Erlaubt oder nicht: Pfefferspray sorgt immer wieder für Diskussionen darüber, ob es erlaubt ist oder nicht, wer Pfefferspray kaufen darf und wer es mit sich führen darf. Auch die Frage, ob Pfefferspray gegen Tier oder Menschen eingesetzt werden darf und was die Unterschiede zwischen Pfefferspray und anderen Verteidigungssprays sind, werden wir häufig gefragt.
Das unsichere Gefühl beim alleinigen Joggen, beim wandern oder auf dem Heimweg im Dunkeln kennen wir alle nur zu gut. Es weckt das Bedürfnis, sich selbst im Falle eines Angriffs verteidigen und schützen zu können. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen wächst seit Jahren. Immer mehr wollen sich unterwegs im Notfall selbst schützen können. Eine allseits beliebte Lösung ist hier der Pfefferspray. Nach dem Tod eines Joggers im norditalienischen Trentino ist die Sorge vor Braunbären groß. Auch in Bezug auf den Urlaub machen sich viele Gedanken um ihre Sicherheit. Menschen fühlen sich verunsichert, auch durch die Gefahren von Grossraubwild Bär, Wolf, Schakal… usw, möchten sich immer mehr Reisende, Freizeitsportler und Wanderer mit Pfefferspray bewaffnen und im Rucksack oder an der Kleidung befestigt mitführen. Vor allem Frauen versuchen Pfefferspray mit sich in der Tasche zu tragen, um sich vor eventuellen Überfälle schützen zu können.
Was ist eigentlich ein Pfefferspray?
Umgangssprachlich wird so ziemlich alles Pfefferspray genannt, was in einer Spraydose dem Zwecke der Verteidigung dient. Allerdings stimmt dies so nicht. Wie bereits erwähnt gibt es hauptsächlich zwei Arten von Abwehrsprays. Pfefferspray und CS-Gas. Beide haben eine unterschiedliche Wirkungsweise.
CS GAS wirkt über das Schmerzzentrum, was bei Personen, deren Schmerzempfinden z.B. durch Alkohol reduziert ist, dazu führen kann, dass sie auf den Wirkstoff weniger reagieren. Pfefferspray wirkt deutlich stärker und auch die Fälle, in denen Personen nicht so empfindlich reagieren, sind seltener als bei CS. Dies sind zwar Ausnahmefälle, da gegen so stark Betrunkene kaum ein Abwehrspray notwendig ist, aber es muss erwähnt werden. Im Normalfall gilt: Wird ein Angreifer mit CS-Gas im Gesicht getroffen, so können die Augen mindestens fünf Minuten lang nicht mehr geöffnet werden. CS GAS ist ein hochwirksamer Wirkstoff in Verteidigungssprays. CS ist nicht wasserlöslich. CS Gas ist ebenfalls zur schnellen Verteidigung gegen Mensch und Tier. Grundsätzlich wirken gegen Tiere die gleichen Reizstoffe wie gegen Menschen. Pfefferspray kann demnach ebenso eingesetzt werden, wie CS.
Das Funktionsprinzip ist identisch dem einer Sprühdose. Handelsübliche Sprays haben eine Reichweite von circa 1,5 bis 5 Meter. Pfefferspraybehälter stehen grundsätzlich unter Druck.
Pfefferspray ist ein unter Druck in Sprühdosen vorliegender Reizstoff mit dem von Pflanzen (Gattung Capsicum) gewonnenen Wirkstoff Capsaicin. Der Wirkstoff wird aus schärfsten Pfefferschoten gewonnen. Ein Hauptbestandteil des OC ist Capsaicin. Reines Capsaicin wirkt ca. 3000 mal stärker als herkömmliches Pfeffergewürz. Durch den Einsatz von Pfefferspray werden keine Spätschäden verursacht. Gesundheitliche Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Der Wirkstoff OC in den Pfeffersprays entspricht der Lebensmittelqualität und wird daraufhin streng geprüft. OC ist ein natürlicher und ungiftiger Wirkstoff. Er führt zur blitzschnellen Reizung aller Atmungsorgane sowie zu einem sehr stark brennenden Schmerz und krampfartigen Schluss der Augenlider. Daneben kommt es zu einem heftigen Tränenfluss. Weiterhin kommt es zu einem Husten- und Würgereiz. Ein erneuter Angriff wird somit unmöglichDer Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) entfaltet eine stark reizende Wirkung auf Augen und Atemwege, ist aber im Gegensatz zu anderen Reizstoffen nicht toxisch. Schärfegrad über 2,5 Mio. Scoville für schnelle und zuverlässige Wirkung. Dieser Reizstoff wirkt grundsätzlich gegen Menschen und Säugetiere und ist als Sprühnebel, Sprühstrahl, Gel oder Schaum erhältlich.
