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Welcher Jagdhund zu wem?

Die richtige Auswahl eines Jagdhundes ist von entscheidender Bedeutung für jeden Jäger. Ein Jagdhund ist nicht nur ein treuer Begleiter, sondern auch ein unverzichtbarer Partner bei der Jagd. Es gibt viele verschiedene Rassen von Jagdhunden, die jeweils ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten haben. Es ist wichtig, den richtigen Hund für die jeweilige Art der Jagd und die individuellen Bedürfnisse des Jägers auszuwählen.


Bei der Auswahl eines Jagdhundes sollte man zunächst die Art der Jagd berücksichtigen, die man ausüben möchte ( Siehe auch Gebrauchshund). Es gibt verschiedene Arten von Jagdhunden, die auf unterschiedliche Wildarten spezialisiert sind. Zum Beispiel sind Vorstehhunde hervorragend darin, Vögel aufzuspüren und anzuzeigen, während Laufhunde für die Verfolgung von Hasen oder Rehen verwendet werden. Für die Jagd auf Wildschweine oder Raubtiere wie Fuchs oder Dachs sind wiederum spezielle Hunderassen wie Terrier oder Schweisshunde geeignet. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der für die gewünschte Art der Jagd geeignet ist.
Darüber hinaus sollte man auch die Eigenschaften und das Temperament des Hundes berücksichtigen. Ein guter Jagdhund sollte gehorsam, intelligent, energiegeladen und arbeitsfreudig sein. Er sollte eine gute Nase haben, um Wild zu erschnüffeln, und eine hohe Ausdauer, um längere Zeit zu jagen. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der gut zu den persönlichen Vorlieben und dem Lebensstil des Jägers passt.
Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Auswahl eines Jagdhundes ist die Gesundheit des Hundes. Jagdhunde sind oft körperlich sehr aktiv und unterliegen einem gewissen Maß an Belastung während der Jagd. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der frei von genetischen Krankheiten und Erbfehlern ist. Eine gründliche Untersuchung der Elterntiere auf mögliche Erbkrankheiten ist daher unerlässlich.
Neben den oben genannten Faktoren ist es auch wichtig, die Zeit und das Engagement zu berücksichtigen, die für die Ausbildung und Pflege des Hundes erforderlich sind. Ein Jagdhund erfordert eine konsequente Erziehung und Training, um seine Fähigkeiten zu optimieren. Es ist wichtig, genügend Zeit für die Ausbildung und Übung des Hundes einzuplanen.
Insgesamt ist die richtige Auswahl eines Jagdhundes von großer Bedeutung für den Erfolg bei der Jagd. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der für die gewünschte Art der Jagd geeignet ist und gut zu den persönlichen Vorlieben und dem Lebensstil des Jägers passt. Ein gut ausgebildeter und gesunder Jagdhund wird nicht nur ein wertvoller Partner bei der Jagd sein, sondern auch ein treuer Begleiter im Alltag.

Bei der Auswahl eines Jagdhundes gibt es mehrere Faktoren, die berücksichtigt werden sollten:
  • Jagdart: Jede Jagdart erfordert unterschiedliche Fähigkeiten und Eigenschaften vom Hund. Zum Beispiel eignen sich Vorstehhunde gut für die Vogeljagd, während Laufhunde für die Hasen- oder Fuchsjagd geeignet sind. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der für die gewünschte Jagdart geeignet ist.
  • Temperament: Ein guter Jagdhund sollte gehorsam, intelligent, energiegeladen und arbeitsfreudig sein. Er sollte eine hohe Ausdauer haben, um stundenlang zu jagen, und eine gute Nase, um Wild zu erschnüffeln. Das Temperament des Hundes sollte gut zu den persönlichen Vorlieben und dem Lebensstil des Jägers passen.
  • Gesundheit: Jagdhunde sind oft körperlich aktiv und unterliegen einem gewissen Maß an Belastung während der Jagd. Es ist wichtig, einen Hund auszuwählen, der frei von genetischen Krankheiten und Erbfehlern ist. Eine gründliche Untersuchung der Elterntiere auf mögliche Erbkrankheiten ist daher unerlässlich.
  • Ausbildung und Pflege: Ein Jagdhund erfordert eine konsequente Erziehung und Training, um seine Fähigkeiten zu optimieren. Es ist wichtig, genügend Zeit für die Ausbildung und Übung des Hundes einzuplanen. Darüber hinaus sollte man auch die Pflegebedürfnisse des Hundes berücksichtigen, wie zum Beispiel regelmäßiges Bürsten, Trimmen oder Baden.
  • Lebensraum: Der Lebensraum, in dem der Hund gehalten wird, kann ebenfalls einen Einfluss auf die Auswahl des Hundes haben. Einige Jagdhunde benötigen viel Platz zum Toben und Ausleben ihrer Energie, während andere auch in kleineren Wohnungen gehalten werden können. Siehe auch Hundehaltung. 
  • Erfahrung des Jägers: Die Erfahrung des Jägers spielt ebenfalls eine Rolle bei der Auswahl eines Jagdhundes. Ein erfahrener Jäger kann möglicherweise mit anspruchsvolleren Rassen umgehen, während ein Anfänger möglicherweise einen leichter zu trainierenden Hund bevorzugt.

