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Jagdzeiten in Südtirol

Die Jagdzeiten in Südtirol variieren je nach Wildart. Es gibt bestimmte Zeiten, in denen die Jagd auf bestimmte Tierarten erlaubt ist. Dies dient dem Schutz der Wildbestände und der Erhaltung der natürlichen Umwelt. Während dieser Zeit dürfen Jägerinnen und Jäger das entsprechende Wild unter bestimmten Bedingungen erlegen. Es ist wichtig, sich über die genauen Jagdzeiten und -regeln zu informieren, um die Jagd verantwortungsvoll auszuüben.

Am 1. Mai beginnt die allgemeine Jagdzeit und endet am 15. Dezember. In diesem Zeitraum können einige Arten des Reh- und Rotwildes bejagt werden. Es gelten Einschränkungen für alle anderen Klassen und jagdbaren Wildarten.

Sieben Tage pro Woche darf die Jagd auf Schalenwild ausgeübt werden. Der Jäger darf das Niederwild an höchstens drei Tagen pro Woche bejagen. Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender zu notieren. Nach dem allgemeinen Jagdende am 15. Dezember ist nur noch die Jagd auf Sing- und Wacholderdrosseln in Obst- und Weinanlagen sowie auf Schwarzwild und Fuchs erlaubt. Es gibt jedoch immer wieder kurzfristige Änderungen.

Die Jagd darf in Südtirol von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang ausgeübt werden.

Skizze:  Jagdbare Tierarten mit Jagdzeiten – Autonome Provinz Bozen