Seite wählen

Jagdaufsicht

Für das Jagdwesen in der Provinz Bozen sind folgende Behörden zuständig: 

 

Landerrat LUIS WALCHER, zuständig für Land- Forstwirtschaft (Jagd) und Tourismus

Der für die Jagd zuständige Landesrat kann die Jagd auf bestimmte in Artikel 4 genannte Wildarten für festgesetzte Zeiten verbieten oder einschränken, wenn wichtige mit dem Wildbestand zusammenhängende Gründe oder besondere jahreszeitlich, klimatisch, durch Krankheiten oder Naturkatastrophen bedingte Umstände dies erfordern.

(2) Der für die Jagd zuständige Landesrat kann jederzeit das Fangen oder Erlegen der in Artikel 4 Absätze 1 und 2 angeführten jagdbaren Wildarten erlauben, wenn dies aus gesundheitspolizeilichen oder Sicherheitsgründen, zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, der Fischerei und der Viehwirtschaft oder zur Bestandssicherung erforderlich ist; in der Erlaubnis sind die Mittel, die Zeiten und die Vorgangsweise, auch abweichend von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe j), anzugeben.

 

[(3) Um die Verbreitung der Nutria (Myocastor coypus) zu kontrollieren, erstellt der für die Jagd zuständige Landesrat einen Eingriffsplan. Die Angehörigen des Landesforstkorps mit gültigem Jagdgewehrschein sowie die hauptberuflichen Jagdaufseher setzen diesen Plan um.

Das soziale Revierjagdsystem kommt in den 145 Revieren kraft Gesetzes zur Anwendung, welche 82% der Landesfläche einnehmen. Hinzu kommen 51 Eigenjagdreviere, welche ca. 2% der Landesfläche ausmachen. In diesen ist das Recht zur Jagdausübung auf den Grundeigentümer beschränkt, welcher aber auch die Möglichkeit hat, die Jagd zu verpachten. Jene Gebiete, in denen in Südtirol die Jagd verboten ist (Nationalpark Stilfser Joch) oder Beschränkungen unterliegt (Domänen – Wildschutzgebiete), nehmen rund 16% der Landesfläche ein. Organisatorisch sind die Jagdreviere kraft Gesetzes in 8 Jagdbezirken zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich; mit 30.000 ha stellt Sarntal das größte Revier dar und ist somit mehr als 100 mal so groß als jenes von Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße von 4.500 ha ermöglicht in den meisten Revieren eine sinnvolle Wildbewirtschaftung. Rund 6.150 Südtiroler Jäger sind Mitglied in einem Revier kraft Gesetzes; dem einzelnen Jäger steht somit im Durchschnitt eine Jagdfläche von 100 ha zur Verfügung.

Die rechtlichen Bestimmungen über die Jagdausübung in Südtirol sind im Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, in geltender Fassung, enthalten.