Es ist wichtig, all diese Faktoren sorgfältig abzuwägen und sich gründlich über die verschiedenen Hunderassen zu informieren, bevor man sich für einen Jagdhund entscheidet. Eine gute Auswahl und Vorbereitung sind entscheidend für den Erfolg und die Zufriedenheit sowohl des Jägers als auch des Hundes.

Text: WP Südtiroler Jagdportal 

Jagdaufseher

Jagdaufsicht in Südtirol

Für Ordnung im Revieren Südtirols  sorgen die rund 70 hauptberuflichen Jagdaufseher. Vera Prader aus Milland bei Brixen ist die erste Frau, die vor einem Jahr den 850- Stunden-umfassenden-Lehrgang für Jagdaufseher in der Forstschule Latemar am Karerpass erfolgreich abgeschlossen hat und so Südtirols erste Jagdaufseherin wurde.

Aufgaben und Befugnisse der Jagdaufseher
Jagdaufseher und Jagdaufseherinnen übernehmen in den zugewiesenen Gebieten die Wildhege und den Wildschutz sowie die Aufsichts- und Kontrolldienste. Durch ständige Beobachtung des Wildbestandes und der Natur verschaffen sie sich genaue Kenntnis über das Jagdaufsichtsgebiet, über das Wild und seine Lebensgewohnheiten. Sie melden Beobachtungen über Wildkrankheiten den zuständigen Stellen, schießen kranke Tiere ab und bringen die Kadaver der Tiere zu den Laboruntersuchungen. Wenn notwendig sorgen sie im Winter für die Fütterung des Wildes.
Sie haben vor allem Aufsichts- und Kontrolldienste zu leisten. Sie überwachen Jagdgrenzen, Abschusspläne und die Einhaltung der Schonzeitbestimmungen. Sie kontrollieren die erforderlichen Dokumente der Jäger und Jägerinnen, stellen Übertretungsprotokolle aus und beschlagnahmen bei widerrechtlichem Jagen Waffen, Fanggeräte und erlegtes Wild. Gerade diese Arbeit ist gelegentlich mit Gefahr für die eigene Sicherheit verbunden. Der Gesetzgeber war vor allem bestrebt, den Jagdaufseherberuf in Südtirol durch eine solide Ausbildung aufzuwerten. In einem sechsmonatigen einschlägigen Schulungskurs erhalten deshalb die angehenden Jagdschutzorgane das nötige theoretische und praktische Wissen und müssen dann in einer speziellen Prüfung ihre Kenntnisse in Ökologie, Wildkunde und Jagdbetrieb unter Beweis stellen. Die bisherigen in der Jägerschule Latemar gesammelten Erfahrungen, vor allem aber die festgestellte Bewährung beim Dienst im Revier bestätigen, dass der eingeschlagene Weg in die richtige Richtung weist.

JAGDAUFSEHER SOLL EIN FESTER UND SICHERER ARBEITSPLATZ SEIN:  Die beste Ausbildung und die große Begeisterung für den Wildschutz würden aber unserem Jagdsystem wenig nützen, wenn den Jagdaufsehern nicht ein sicherer und dauernder Arbeitsplatz geboten wird. Erstmals in Italien ist deshalb die Bestellpflicht für einen hauptberuflichen Jagdaufseher je 10.000 ha Jagdfläche vorgesehen und zudem als zusätzlicher Schutz die Klausel eingebaut worden, daß sowohl die Begründung als auch die Auflösung eines Dienstverhältnisses stets vom Südtiroler Jagdverband genehmigt werden muß. Nur in fünf Ausnahmefällen ist die zu betreuende Revierfläche geringfügig erhöht worden. Die einzelnen Reviere und Bezirke können somit Jagdaufseher nur mit dem Einverständnis des Jagdverbandes anstellen und was für den Schutz des Arbeitsplatzes weit wichtiger ist, auch nur mit dessen Zustimmung wieder entlassen. Außerdem enthält das neue Gesetz gewissermaßen als letztes Druckmittel die Bestimmung, daß, bei Nichtgewährleistung eines ordnungsgemäßen Jagdschutzes über ein Jahr, das Amt für Jagd und Fischerei die ausgestellten Jagderlaubnisscheine zu widerrufen hat.

