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Gehörschutz für Jäger und Schützen
Lärmschutz sind bei Jagd und Schießsport ein unbedingtes Muß.

Ist das Gehör erst einmal geschädigt, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Da bei Gewehrschüssen Pegel von 150 Dezibel (dB) erreicht werden können, ist ein Gehörschutz (Schießen) für Jäger und Schützen unverzichtbar. Aktiver und passiver
Aus ärztlicher Sicht befaßt sich Dr. med. Justus Senska (HNO-Arzt in Hagen / Westf.) mit diesem wichtigen Problem. Ein Schuß kann töten oder verletzen. Er kann aber auch krank machen ohne körperlich sichtbare Verletzung, z.B. wenn er durch Lärm, den er verursacht, die Ohren so sehr belastet, daß sie für kürzere oder längere Zeit, oft sogar auf Dauer geschädigt werden. Um eben diese möglichen Lärmschädigungen soll es im wesentlichen gehen.
Lärm kann schädigen. Das ist jedem bekannt. Denken wir nur an die berufliche Lärmschwerhörigkeit, welche immerhin über 30% der Berufskrankheiten ausmacht. Doch nicht nur Lärmarbeiter, auch Jäger und Schützen gehören zu dieser Risikogruppe. So müßte es nur allzu verständlich sein, daß sich jeder Schütze eingehend mit diesem Phänomen beschäftigt. Hier scheinen jedoch erhebliche Defizite zu bestehen, besonders die Schutzmaßnahmen sind nicht immer ausreichend bekannt und werden daher nur unzureichend angewandt. Um diese Zusammenhänge zu verstehen, sind einige grundlegende Erklärungen über Bau und Funktion des Ohres notwendig.
Von der Muschel zur Schnecke
Üblicherweise wird alles, was “innen” liegt, als Innenohr angesehen. Der Mediziner unterteilt das Ohr jedoch in äußeres Ohr, Mittelohr und Innenohr. In jedem dieser Bereiche kann eine Schädigung erfolgen. Das äußere Ohr endet am Trommelfell. Danach folgt das luftgefüllte Mittelohr mit den Gehörknöchelchen und erst danach (schon weit im Schädel) das flüssigkeitsgefüllte Innenohr. Der Schall trifft über den Gehörgang auf das Trommelfell. Dieses wird in Schwingungen versetzt und leitet den Schall über die Gehörknöchelchen weiter. Das letzte der drei Knöchelchen, der Steigbügel, sitzt in einem Knochenfenster zum Innenohr und bringt die dahinterliegende Flüssigkeit in wellenförmige Bewegung. Diese Wellen gelangen in das eigentliche Gehörorgan, die Schnecke. In dieser Schnecke befinden sich die Sinneszellen, die sogenannten Haarzellen, welche durch die Flüssigkeitswelle gereizt werden. Dieser Reiz löst einen Nervenimpuls aus, der dann zum Gehirn geleitet wird. Soweit genug zur Erklärung der Entwicklung eines “Höreindruckes”. Verstärker und Empfänger Wenn man sich diesen Vorgang der Schallübertragung und Reizentwicklung über die verschiedenen Medien vorstellt, kann man auch eher die Bedeutung der einzelnen Ohrabschnitte und deren mögliche Schädigung verstehen. Das Trommelfell mit dem an-schließenden Mittelohr könnte man als “Verstärker”, das Innenohr als “Empfänger” bezeichnen. Je nach Sitz der Schädigung und der daraus resultierenden Schwerhörigkeit spricht man in der Medizin auch von Schalleitungs- oder Schallempfindungsschwerhörigkeit. Schädigungen Das Ohr kann auf mechanische (Verletzungen), akustische (Lärmschäden) oder auf eine kombinierte Art (Explosionen) geschädigt werden. Die meisten mechanischen Verletzungen betreffen den Gehörgang und das Mittelohr (Ausnahme: schwere Schädelverletzungen). Bei Explosionen kann es zu einer Mittelohr- (Trommelfellzerreißung) oder Innenohrschädigung kommen. Akustische Schäden betreffen immer das Innenohr, also die Haarzellen. Hier soll besonders auf die spezifischen Schädigungen des Innenohres durch Lärm eingegangen werden. Der Tod der Haarzellen.
Die Haarzellen, also die wichtigsten Impulsgeber in der Schnecke, können durch Schall und Lärm geschädigt werden. Das Ausmaß der Schädigung ist abhängig von der Schallintensität und der Schalldauer. Der Schalldruck wird in Dezibel (dB) gemessen. Dieses sind logarithmische Einheiten, d.h. eine Erhöhung des Pegels um 10 dB bedeutet eine Verdoppelung der Lautstärke. Jedoch bedeutet bereits eine Zunahme des Pegels um 3dB eine Verdoppelung der Gehörgefährdung. Der wichtige Zusammenhang zwischen Schalldauer und Schallintensität wird an folgendem Beispiel klar: Ein Schalldruckpegel von 95 dB über 1 Stunde / Tag ist genauso gefährlich wie ein Pegel von 85 dB über 8 Stunden / Tag. Werden nun die Hörzellen nur kurzzeitig überlastet, reagieren sie mit Taubheit, können sich aber in Ruhepausen wieder erholen. Wenn die Erholungszeiten fehlen oder wenn die Lautstärkenbelastung zu groß wird, entstehen irreparable Schäden. Ein typisches Beispiel ist das Knalltrauma. Schwerhörigkeit oder chronisches Ohrenpfeifen (Tinnitus) sind die Folge.

