch konsequent erfüllt wird.
Zahlreiche Studien belegen, dass Rehe im Wald nicht zählbar sind, vor allem in größeren zusammenhängenden Waldgebieten. Einige Erfahrungen der letzten Jahre in bundesforstlichen Revieren weisen eindrücklich darauf hin, dass entgegen den Vermutungen der zuständigen Jäger die Rehe durch den Abschuss offenbar nicht reguliert werden. Das gilt auch für Rotwildreviere, wo man angenommen hatte, der Rehbestand sei auf Grund hoher Rotwildbestände ohnehin sozial „unter Druck“ und deshalb eher niedrig. So wurde zum Beispiel die Unterschätzung des Rehbestandes anlässlich einer herbstlichen Stöberjagd auf Rotwild im Pinzgau im Oktober 2003 offenkundig (siehe Bericht im Anblick, Heft 1/2004, Seite 32-35): An diesem Jagdtag wurde zusätzlich zum erlegten Rotwild bei den Rehgeißen und Kitzen fast das doppelte des geplanten Jahresabschusses erlegt – ohne dass in der Folge die Winterfütterungen verwaist gewesen wären und ohne dass der Rehwildabschuss im darauf folgenden Jahr hätte reduziert werden müssen. Im Gegenteil, der Rehwildabschuss war 2004 höher als in den Jahren vor der ersten Stöberjagd. Der Rehwildbestand muss also vor der Stöberjagd um mehr als 100 % unterschätzt worden sein. Die Unterschätzung des Rehwildbestandes dürfte in Österreich kein Einzelfall sein: Analysiert man anhand offizieller jagdstatistischer Daten die langjährige Entwicklung der Rehwildabschüsse und des Fallwildes in Österreich, erhärtet sich der Eindruck, dass der jährliche Zuwachs durch die Jagd überwiegend nicht abgeschöpft wird. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls Dr. Hubert Zeiler, wie im Anblick anhand des Zahlenmaterials dokumentiert ist (Heft 4/2005). Unter Berücksichtigung dieser Schlussfolgerung und der oben zusammengefassten Expertenaussagen hat man in Waldrevieren, in denen Rehwild gefüttert wird und in denen eine Verringerung der Verbissbelastung notwendig erscheint, die Wahl zwischen zwei Erfolg versprechenden Alternativen: Entweder sind die Rehwildabschüsse anzuheben, bis die Fallwildrate über mehrere Jahre hinweg rückläufig ist (zumindest beim „sonstigen“ Fallwild; bei nicht gravierend veränderter Verkehrssituation auch beim Verkehrsfallwild) – erst dann ist davon auszugehen, dass der Zuwachs abgeschöpft wird und die Fütterung zur Verbissminderung beiträgt.   Oder die Rehwildfütterung ist zu reduzieren, um eine Verbiss provozierende Bestandserhöhung zu vermeiden. Diese Variante ist zu empfehlen, wenn eine Anhebung des Rehwildabschusses sowie die Erfüllung des Abschussplanes auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Sofern unter solchen Rahmenbedingungen auf entmischungsgefährdeten Standorten die Verbissbelastung zu hoch ist, erscheint eine Reduktion der Rehwildfütterung empfehlenswert. Für die Bundesforste gilt das insbesondere auf langsamwüchsigen Kalk- und Dolomitstandorten in hochmontaner Lage – speziell in Revierteilen, wo dem Rotwild hohe Priorität zukommt.

Bericht: Dr. Friedrich Völk und DI Friedrich Hochrainer, Österreichische Bundesforste AG, 2005