BEFUGNISSE DER JAGDAUFSEHER: Die Neuerungen im Bereich des Wildschutzes beschränken sich keineswegs allein auf die Sicherung des Arbeitsplatzes der Jagdaufseher, sondern betreffen auch die Befugnisse der Jagdschutzorgane selbst. Der Gesetzgeber war bemüht, die neueren Erkenntnisse der Wildbiologie sowie die berechtigte Forderungen des Tierschutzes ebenso zu berücksichtigen , sondern Schutz und Pflege aller Wildarten, einschließlich der Beutegreifer, ist nämlich das neue Hegeziel. Hauptberufliche Jagdaufseher können deshalb Haarraubwild nur mehr während der im Jagdkalender festgelegten Periode erlegen, während in der restlichen zeit des Jahres Schonung genießen. Und die Fallenjagd als nicht mehr zeitgemäße Jagdmethode ist inzwischen aufgrund des Jagdkalenders landesweit verboten. Anderseits hat man aber auch erkannt, daß ein wirksamer Jagdschutz sowie eine gerechte Ahndung von Jagdvergehen nur möglich ist, wenn die Aufseher mit bestimmten polizeilichen Befugnissen ausgestattet sind.

Jagdaufseher können in Ausübung ihres Dienstes jede Person, die im Besitz jagdtauglicher Waffen oder Geräte oder von lebenden oder totem Wild oder beim Jagen bzw. in Jagdbereitschaft angetroffen wird, anhalten und ihre Identität überprüfen und sie auffordern, den Waffenschein, den Jagderlaubnisschein und die Jagdhaftversicherungspolizze vorzuweisen. Wird ein Verbot übertreten und wird eine entsprechende Vorhaltung gemacht, ist das Jagdschutzpersonal befugt, Wild, Waffen und Jagdmittel – mit Ausnahme des Hundes im Verwaltungswege zu beschlagnahmen und eine Niederschrift zu verfassen, von der eine Kopie dem Übertreter sofort zu übergeben oder, sollte dies nicht möglich sein, innerhalb 30 Tagen zuzustellen ist. Befindet sich unter den beschlagnahmten Sachen lebendiges Wild, sorgen die Jagdaufseher unverzüglich für dessen Freilassung an Ort und Stelle. Fahrzeuge dürfen vom Jagdaufseher nur im Beisein eines Polizeiorganes überprüft werden.

VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG

Laut Durchführungsverordnung zu den Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung(genehmigt mit Dekret des Landeshauptmanns vom 6. April 2000, Nr. 18, und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 19 vom 2. Mai 2000, geändert mit Dekret des Landeshauptmanns vom 12. November 2004, Nr. 37 – Amtsblatt Nr. 50 vom 14. Dezember 2004, mit D.LH. vom 18. Februar 2010, Nr. 11, veröffentlicht im Amtsblatt vom 16. März 2010, Nr. 11, sowie mit D.LH. vom 03. September 2013, Nr. 23 – Amtsblatt Nr. 37 vom 10. September 2013)