Qualität des Schießlärms: Um eine Vorstellung über die Lärmbelastung beim Schießen zu bekommen, seien hier einige Werte genannt: Arbeitsplätze mit einem Beurteilungspegel über 90 dB gelten als Lärmbereiche. Bereits ab 85 dB Arbeitslärm muß der Arbeitgeber Gehörschützer bereitstellen! Flugzeuge erzeugen einen Schalldruckpegel von 120-140 dB. Beim Schießen entstehen je nach Waffe und Kaliber Lärmpegel von ca. 130-170 dB in unmittelbarer Nähe der Mündung. Damit muß jedem klar sein, daß ein solch hoher Impulslärm unweigerlich zu einem Knalltrauma führen muß, wenn kein entsprechender Schutz getragen wird. Bei geschlossenen oder umschlossenen Schießanlagen sollte unbedingt eine wirkungsvolle Reflexionsminderung an den Wänden schon in die Planung mit einbezogen werden. Beim Schuß im freien Gelände können sich die Druckwellen mehr oder weniger ungehindert ausbreiten. Es kommt daher darauf an, wie hoch der Lärmpegel am Meßort ist und um wie viel er abgenommen hat. Die Lärmabnahme oder Dämpfung ist in der Luft nicht besonders gut.
Knalltrauma: Beim Knalltrauma wird also das Innenohr resp. die Haarzellen geschädigt und die Hörfähigkeit ist schlagartig stark verschlechtert. Es kann zu Erholungen kommen, doch verbleibt häufig eine Schwerhörigkeit für die hohen Frequenzen. Vieles spricht dafür, daß ein Ohr nach einem Knalltrauma anfälliger bleibt und mit zunehmendem Alter schneller an Leistungsfähigkeit verliert. Wichtig ist zu erkennen, daß vollends geschädigte Hörzellen nicht neu gebildet werden. Es gilt das Prinzip: einmal tot, immer tot! Klingeln und Pfeifen Eine weitere Schädigungsfolge kann ein kurzzeitiges oder aber auch bleibendes Ohrgeräusch (Tinnitus) sein. Der mögliche Leidensdruck auf den Menschen durch diese Ohrgeräusche ist durch Berichte in den Medien in das Bewußtsein der Menschen gelangt. Nach der deutschen Tinnitus-Liga gibt es in der Bundesrepublik Deutschland etwa sechs Millionen “Tinnitusleidende”. Ein Drittel der Fälle läßt sich auf Lärmschwerhörigkeit oder Knalltrauma zurückführen.
Wirksamer Gehörschutz tut Not
Es ist nicht einzusehen, daß auf Schießstätten aufwendiger Schallschutz betrieben wird und Gehörschutz vorgeschrieben ist, aber auf der Jagd bleiben Jäger und Jagdhunde ungeschützt. Ein Umdenken ist notwendig.
Als Gehörschützer kommen verschiedene Systeme in Frage, zum einen Gehörschutzstöpsel und zum anderen Kapselgehörschützer. Alle Gehörschützer, die im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen werden, sind Gehörschutzstöpsel.