Der Einsatz von Pfefferspray ist ein zweischneidiges Schwert. „Der gegen Bären effiziente Spray ist in Italien nicht zugelassen. Der hierzulande handelsübliche Pfefferspray ist kein approbates Mittel gegen ein Großraubtier“,In Italien sind Pfeffersprays mit größerer Wirkung als Waffe eingestuft; somit gehört Pfefferspray in Italien zu den verbotenen Waffen. Nur mit einer entsprechenden Lizenz darf man in Italien Pfefferspray besitzen und bei sich führen.Pfefferdosensprays auf OC Basis welche in Drogerien, Tabaktrafiken…… udgl. erhältlich sind, aber kaum Wirkung auf eine Tierabwehr haben, sind seit 2011 in Italien erlaubt und auch einsetzbar. Das Dekret Nr. 103 des italienischen Innenministeriums von 2011 regelt genau diese Sprays und folgende wichtige hier kurz zusammengefasste Vorschriften müssen eingehalten werden. Also im Zweifel, vor allem wenn man solche Produkte im Internet kauft, ist es ratsam, sich zuerst bei den italienischen Behörden zu informieren. |
In vielen europäischen Staaten ist Pfefferspray als verbotene Waffe eingestuft. Das bedeutet, dass sowohl der Verkauf als auch der Besitz und das Führen von Pfefferspray nicht erlaubt ist. Verbringt man seinen Urlaub z.B. in Griechenland oder in Großbritannien, sollte man sein Pfefferspray zu Hause lassen. Der Einsatz von Pfefferspray in Gefahrensituationen ist in diesen Ländern verboten. Auch in den Benelux Staaten, Belgien, Niederland und Luxemburg gilt Pfefferspray als Waffe. Im Norden von Europa darf kein Pfefferspray eingesetzt werden. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Island ist der Einsatz von Pfefferspray verboten.
In Italien ist Pfefferspray mit einem Inhalt von 20 ml erlaubt,,,,, (siehe oben). In Deutschland darf Pfefferspray frei verkauft werden. Voraussetzung ist aber, dass das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Legal darf Pfefferspray demnach erworben, mitgeführt und gegen angreifende Tiere eingesetzt werden. Dies trifft auf alle Pfeffersprays zu, die daher frei erworben und mitgeführt werden dürfen.
Neben Deutschland gibt es nur wenige Länder in Europa, in denen Pfefferspray vollkommen legal ist.
In Österreich fällt Pfefferspray im Gegensatz zu Deutschland unter das Waffengesetz, darf jedoch ebenfalls legal erworben, besessen und geführt werden. Eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist hier nicht notwendig, die meisten Modelle enthalten jedoch trotzdem diese Kennzeichnung. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Kunden aus Österreich können jedoch in der Regel ohne Einschränkungen in Onlineshops Bestellungen durchführen. Im Gegensatz dazu, dürfen beispielsweise verschiedene Pfefferspraypistolen die in Österreich legal sind (z.B. Piexon JPX4) nicht nach Deutschland versendet werden.
Darf Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden?
Pfefferspray darf in Deutschland grundsätzlich nicht vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Erstens darf die Polizei Pfefferspray in bestimmten Situationen gegen Menschen einsetzen. Außerdem darf jedermann in Notsituationen auch Pfefferspray zur Notwehr einsetzen. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist im Falle der Notwehr nicht strafbar. Ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um Notwehr handelt, ist nicht immer eindeutig. Letztlich entscheidet dies im Streitfall ein Richter. Zum Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland nur CS-Verteidigungs-Spray zugelassen.
In Deutschland ist Tierabwehrsprays logischerweise ausschließlich zum Einsatz gegen Tiere gedacht. Gerade darum sind sie nicht als Waffe klassifiziert. Der Einsatz gegen Menschen ist also verboten. Allerdings ändert sich das, sobald man in eine Notwehrsituation gerät. Führt man dann (ganz zufällig) in Pfefferspray mit sich, darf man dies zur Notwehr benutzen.
Wann gilt der Einsatz von Pfefferspray als Notwehr?