Prüfung für hauptberufliche Jagdaufseher

  1. Der Kandidat muss bei der Prüfung laut Artikel 34 des Gesetzes nachweisen, dass er über eine ausreichende Kenntnis des Gesetzes und der Rechtsvorschriften über die öffentliche Sicherheit – beschränkt auf den Bereich des Waffentragens – verfügt. Weiters muss der Prüfungskandidat in den folgenden Sachbereichen Kenntnisse besitzen: a) Ökologie: 1) Grundbegriffe des Gleichgewichts in der Natur, 2) Wechselbeziehungen zwischen Wild und Umwelt; b) Wildbiologie: 1) zoologische Grundbegriffe, 2) Ernährung, Ökologie und Verhalten der jagdbaren und der wichtigsten nicht jagdbaren Wildarten, 3) Wildbestandsnutzung; c) Wildhege und Jagdwirtschaft: 1) Wildkrankheiten, 2) Wildbestandsermittlung und die Abschussplanung, 3) Wildschäden, 4) Reviereinrichtungen, 5) Wildverwertung und Hundewesen.
  2. Zum Jagdaufseher befähigt ist, wer sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung eine Note von wenigstens sechs Zehntel in jedem einzelnen Prüfungsfach erzielt hat. Die Befähigung ist durch eine Bescheinigung zu bestätigen, die vom Amt ausgestellt wird.
  3. Wer zur Prüfung zugelassen werden will, muss beim Amt ein Ansuchen einreichen und diesem eine beglaubigte Kopie des Jagdgewehrscheines sowie die Bestätigung über die Teilnahme an dem in Artikel 34 Absatz 4 des Gesetzes genannten Schulungskurs beilegen. Die Unterlagen können durch eine Selbsterklärung ersetzt werden
  4. Wer vor In-Kraft-Treten des Gesetzes außerhalb Südtirols einen Schulungskurs für hauptberufliche Jagdaufseher besucht hat, ist von der Teilnahme an dem in Absatz 3 genannten Kurs befreit, sofern die Unterrichtsfächer und deren Inhalt den Sachbereichen gemäß Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) entsprechen.
  5. Die Kommission ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und mindestens zwei Kommissionsmitglieder anwesend sind. Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Vorsitzenden wird dieser vom ältesten Mitglied vertreten.
  6. Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am ersten sechsmonatigen Schulungskurs, der von der Landesverwaltung zur Ausbildung der hauptberuflichen Jagdaufseher aufgrund der damals geltenden Rechtsvorschriften veranstaltet worden ist, und bei welchem die in Absatz 1 genannten Unterrichtsfächer gelehrt worden sind, ersetzt die Befähigungsbescheinigung nach Absatz 2
  7. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen abhängigen hauptberuflichen Jagdaufseher zu Fortbildungskursen in den in Absatz 1 genannten Unterrichtsfächern zu schicken.
  8. Als hauptberufliche Jagdaufseher gemäß Artikel 34 Absatz 6 des Gesetzes gelten jene hauptberuflichen Jagdaufseher sowie Waldaufseher der Eigenjagdreviere mit Jagdschutzaufgaben, die in den drei Jahren vor In-Kraft-Treten des Gesetzes jährlich wenigstens 130 Tage den entsprechenden Dienst geleistet haben.
  9. Die von Artikel 34-bis des Gesetzes vorgesehene Eignungsbestätigung wird vom Amt nach Bestehen einer schriftlichen Prüfung, die in der Verfassung eines Protokolls über die Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften besteht, und einer mündlichen Prüfung über die Sachbereiche, wie sie im Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) enthalten sind, ausgestellt.

Die hauptberuflichen Jagdaufseher (verlinkt mir der Homepage des Südtiroler Jagdverbandes) üben in der Regel den Dienst innerhalb des ihnen zugeteilten Gebietes aus. Die hauptberuflichen Jagdaufseher sind ermächtigt, schwerkrankes Wild, einer Infektions- oder parasitären Krankheit verdächtiges, sowie Schwerverletztes jagdbares Wild jederzeit zu erlegen, um dessen Leiden zu verkürzen und die Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Ausserdem sind Jagdaufseher auch berechtigt in der Nachtzeit (auch mit Scheinwerfer) Raubwild zu erlegen.
Jäger dürfen auf KEINEN FALL schwer erkranktes Wild oder angeschossenes Wild ohne Zustimmung des Revierleiters oder dessen Aufsichtsperson erlegen. Es ist immer der Jagdaufseher zu verständigen der das Wild vom Leiden erlösen darf.

 

Für Jagdaufseher, gibt es keine geregelte Arbeitszeit, darum auch Mittagessen im Wald