Der beste Gehörschützer ist der, der regelmäßig und während des gesamten Aufenthalts im Lärmbereich getragen wird. Für die Entscheidung Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer spielt die Schalldämmung keine Rolle. Damit können wir an dieser Stelle einmal mit dem Vorurteil aufräumen, welches dem Kapselgehörschutz eine hohe Schalldämmung zuspricht, den Gehörschutzstöpseln jedoch nur einen geringeren Dämpfungswert einräumt. Dem ist nicht so! Die richtige Auswahl des Gehörschützers nach der Schalldämmung kann nur mit der Kenntnis des zu dämpfenden Lärms erfolgen. Dazu gehört neben der Höhe des Beurteilungspegels auch die Geräuschklasse, d.h. ob es sich um tieffrequente oder um mittel- bis hochfrequente Geräusche handelt. Für Jäger und Sportschützen wird ausschlaggebend sein, ob er nur kurzzeitig oder über viele Stunden einen Gehörschutz tragen muß. Auch individuelle Vorzüge oder Kosten werden eine Rolle spielen. Wichtig ist in jedem Falle die absolute Dichtigkeit, also Sorgfalt beim Einsetzen und Tragen. Aber auch hier gilt der Grundsatz, lieber gleich mit dem wirksamsten Schutz beginnen, als irreversible Schäden leichtfertig herbeiführen. Gerade angehende Sportschützen und Jungjäger sparen oftmals am falschen Ende oder werden durch manche Ausbilder nur unzureichend aufgeklärt. Aber damit dürfte nach der Lektüre dieses Beitrages Schluß sein. In Bezug auf Komfort und Effektivität sind heute Produkte auf dem Markt, die praktisch keine Wünsche mehr offenlassen. Genannt werden müssen auf jeden Fall die modernen elektronisch gesteuerten Kapseln. Sie schalten den gehörgefährdenden Schießlärm aus, ermöglichen aber Gespräche oder die Wahrnehmung von Kommandos. Ein weitere sehr beachtenswerte und in Schützenkreisen noch nicht so bekannte Neuerung sind die sogenannten Gehörgangsoptoplaste. Hiermit wird ein individueller, optimaler Gehörschutzstöpsel angeboten. Dieser besteht aus einem Ohrpaßstück mit eingebauten Filtern. Voraussetzung für eine sehr gute Paßform und eine optimale akustische Abdichtung ist die individuelle Abdrucknahme. Patentierte Filter garantieren für jeden Lärmbereich die gewünschte Dämmung. Ein Belüftungskanal sorgt für Druckausgleich und ermöglicht die Verständigung untereinander, Telefonieren und das Hören von Warnsignalen.

