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Der Jagdgebrauchshund

Als Jagdhund wird ein Hund bezeichnet, der dem Menschen – in der heutigen Zeit dem Jäger – im weitesten Sinne als Gehilfe bei der Jagd dient. Unter dem Begriff „Jagdhund“ wird eine Gruppe von Haushunderassen zusammengefasst, die in den unterschiedlichen jagdlichen Einsatzgebieten Verwendung finden.

Die Hunde werden grundsätzlich in Jagdhunde und Nicht- Jagdhunde und je nach ihrem Körperbau, Veranlagung und Fähigkeiten in verschiedene Rassen unterteilt.

Die Nicht- Jagdhunde unterteilt man weiteres in Gebrauchshunde (Wachhunde, Schutzhunde, Suchhunde usw.) sowie in Begleithunde.

Zu den Jagdhunden gehören: die Vorstehhunde, die Bracken oder Laufhunde, die Schweißhunde, die Erdhunde und die Stöberhunde. Zu einen Jäger gehört ein brauchbarer Jagdhund, denn eine weid – und tierschutzgerechte Bejagung ohne einen brauchbaren Hund ist nicht möglich. Für jedes Jagdrevier soll ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen. Angeschossenes oder auf andere Weise verletztes Wild ist unverzüglich nachzusuchen und zu erlegen. Ebenso ist es Vorschrift, daß bei der Niederwildjagd, sowie bei der Jagd auf Federwild wie Wildenten und Fasane ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt wird. Dieser muss angeschossenes Wild rasch finden, damit es nicht unnötige Qualen erleidet und unverzüglich tierschutzgerecht getötet werden kann.