JAGDKARTEN FÜR HAUPTBERUFLICHE AUFSEHER: Hauptberufliche Jagdaufseher dürfen im eigenen Dienstbereich keine Jahreskarte erhalten. Sie können von Fall zu Fall ermächtigt werden, einzelne Abschüsse zu tätigen, indem ihnen eine Gastkarte oder eine Wochen- oder Tageskarte, wo vorgesehen samt Sonderbewilligung, ausgehändigt wird. Ob die hauptberuflichen Aufseher eine Genehmigung zum Abschuss einzelner Wildarten erhalten, entscheidet die Vollversammlung der Jahreskarteninhaber der betreffenden Reviere. Die Verbandsjagdaufseher dürfen innerhalb und außerhalb ihres direkten Zuständigkeitsbereiches höchstens eine Gastkarte erhalten. Auch darüber entscheiden die Vollversammlungen der entsprechenden Reviere. Einem hauptberuflichen Jagdaufseher steht nach eventueller Beendigung des Dienstverhältnisses der Wiedererhalt der Jahreskarte in einem Revier, für welches er bereits einmal die Jahreskarte besaß und für welches er den gesetzlichen Anspruch darauf hat, ohne neuerliche Bezahlung der Eintrittsgebühr zu. Im Sinne der Respektierung erworbener Rechte haben jene Verbandsjagdaufseher, welche bereits einmal Inhaber einer Jahreskarte oder Gastkarte in einem Revier kraft Gesetzes waren, weiterhin im betreffenden Revier Anrecht auf eine Gastkarte, welche zur selben Jagdausübung berechtigt wie eine Jahreskarte. Die Berechtigung gilt für ein einziges Revier.

Text Quelle: WILD UND WEIDWERK IN SÜDTIROL von Oswald Sailer
und Autonome Provinz Bozen -Amt für Jagd und Fischerei

 

Abrichten

Erziehen und Führen

Einen Jagdgebrauchshund vom Welpen bis zum fertigen Jagdgehilfen zu erziehen und auszubilden, erfordert viel Wissen und Einfühlungsvermögen in die Wesensart des Hundes, unerschütterliche Geduld und folgerichtig systematisches Vorgehen. Vom Abrichten eines Hundes wird viel gesprochen und manche Meinungen gehen weit auseinander.  Jede Hunderasse hat andere Eigenschaften, darum sollte man sich schon beim anschaffen eines Hundes bewusst sein, für was der Hund hauptsächlich abgerichtet werden soll.  Persönliche Eitelkeiten können in kürzester Zeit aus einem wesensfesten Jagdgebrauchshund ein recht verhätscheltes, aber trauriges Geschöpf machen. Und wenn aus dem süßen Welpen erst ein großer, arbeitsloser Jagdhund geworden ist, dann ist auch der Besitzer oft nicht mehr glücklich, dafür aber vielleicht das Tierheim um einen Insassen reicher.

Foto: Fabian Trojer

Wer ein Jagdhund anschafft, dem soll bewusst sein, dass der Hund keine Spielgewährte ist, sondern in erster Linie auf Gehorsam, Disziplin und auf die Arbeit trainiert werden muss.  

Der Hund ist das wahrscheinlich am leichtesten und am vielseitigsten zu dressierende Tier überhaupt. Dressur bedeutet nicht, dass der Hund brutal gezwungen wird, irgendetwas zu tun. Dressur bedeutet vielmehr, dass aus den natürlichen Trieben des Hundes für ihn neue Handlungen und Handlungsabläufe abgeleitet werden. Dies sollte möglichst spielerisch geschehen. Wie sicher diese andressierten Handlungen dann wiederholbar sind, hängt von den Belohnungen bei Erfüllen und den Strafen bei Nicht-Erfüllen der gewünschten Handlung ab. Letztere kommen erst hinzu, wenn klar ist, dass der Hund verstanden hat, was er tun soll. Im Prinzip überflüssige Dressurleistungen wie das Pfotegeben sollten allein auf Freiwilligkeit und ausreichender Belohnung basieren. Die an anderer Stelle beschriebene Dressur zum straßensicheren Hund muss dagegen mit sehr viel mehr Ernst und Strenge trainiert werden, denn sie ist lebenswichtig. Es ist ein Riesenunterschied, ob ein Hund etwas hinterläuft, (auch Spielverhalten), etwas trägt (z.B. einen Ball oder ein Jungtier) oder ob er etwas packt und die Beute – Endhaltung Schütteln ausführt. Ein Hund schüttelt nicht das Bringsel, und nicht beim Apportieren.
Beim Jagdhund ist das Schütteln beim Apport (“Beute ludern”) eine Todsünde. Eine Hündin, die ein Junges trägt, schüttelt es nicht. Das Schütteln der Beute ist die End- und Tötungshaltung, die nicht an Sozialpartnern vorgenommen wird. Deshalb soll man (nach neueren Erkenntnissen) einen Hund auch nicht strafen, indem man ihn im Nacken packt und schüttelt (sondern durch Griff über die Schnauze). Im Nacken packen und schütteln ist eine Morddrohung und im höchsten Maße unsoziales Verhalten. Zusätzlich wird der “Griff”, also die Stärke und Energik des Zubeißens, trainiert. Wer einmal gesehen hat, wie vorsichtig und zart ein Hund ein Lebewesen tragen kann in seinem Maul, dem wird spätestens jetzt klar, dass hier ernstgemeintes Beuteverhalten am Menschen trainiert wird. Der Hund muß, wie das Pferd, von klein auf den Eindruck vermittelt bekommen, der Mensch sei Gott.