Außenwirkungen hinsichtlich der Lärmentwicklung sind zwei Phänomene zu unterscheiden. Zum einen der Mündungsknall und zum anderen der Geschoßknall. Der Geschoßknall tritt immer dann auf, wenn ein Projektil sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegt, und zwar als Begleiter des Projektils. Das heißt, ein entfernter Beobachter, natürlich in sicherer Deckung, nimmt bei vorüberfliegendem Geschoß ein peitschenknallartiges Geräusch wahr. Sobald das Geschoß die Schallgeschwindigkeit wieder unterschreitet, gibt es auch keinen Geschoßknall mehr. Bei Büchsenpatronen und auch bei vielen Kurzwaffenpatronen verbleibt auf Schießständen das Projektil während seiner gesamten Flugstrecke, also von der Mündung bis zum Geschoßfang, im Überschallbereich. Der Mündungsknall entsteht durch Dekompression des im Gewehrlauf befindlichen Gasdrucks eben an der Mündung. Über den persönlichen Schallschutz hinaus, wie er oben ausführlich behandelt wurde, gibt es noch weitere Möglichkeiten die Schießgeräusche abzuschwächen, dabei unterscheidet man drei grundsätzliche Möglichkeiten der Lärmminderung:

1. munitionstechnischer Art

2. waffentechnischer Art

3. bautechnischer Art.

1. Munitionstechnisch: Unterschallpatronen entwickeln keinen Geschoßknall, weil sie unterhalb der Schallgeschwindigkeit bleiben. Sie bleiben unterhalb der Schallgeschwindigkeit, weil der an-treibende Gasdruck geringer ist als bei sonst gleicher Patrone mit Überschallgeschwindigkeit. Weil der Gasdruck geringer ist, ist aber auch der Mündungsknall geringer. Es kommt also wesentlich auf das Gasdruckprofil an. Bei vielen beliebten Kurzwaffenpatronen (.z.B. .32S&W, .38Spl., .45ACP, .45AR, .45LC) liegt die Geschoßgeschwindigkeit ohnehin im Unterschallbereich, wodurch deren Schalldruckpegel von vorne herein geringer ist und was eine Schalldämpfung begünstigt. Bei Büchsen und Kurzwaffen können durch Erhöhung der Geschoßmasse Leistungsverluste ausgeglichen werden. Es gibt eine ganze Reihe von Büchsenpatronen, die ohne nennenswerte Energieeinbuße auf Unterschall laboriert werden können. Jedoch sind infolge der verminderten Geschoßgeschwindigkeit größere Flugbahnkrümmungen und kürzere GEE in Kauf zu nehmen
2. Waffenseitig: Magnaport ist in den siebziger Jahren aus den Staaten zu uns gekommen. Magnaports sind schlitzartige Entlastungsbohrungen im Mündungsbereich. Hauptsächlich soll hierdurch die Waffenbewegung günstig durch Umleitung eines Teils der Treibladungsgase beeinflußt werden. Da sich aber hierdurch schon Druck abbaut, ist die Dekompression an der Mündung geringer. Ähnlich verhält es sich mit anderen runden oder elliptischen Entastungsbohrungen oder mit Mündungsbremsen und Mündungsfeuerdämpfern. Dadurch daß die Schallausbreitung nicht durch eine Kugelwelle erfolgt, sondern in viele kleinere Bereiche aufgeteilt wird, entstehen auch viele Erregungsquellen, die interferieren und sich somit selbst etwas schwächen. Schalldämpfer filtern den Mündungsknall durch ein gestuftes Dekompressionssystem je nach Patrone bis auf nicht mehr wahrnehmbar herunter. Den Geschoßknall können sie nicht wegfiltern. Schalldämpfer gehören nicht zu dem verbotenen Gegenständen, sondern unterliegen der Erlaubnispflicht. Ein Schalldämpfer wird also genau wie z.B. eine Kurzwaffe beantragt, wobei ein entsprechendes Bedürfnis nachzuweisen ist. Auf dem Gebiet der mechanischen Schalldämpfung an der Waffe ist sicherlich noch nicht alles entwickelt, was möglich ist. Wurden Schalldämpfer ursprünglich aus taktischen Erwägungen oder für bestimmte (teils auch kriminelle) Aktivitäten verwendet, so gewinnt die Schalldämpfung mittels Schalldämpfer oder Schallabsorber unter dem Lärmschutzaspekt eine ganz andere Dimension, die noch ein reichhaltiges Betätigungsfeld für Konstrukteure bietet.