Als Notwehr bezeichnet der Gesetzgeber Maßnahmen, die notwendig sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Im Klartext bedeutet das, dass man sich, wenn ein Angriff auf die eigene Person erfolgt, mit den unmittelbar zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen darf – dies können die Fäuste, ein Regenschirm, oder eben ein Pfefferspray sein. Wichtig ist dabei, dass man einem Angriff nicht „zuvor kommt“, und dass man im Rahmen des gesunden Menschenverstandes ein gewisses Maß an Verhältnismäßigkeit wahrt (als Beispiel wird gerne das Erschießen der Nachbarskinder, die Kirschen vom Baum klauen, verwendet).
Auch gilt die Notwehr als „letztes Mittel“, das nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Wenn man also, anstatt das Pfefferspray herauszuholen, auch die Flucht ergreifen könnte, ist die Flucht vorzuziehen.
Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ohne Notwehrsituation gilt als gefährliche Körperverletzung, die mit einer mindestens dreimonatigen, in schweren Fällen sogar mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird. Schadenersatzzahlungen können natürlich gefordert werden. Unmittelbar nach einem solchen Vorfall sollten Sie die Polizei verständigen und nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen, die Ihre Handlung als Notwehrhandlung bestätigen können.
Ob im Einzelfall tatsächlich eine gewaltsame Auseinandersetzung als Notwehrhandlung gilt, entscheidet sich im Zweifelsfall vor Gericht. Entscheidend ist, ob die Gegenwehr tatsächlich als Reaktion auf einen Angriff erfolgt ist, und ob sie leicht zu vermeiden gewesen wäre. In Ausnahmefällen, wenn die Gegenwehr in starkem Missverhältnis zum Angriff steht – wenn jemand also beispielsweise minutenlang in „Notwehr“ auf jemanden einschlägt, der bereits aufgegeben hat, spricht man von „Notwehrexzess“, was in der gerichtlichen Beurteilung gegebenenfalls auch eine Rolle spielen kann.
Pfefferspray in anderen Ländern
Viele Länder haben sehr unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den Erwerb, die Mitführung und den Einsatz von Pfeffersprays. Die folgenden Informationen haben wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir weisen aber darauf hin, dass solche Regelungen durchaus Änderungen unterworfen sind und dass wir daher keine Haftung für die hier veröffentlichten länderspezifischen Regelungen zu Pfeffersprays übernehmen. Informieren Sie sich dazu bitte bei den zuständigen Behörden.
Wirkungsweise von Pfefferspray
Was muss man wissen über die unterschiedlichen Arten von Abwehrsprays? Pfefferspray wirkt völlig anders als CS-Gas. Pfefferspray wird auch deshalb häufig bevorzugt, weil es immer wirkt, was bei CS-Gas nicht unbedingt der Fall ist. Die wichtigste Aussage vorab: Wird ein Tier oder ein Mensch mit dem hochdosierten Pfefferspray an den Augen getroffen, so können die Augen mindestens fünf Minuten lang nicht mehr geöffnet werden.
Im Wesentlichen gibt es zwei Sorten von Abwehrsprays: Pfefferspray und CS-Verteidigungsspray, welches häufig als CS Gas bezeichnet wird. Der Wirkstoff im CS-Gas wirkt auf das Schmerzzentrum im Gehirn. Wenn das Schmerzzentrum z.B. durch starke Schmerzmittel oder Alkohol blockiert ist, dann ist auch die Schmerzempfindung beim Einsatz von CS-Gas reduziert. Deshalb reagieren alkoholisierte Personen Teilweise weniger auf CS-Verteidigungssprays. Der Wirkstoff des Pfeffersprays wirkt stärker auch bei Personen, deren Schmerzempfinden teilweise blockiert ist. Insofern wirkt in der Regel das hochdosiertes Pfefferspray gegen aggressive Betrunkene zuverlässiger als CS-Sprays.
Wirkung von Pfefferspray bei Tieren
Die Wirksubstanz verursacht auf Schleimhäuten und auf der Bindehaut ein brennendes Gefühl. Zudem kommt es, wenn der Sprühnebel partiell eingeatmet wird, zu einem heftigen Hustenreflex. Der in der Tierarztpraxis festgestellte beißende stechende Geruch kommt von den Wirkstoffpartikeln die noch am Fell des Tieres hafteten. In gleicher Weise wird eine Übertragung auf den Menschen zwangsläufig, wenn das kontaminierte Tier z.B. gestreichelt wird.
Bericht/Quelle: PW-Südtiroler Jagdportal, BALLISTOL PFEFFERSPRAY und Presseberichte.
Wir weisen aber darauf hin, dass in der Berichterstattung durchaus Änderungen unterworfen sind und dass wir daher keine Haftung für die hier veröffentlichten länderspezifischen Regelungen zu Pfeffersprays übernehmen. Informieren Sie sich dazu bitte bei den zuständigen Behörden.