Denn Hunde und Pferde, die uns an Körperkraft überlegen sind, beherrschen wir nur aufgrund einer sozialen Überlegenheit und weil sie nicht wissen, dass sie stärker sind. Deshalb dürfen sie nie die Erfahrung machen, dass sie stärker sind. Zeigen sie niemals die Angst vor dem Hund.  

Auch in der Phase von der achten bis 13./14. Lebenswoche ist das Spielen mit Artgenossen und dem Menschen sehr wichtig. Der Welpe wird möglichst neuen Sinnesreizen und Eindrücken ausgesetzt, darf aber nicht überbelastet werden. Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem Welpen- und Junghundekurs für Jagdhunde. Zucht- und Jagdgebrauchshundvereine bieten solche Kurse entsprechend auf die Altersabschnitte der Welpen und Junghunde abgestimmt an, wobei auch die Rasse und deren Verwendungszweck berücksichtigt werden. Mit der Übernahme des Welpen zu seinem neuen Besitzer beginnt nicht nur die Beziehungs- sondern auch die artgerechte Erziehungsarbeit. Eine artgerechte Disziplinierung, Autoritätsaufbau und strikte Einhaltung von Regeln und Tabus sind zu beachten. Vermieden werden sollte das sture Drillen auf Einzelhandlungen. Der Welpe wird nun auch schrittweise mit dem Jagdbetrieb konfrontiert, zum Beispiel mittels Beutefangspielen an der Reizangel, Futterschleppen oder Übungen an einem Rohrstück für Erdhunde. Wird die Sozialisierungsphase vom Hundeführer nicht richtig genutzt, sind Unsicherheit, ein übersteigertes Aggressionsverhalten, Verlassenheitsangst, Hemmungen des Lern- und Spielverhaltens und mangelnde Führigkeit programmiert.

Rangordnungsphase: Ab der 14. bis 20. Lebenswoche wird die Rangordnung festgelegt. Der Begriff Rangordnung besagt zunächst, dass es innerhalb einer Gruppe rangmäßig höher und niedriger stehende Individuen gibt, wobei sich aus der jeweiligen Ranghöhe des Einzelnen eine gewisse Ordnung ergibt. Das erzieherische Spiel mit einer gewissen Konsequenz bleibt natürlich auch in dieser Phase das elementare Erziehungselement. Hier werden die Voraussetzungen zur Akzeptanz des Hundeführers als Rudelchef und zur Gefolgschaftstreue geschaffen. Die Führigkeit zeigt sich ausschließlich in der Zusammenarbeit mit dem Hundeführer. Der Hund ist bereit, dem von ihm anerkannten Meuteführer „Mensch“ ohne Zwangseinwirkung zu dienen.

Rudelordnungsphase: Ist der Welpe 20 bis 28 Wochen alt, ist die Zeit des Lernens in der Praxis, die über das simulierte Spiel hinausgeht, gekommen. Gerade jetzt ist streng darauf zu achten, dass der Hund Gefolgschaftstreue und Unterordnung als normalen Lebenszuschnitt begreift.

Pubertätsphase: Von der 28. bis 36. Lebenswoche beginnt ein neuer Lebensabschnitt.  In dieser Phase wird die Geduld des Hundeführers auf eine harte Probe gestellt. Alles bisher erlernte scheint der Hund auf einmal vergessen zu haben. Werden die Regeln, wie Konsequenz, artgerechte Disziplinierung und Tabuisierung, eingehalten, so wird diese Phase – genau wie bei menschlichen Jugendlichen – schnell ohne Schaden für ein späteres friedfertiges Miteinander überstanden. Nach 10 Monaten sollte die Erziehung abgeschlossen sein und die eigentliche Abrichtung des Jagdhundes intensiviert werden. Mit spätestens 30 Monaten ist diese abgeschlossen. Der Hund sollte nun zuverlässig und belastbar sein.