3. Bauliche Maßnahmen: Geschlossene Schießanlagen lassen kaum Schießlärm in die Umwelt dringen. Doch beschränken sich geschlossene Schießanlagen derzeit noch im wesentlichen auf Büchsen- oder Kurzwaffenanlagen. Nachteil dieser Anlagen ist die kostspielige Ausrüstung mit einer Belüftungsanlage. Aber nicht überall können die Schießanlagen in geschlossene umgebaut werden. Dann ist nach anderen Möglichkeiten zu suchen: Schon bei den internen Lärmdämpfungsmaßnahmen und bei der Blendengestaltung ist darauf zu achten, daß der Schallgeschwächt und günstig geleitet wird. Zwischen den Blenden und /oder über den Schützenständen hat sich eine Dämpfende Bedachung oder ein Kassettendachsystem bewährt. An dieser Stelle können keine Patentlösungen angeboten werden. Denn bevor über bauliche Maßnahmen entschieden wird, haben eingehende Analysen und Beratungen vorauszugehen. Aber die grundsätzlichen Möglichkeiten sollen hier kurz angesprochen werden.

Immissionswerte einzelner Kaliber – (Meßstelle 10 Meter seitlich der Mündung)
Kaliber Schalldruckpegel (dB (AI))
12/70 28g 114,7
12/70 34g 114,7
12/70 36g 115,1
9 mm Luger 120,0
8 x 68 S 127,0
.357 MAG 125,0
.38 SPL WC 115,0

„Lärm macht krank!“: Schaut man in die Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, findet man diese Aussage allzu sehr bestätigt. Lärmschwerhörigkeit nimmt auf der „Hitliste“ der mit Rente entschädigten Berufskrankheiten mit rund 32.000 Fällen von insgesamt rund 140.000 entschädigten Berufskrankheiten den 1. Platz ein. Weit abgeschlagen folgen auf Platz zwei Hautkrankheiten (rd. 12.000 Fälle) und auf Platz drei Silikose (rd. 10.500 Fälle).
Da unser Ohr auf mittlere Frequenzen – zwischen 1000 und 4000 Hz – empfindlicher reagiert als auf sehr hohe und sehr tiefe Töne (Definitionen bzgl. Frequenz und Hz folgen unter „Hörvorgang“), berücksichtigen Messgeräte neben dem Schalldruck auch die Frequenz eines Geräusches. Eingebaut ist in diesem Fall ein Frequenzfilter mit der Bezeichnung A. Der Schallpegel wird entsprechend mit Dezibel (A) – abgekürzt dB(A) – angegeben. Der leiseste noch hörbare Ton liegt bei 0 dB(A), die Schmerzschwelle bei rund 120 dB(A). Jenseits von 120 dB(A) besteht akute Verletzungsgefahr: Bei einem Geschützknall z.B. mit 160 dB(A) kann das Trommelfell platzen.

Dieser allgemeine Überblick soll genügen. Beschäftigen wir uns nun mit dem eigentlichen Hörvorgang.

Der Hörvorgang: Funktion und Störungen
Er: „Was hast du gesagt?“
Sie (laut): „Ich hab’s dir doch schon dreimal gesagt. Hörst du schlecht?“
Er: „Schrei mich nicht so an! Ich höre noch sehr gut, aber du nuschelst.“

