Bei der dritten öffentlichen Vogelwahl sind fünf Kandidaten ins Rennen um den Titel gegangen: Braunkehlchen, Feldsperling, Neuntöter, Teichhuhn und Trauerschnäpper. Mit komfortablem Abstand konnte das Braunkehlchen mit 58.609 Stimmen auf das Podest fliegen und übernimmt ab Januar 2023 das Amt als “Vogel des Jahres”. Bis dahin war der Wiedehopf (Vogel des Jahres 2022) der amtierende. Die Entscheidung ist eindeutig: Mit rund 43,5 Prozent der Stimmen hat sich das Braunkehlchen gegen den Feldsperling (18 Prozent), den Neuntöter (16,3 Prozent), den Trauerschnäpper (15,6 Prozent) und das Teichhuhn (8,5 Prozent) durchgesetzt. Diese hätten mit dem Braunkehlchen diesmal einer europaweit stark gefährdeten Vogelart die für sie so dringend nötige Aufmerksamkeit verschafft, teilten Nabu und LBV mit. Das Braunkehlchen leide unter der intensiven Landwirtschaft, denn es brauche artenreiche Wiesen und Blühstreifen. Braunkehlchen sind Brutvögel des extensiv genutzten Grünlands, vor allem mäßig feuchter Wiesen und Weiden. Auch Randstreifen fließender und stehender Gewässer, Quellmulden, Streuwiesen, Niedermoore, nicht gemähte oder einmahdige Bergwiesen, Brachland mit hoher Bodenvegetation sowie sehr junge Fichtenanpflanzungen in hochgrasiger Vegetation werden besiedelt. Die Vielfalt reduziert sich auf bestimmte Strukturmerkmale, unter denen höhere Sitzwarten, wie Hochstauden, Zaunpfähle, einzelne Büsche, niedrige Bäume und sogar Leitungen als Singwarten, Jagdansitz oder Anflugstellen zum Nest eine wichtige Rolle spielen. Die bestandsbildende, tiefer liegende Vegetation muss ausreichend Nestdeckung bieten und mit einem reichen Insektenangebot die Nahrungsverfügbarkeit gewährleisten.
Das Braunkehlchen ist 12 bis 14 Zentimeter groß und hat seinen Namen von seiner braun-orangen Brust und Kehle. Als Wiesenbrüter baut es sein Nest am Boden. Damit hat der Singvogel aus der Familie der Fliegenschnäpper schlechte Karten, wenn in der intensiven Landwirtschaft Wiesen häufig gemäht werden und Ackerflächen selten brach liegen. Ungemähte Blühstreifen könnten der Art helfen. Das Braunkehlchen wird in der Roten Liste als „stark gefährdet“ geführt.
Als Ruf des Braunkehlchens ist ein gimpelähnliches djü (djit oder djüt), häufig in Verbindung mit dem fast tonlosen, schnalzenden Warnruf zk zk oder tk tk zu hören. Sein Reviergesang setzt sich aus kurzen Strophen geräuschhaft und gepresst klingender Laute sowie aus flötenden Elementen zusammen, die in unregelmäßigen Wechseln wiederholt werden.
Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel und wenn die Braunkehlchen im Herbst den Flug mit über 500 km in die wärmeren Länder antreten, werden sehr viele abgeschossen oder mit Netzen gefangen. Denn sie überwintern im tropischen Afrika und sind daher Langstreckenzieher. Wie viele andere Zugvögel auch, fliegen Braunkehlchen auch nachts, tagsüber suchen sie nach Nahrung oder ruhen sich aus.
Die Jagd auf Vögel, darunter insbesondere Zugvögel, ist eine weit verbreitete Freizeitbeschäftigung mit teilweise sehr langen Traditionen, der bis heute mehrere Millionen Jäger und Vogelfänger in Europa nachgehen. Der Rahmen für die Jagdgesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU wird durch die Bestimmungen der 1979 verabschiedeten Europäischen Vogelschutzrichtlinie (VRL) vorgegeben, die für das Gebiet der Europäischen Union (EU) in Annex II insgesamt 82 Vogelarten als „jagdbar“ einstuft, darunter auch zahlreiche mittlerweile im Bestand bedrohte Arten. Vor dem Hintergrund des massiven Rückgangs vieler ziehender Arten wie Kiebitz, Turteltaube oder Feldlerche wird immer wieder diskutiert, ob und in welchem Ausmaß die legale Vogeljagd dafür verantwortlich ist und ob eine weitere Bejagung angesichts von deren unvorteilhaften Erhaltungsstatus weiter nachhaltig sein kann oder verboten werden sollte. Um entsprechende Bewertungen für einzelne Arten bzw. Populationen vornehmen zu können, müssen neben Zahlen zur Bestandsgröße und Reproduktion auch Daten zu Abschüssen im gesamten Jahreslebensraum ausgewertet werden. In vielen Gegenden Italiens hält sich bis heute hartnäckig der Vogelfang. Vor allem Stell- und Schlagnetze sind weit verbreitet, aber auch Leimruten und andere Fallen sind noch zu finden. Lebende Vögel werden meist an “Vogelliebhaber” verkauft oder an Jäger, die sie als Lockvögel verwenden. „Die Tradition des Vogelfangs kommt aus Italien, und gleichzeitig ist Italien das Land, das am meisten dagegen vorgeht“, sagt Andrea Rutigliano. Der Italiener arbeitet für die deutsche Organisation „Komitee gegen den Vogelmord“ im Mittelmeerraum. „Aber am besten kämpfen Deutsche und Italiener zusammen.“In Italien gehen rund 600.000 Jäger auf die Pirsch. Weil im Süden Italiens Paarhufer wie Rehe und Hirsche früher selten waren, hat sich hier eine Tradition der Zugvogeljagd entwickelt.
Mit dem Inkrafttreten des Jagdgesetzes im Jahr 1992 hat Italien die EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt und damit auch den Verkauf von geschossenen Singvögeln untersagt. Nicht nur die Jagd bedrohen unsere Singvögel, auch die Zunahme der Greifvögel und des Raubwildes, vor allem Katzen minimieren die Vogelarten. 43 Prozent der 259 regelmäßig brütenden heimischen Vogelarten mussten in die neue Rote Liste aufgenommen werden. Fast jede zweite Brutvogelart steht nun auf der neuen Roten Liste und ist somit bedroht.