Ein Hund sollte nach Möglichkeit niemals die Erfahrung machen, einen Menschen zu beißen. Denn diese Erfahrung kann niemals wieder “ausradiert” werden, und bleibt danach im Erfahrungsrepertoire des Hundes bestehen.
Ängstliche Hunde dürfen nicht gedrängt werden, bis sie von selbst Kontakt aufnehmen.
Hunde, die aus unterschiedlichen Gründen beißen KÖNNTEN, bekommen eine Maulkorb aufgezogen.
Dadurch wird verhindert, dass der Hund lernt, sich durch Beißen oder andere aggressive Handlungen gegen Menschen wehren zu können und/oder wehren zu müssen.
Stattdessen soll er lernen, dass ihm, obwohl er hilflos ist, kein Leid zugefügt wird und er Vertrauen aufbauen kann.
Hat ein Hund erst mal einen Menschen gebissen, so kann diese Erfahrung nie wieder rückgängig gemacht werden

Gebrauchshund

WAS IST EIN „GEBRAUCHSHUND“?

Der Ausdruck „Gebrauchshund“ klingt für den des Hundesport Unkundigen in gewissem Sinne negativ. Man gebraucht eine Sache, aber kein Lebewesen. Der Ausdruck ist jedenfalls sehr alt und … ja, gebräuchlich. Daß es beim „Gebrauchs- hund“ in Wirklichkeit um einen Partner seines Menschen geht, was auch eine enge Beziehung zueinander voraussetzt ebenso wie ethischen Tierschutz, klärt folgende grundlegende Darstellung dieses Begriffes. Die Verfasser dieser „Charta des Gebrauchshundes“ sind Hans-Heinrich Lohmann, Johanna Murawski, Dr. Helmut Raiser, Reinhard Wißmann, Ursula Zabel und Werner Zabel.

Der Gebrauchshund ist ein leistungsfähiger Arbeitshund. Ein Hund, der nicht arbeiten darf, stumpft ab, verkümmert seelisch und ist eine bedauernswerte Kreatur ” Der Gebrauchshund kann auf Grund seiner Triebqualitäten und seiner Konstitution vom Menschen für verschiedene Aufgaben ausgebildet und genutzt werden. Der Arbeitshund, als solcher wird er mit seinen angeborenen Verhaltensweisen und Fähigkeiten vom Menschen zur Unterstützung seiner eigenen Arbeit benutzt. Damit nimmt der Mensch sich das Recht, über den Hund zu verfügen. Von Anbeginn der Domestikation war dies wesentlicher Beweggrund des Menschen, die Symbiose mit dem Hund einzugehen. Dieser anthropozentrische Ansatz kommt dem Tier in der Weise zu Gute, dass es die Möglichkeit bekommt, seine trieblichen und kognitiven Fähigkeiten auszuleben.

Leistungsfähig.- Das Herausstellen der Leistungsfähigkeit des Gebrauchshundes fordert eine besondere Qualität der Arbeit. Diese wird determiniert durch physische und psychische Komponenten. Eine Forderung nach Leistungsfähigkeit impliziert Entwicklung und Prüfung dieser Fähigkeiten. Die Grenze findet dieses Bestreben durch den Gedanken des ethischen Tierschutzes. Kann – nicht muss. Der Gebrauchshund besitzt die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausbildung. Diese müssen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Bei einer Funktion als reiner Gesellschafts- und Begleithund muss ihm neben der notwendigen Erziehung Gelegenheit gegeben werden, sich ausreichend auszuleben. Triebqualitäten beschreiben die psychischen Komponenten der Konstitution. Sie bestimmen Art und Ablauf der Funktionen und Reaktionen. Die unterschiedlichen Verwendungszwecke des Gebrauchshundes erfordern verschiedene Triebqualitäten. Die trieblichen Verhaltensdeterminanten ergeben sich aus den Grundlagen der Arterhaltung: Hunger, Sexualtrieb, Flucht, Aggression. Zusammensetzung und Ausprägungsgrad bestimmen den Verwendungszweck. Konstitution. Sie wird bestimmt durch Komponenten wie Triebqualitäten, anatomischen Gesamtaufbau, Vitalität, Langlebigkeit, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer. Sie alle müssen den jeweiligen Verwendungszwecken entsprechen. Vom Menschen. Mit dem Recht, über den Hund zu verfügen, hat der Mensch Verantwortung übernommen. Er muss ihn so züchten, halten und ausbilden, dass der Hund die jeweiligen Aufgaben im Sinne des ethischen Tierschutzes erfüllen kann. Auf den Erhalt genetischer Ressourcen ist besonderer Wert zu legen. Verschiedene Aufgaben. Die Varianzbreite der Triebqualitäten und der Konstitution bewirken eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die der Mensch seinem jeweiligen Bedarf entsprechend nutzt. Ausgebildet: Die Nutzung des Gebrauchshundes verlangt seine Ausbildung. Ausbildung kanalisiert die natürlichen Triebmäßigkeiten des Hundes in gewünschte Verhaltensweisen. Dieser Prozeß orientiert sich an ethologischen Erkenntnissen und kynologisch – empirischem Wissen. Das Recht des Menschen, auf das natürliche Verhalten des Hundes einzuwirken, um es zweckentsprechend zu formen und kontrollierbar zu machen, impliziert auch Zwangsmaßnahmen.
Foto Nachsuche auf Gams: Aus CD “Jägerschulde” Landesbetrieb für Forst und Domänenverwaltung Bozen
Dabei muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Die Konfliktbewältigung in der Ausbildung formt die Persönlichkeit des Hundes. Die Ausbildung der Gebrauchshunde hat außerdem züchterische Relevanz. Sie dient dazu, geeignete Individuen durch definierte Prüfungen herauszustellen und diese der Zucht zuzuführen.