Dieser Dialog dürfte typisch sein, wenn sich die ersten Anzeichen der Schwerhörigkeit zeigen. Um die Ursachen einer auftretenden Hörminderung zu verstehen, muss man zunächst die Vorgänge des Hörens bei gesunden Menschen kennen. Grundsätzlich gilt: Was wir hören, sind Schallwellen, die das Ohr durch die Luft erreichen. Sie entstehen, indem eine Schallwelle die umgebende Luft in Schwingung versetzt. Wie laut das Geräusch ist, hängt von der Größe der Schallwellen ab. Die „Empfänger“ der Schallwellen sitzen tief im Innenohr: Es sind rund 20.000 Haarzellen. Sie wandeln die Schallwellen in elektrische Impulse um. Diese Signale erreichen dann über den Hörnerv das Gehirn und werden entsprechend interpretiert. Was wir erkennen können, ist das äußere Ohr, das den sich wellenförmig ausbreitenden Schall auffängt. Dieser wird durch den etwa drei cm langen, gekrümmten Gehörgang an das Trommelfell geleitet; einem ca. ein cm dünnen Häutchen, das die Form eines flachen Trichters hat und die Grenze zwischen dem äußeren Ohr und dem ebenfalls luftgefüllten Mittelohr bildet. Dabei handelt es sich um einen vier mm breiten Spaltraum, der durch einen Gang, die Ohrtrompete, mit dem Rachenraum in Verbindung steht. Abhängig von der Frequenz, das ist die Anzahl der Schwingungen in einer Sekunde, entstehen die Tonhöhen. Diese sind hintereinander angeordnet; hohe Töne an der Schneckenbasis, tiefe in der Schneckenspitze. Diese Schallzuführung wird als Luftleitung bezeichnet. Der hörbare Bereich liegt zwischen 20 und 20.000 Hertz (Hz); 1 Hz bedeutet eine Schwingung pro Sekunde, 1.000 Hz = 1 kHz. Mit zunehmendem Alter verschiebt sich die Obergrenze der Hörfähigkeit zu den niedrigen Frequenzen; liegt sie beim Jugendlichen noch bei 20 kHz, so ist bei 65-jährigen die obere Hörgrenze bis auf fünf kHz abgesunken. Neben der Luftleitung gibt es auch noch die sogenannte Knochenleitung. Hierbei trifft der Schall auf den ganzen knöchernen Schädel. Dieser wird in Schwingungen versetzt, die auf das Innenohr treffen. Gleichfalls im Innenohr werden auch dadurch Flüssigkeitsbewegungen ausgelöst.Wann ist es zu laut?
Ohne ausreichende Lärmbelastung (auch Lärmexposition genannt) kann eine Lärmschwerhörigkeit nicht entstehen. Der Betroffene muss (abgesehen vom „akuten Lärmtrauma“) eine langjährige Tätigkeit an einem lärmexponierten Arbeitsplatz verbracht haben. Ein- bis zweijährige Lärmarbeit verursacht im Allgemeinen keine Innenohrschwerhörigkeit. Die Lärmempfindlichkeit ist individuell unterschiedlich; Gehörschädigungen sind umso wahrscheinlicher, je höher und länger die Lärmbelastung ist. Um den meist schwankenden Lärm am Arbeitsplatz zu beurteilen, wird der Durchschnittsschallpegel einer Arbeitsschicht herangezogen; dies ist der sog. personenbezogene Beurteilungspegel in dB(A). Falls die Lärmbelastung an einzelnen Tagen erheblich schwankt, erfolgt die Bestimmung des Beurteilungspegels ausnahmsweise als wöchentlicher Mittelwert. Gehörschäden in einem Lärmbereich von unter 85 dB(A) sind nicht wahrscheinlich; es können aber Hörminderungen als Vorstufe auftreten. In einem Lärmbereich von 85 bis 89 dB(A) treten Gehörschäden bei lang andauernder Lärmeinwirkung auf. Ab 90 dB(A) nimmt die Gefahr deutlich zu. Hochfrequenter und impulsartiger Lärm, also oberhalb von 130 bis 160 dB(A), der über die Dauer einiger Minuten vorwiegend durch ausströmende Gase oder Dampf wie bei Düsenaggregate oder Kesseln entsteht, kann schon als Einzelereignis Gehörschäden verursachen. Dieses sog. „akute Lärmtrauma“ wird als Lärmschwerhörigkeit behandelt, da der Befund dem einer fortgeschrittenen Lärmschwerhörigkeit entspricht, also typische Zeichen eines Haarzellschadens aufweist. Ist hingegen eine Hörschädigung infolge eines Knall- (ausschließlich Innenohrschädigung) oder Explosionstraumas (zusätzlicher Schaden im Mittelohr) entstanden, so handelt es sich um den klassischen Arbeitsunfall.

Aber Achtung! Menschen haben so gut wie kein Empfinden für die Gefahr des Lärms. Beispiele: Bei 95 dB(A) empfinden wir nur die zweifache Lautstärke von 85 dB(A), für das Ohr ist es aber schon zehnmal so gefährlich. Bei 105 dB(A) empfinden wir etwa die vierfache Lautstärke von 85 dB(A), aber es besteht eine 100-fach stärkere Gefährdung. Allgemein gelten folgende Faustregeln:

10 dB(A) mehr = Verdoppelung der Lautstärke
10 dB(A) weniger = Halbierung der Lautstärke

Andersherum geht es auch:
3 dB(A) mehr = Verdoppelung der Gehörgefährdung
3 dB(A) weniger = Halbierung der Gehörgefährdung.

Aber allen technischen Möglichkeiten zum Trotz: Es gibt Arbeitsbereiche, in denen sich Lärm nicht unter 85 dB(A) drücken lässt. Dann hilft nur noch eins, nämlich der Griff zum persönlichen Gehörschutz.

Wussten Sie? Gehörschutz ist nur wirksam, wenn am Ohr nicht mehr als 84 dB(A) ankommen. Er kann allerdings nur helfen, wenn er auch ständig benutzt wird. Wird ein Gehörschutz mit einer Dämmung von ca. 30 dB(A) bei acht Stunden Lärm nur 15 Minuten nicht getragen, so sinkt die Schutzwirkung um die Hälfte!
Der Begriff verknüpft Ursache und Symptom. Wissenschaftlich korrekt ist die „Innenohrerkrankung durch Lärm“. Hier einige typische Merkmale der Lärmschwerhörigkeit:
Eine Lärmschwerhörigkeit liegt nur dann vor, wenn sich die Schwerhörigkeit in der Zeit der Lärmbelastung entwickelt hat. Das Ausmaß des Lärmschadens nimmt mit der Dauer der Lärmexposition und mit der Lärmintensität zu. Lärmschwerhörigkeit kann nicht in Zeiten entstehen oder sich verschlimmern, in denen eine schädigende Lärmeinwirkung nicht vorhanden ist. Deshalb ist eine Verschlimmerung nach Beendigung der beruflichen Lärmbelastung ausnahmslos nicht möglich; bei der Beurteilung des Lärmschadens muss auf den Befund abgestellt werden, der dem Ende der Lärmarbeit zeitlich am nächsten liegt.
Bei der Lärmschwerhörigkeit – auch Innenohr-, Haarzell- oder endocochleäre Schwerhörigkeit genannt (im Gegensatz dazu werden die weiter zentral bedingten Schwerhörigkeiten unter dem Begriff der retrocochleären Schwerhörigkeiten zusammengefasst) wird typischerweise zunächst der Hörverlust im Hochtonbereich festgestellt (sog. c5-Senke); dies ist Ausdruck der Hauptbelastung der Hörzellen im Bereich von etwa 4.000 Hz, hervorgerufen durch die Frequenzzusammensetzung des Industrielärms.
Hörverluste im mittleren Frequenzbereich (1000 Hz) sind erst nach jahrelanger bzw. jahrzehntelanger und erheblicher Lärmbelastung denkbar. Ein deutlicher Hörverlust im Tieftonbereich ist für die Lärmschwerhörigkeit nicht charakteristisch.
Ein Lautheitsausgleich (Recruitmet) spricht ebenfalls für eine Innenohr-schwerhörigkeit. Dies bedeutet, dass sich der Hörverlust mit zunehmender Lautstärke ausgleicht.
Lärmschwerhörigkeit tritt immer doppelseitig auf; sie muss aber nicht streng symmetrisch ausgebildet sein. Die Seitendifferenz sollte jedoch nie mehr als einen Schwerhörigkeitsgrad betragen (z.B. rechts geringgradig – links mittelgradig); d.h. wenn der Hörverlust zwischen dem rechten bzw. linken Ohr mehr als 20% differiert, liegen (auch) Schallempfindungsstörungen anderer Ursachen vor. Äußerst unwahrscheinlich ist, dass die Lärmschwerhörigkeit zur Taubheit führt.

Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Kriterien für den Sachverständigen, um zweifelsfrei eine Lärmschwerhörigkeit von anderen Schallempfindungsstörungen zu unterscheiden. Und damit – aus Sicht des Betroffenen – zu den eigentlich spannendsten Fragen: Wann liegt überhaupt eine Berufskrankheit gem. Nr. 2301 BKV vor bzw. welche Folgen bestehen und in welchem Ausmaß beeinträchtigen diese die Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit?
Das „Feststellungsverfahren“
Einige praktische Fälle sollen zunächst verdeutlichen, was es mit dem „Feststellungsverfahren“ auf sich hat.
Wenn schon Gehörschutz, dann gleich was anständiges.

Welche Art von Gehörschutz eignet sich am besten zum Schiessen?

Unabhängig davon, ob Sie Sport- oder Wettkampfschütze sind, benötigen Sie ein flexibles, geprüftes Gehörschutzsystem, das eines von zwei Dingen leistet: Entweder werden alle schädlichen Geräusche auf ein ungefährliches Innenohrniveau gedämpft oder, falls Sie sich gerne mit anderen auf dem Schiessstand unterhalten, wird das Schutzniveau intelligent und unverzüglich auf die Geräusche in Ihrer Umgebung abgestimmt (Dämpfen der Schussgeräusche auf einen sicheren Wert, wobei die Dämpfwirkung entfällt, wenn nicht geschossen wird).

Welche Art von Gehörschutz eignet sich am besten für Jäger?
Bei Jägern ist am häufigsten ein «normales» Hören mit ihrem Gehörschutzgerät erforderlich. Mit anderen Worten, sie wollen ihre Umgebung so wahrnehmen, dass sie einen Bock durch nahegelegene Blätter rascheln oder den Flügelschlag der wegfliegenden Beute hören können.
Das Serenity DP-System von Phonak ist eine diskrete Lösung für den ganzen Tag, die absolut flexiblen Schutz bietet, Schüsse auf einen sicheren Wert dämpft, wenn Sie schiessen, und nützliche leise Geräusche verstärkt, wenn Sie nicht schiessen.
Empfohlen wird auch die digitalen Modelle von Peltor. Sie verstärken normale Geräusche bis zu zehn mal, sodass du selbst Rehwild schon aus 100 Metern Entfernung hörst. Gibst du einen Schuss ab, macht der Schutz für wenige Millisekunden “dicht”. Den eigenen Schuss hörst du so, als ob er weit entfernt abgegeben würde. Danach geht er sofort wieder auf. Wenn das Wild im Feuer fällt, hörst du es auf dem Boden aufschlagen, flüchtet es, kannst du seine Schritte ziemlich weit mit dem Gehör verfolgen. Auch sonst bietet solch ein Teil sehr interessante Klangerlebnisse. Setz ihn mal auf… dass umblättern einer Zeitung klingt wie ein Gewitter. Total faszinierend.
Ich habe einen Peltor Sporttac und trage den auch immer bei der Jagd. Primär natürlich zum Schutz des Gehörs, aber die Verstärkung hat auch einige Vorteile. Bei einer Ansitzjagd hört man damit das Wild deutlich eher, schon weit bevor es austritt, und bei Treibjagden bekommt man auch mit, wenn andere etwas sagen. Man muss sich allerdings daran gewöhnen, das die eigenen Schritte und ähnliches auch viel lauter sind! Der Spott der tauben Unverbesserlichen ist mir dabei ziemlich egal.

Manche begreifen es eben NIE!