Für die Ausbildung und den Einsatz von Gebrauchshunden sind folgende Erkenntnisse von grundlegender Bedeutung: Der Hund darf nicht vermenschlicht werden und man muss stets die Eigenarten seines Wesens berücksichtigen. Ein Hund ist weder in der Lage, den begrifflichen Inhalt menschlicher Sprache zu verstehen, noch kann er die Hintergründe und Zusammenhänge menschlichen Handels erfassen. Sein Gehirn befähigt ihn aber über Gedächtnisleistungen, angenehme und unangenehme Erfahrungen im Zusammenhang mit Umweltreizen zu sammeln und zu speichern, z.B.: durch menschliche Laute, durch menschliche Bewegungen, durch einprägsame Situationen und Vorkommnisse. — Aus diesen gespeicherten Erfahrungen heraus, d.h. aus der Erinnerung, können Hunde im Wiederholungsfalle dem entsprechenden Umweltreiz ein spezifisches Verhalten zuordnen. Seinen Herrn riecht der Hund selbst im dichtesten Menschengewühl. Wir könnten eine bestimmte Person auf diese Weise nicht erkennen. Der Hund besitzt einen viel besseren Geruchssinn als der Mensch. Beim Schnüffeln nimmt er mit der eingesogenen Luft Duftstoffe auf, nach denen er sich orientiert. Diese Witterung führt ihn zum Beispiel bei der Fährtensuche zum Ziel. Der Hund kann auch viel besser hören als wir. Schon von weitem erkennt er den Schritt seines Herrn, ohne ihn zu sehen. Sogar das Motorgeräusch vom Auto seines Herrn kann er von anderen Motorgeräuschen unterscheiden. Er reagiert außerdem auf sehr hohe Töne, die wir nicht mehr wahrnehmen können. Das Gefühlsleben des Hundes , d.h. das Erleben von Lust und Unlust, Schmerz und Freude im Zusammenhang mit bestimmten Umweltreizen, ist stark ausgeprägt. Bisweilen führen nicht verarbeitete Erlebnisse zu Reaktionen außerhalb des Wachbewusstseins, z.B. zu Träumen.

Menschliche Moralauffassungen wie GUT und BÖSE, Schuldgefühle oder gar Skrupel und Reue, kennt der Hund nicht.

Der Gebrauchshund wird zu vielseitiger Verwendung eingesetzt. Er besitzt Schutztrieb, Selbstsicherheit und Belastbarkeit, mittleres bis lebhaftes Temperament und eine sehr gute Nasenveranlagung. Für einen Gebrauchshund harmonisch abgestimmte körperliche Verhältnisse und eine besondere Bindung an seine Familie machen ihn insbesondere zu einem hervorragenden Begleit-, Wach-, Schutz- und Fährtenhund. Der Gebrauchshund, der eine Aufgabe hat, lernt immer neue Anforderungen zu bewältigen, ist ein angenehmer Begleiter, mit sich und der Welt in Einklang. Wenn er nur neben her leben darf, wird er entweder dumm oder unerträglich. Viele Verhaltensprobleme könnten vermieden werden, wenn man dem Hund die Gelegenheit gibt, seine Triebe und Bedürfnisse auszuleben. An dieser Stelle sei auf jeden Fall der Besuch eines guten Übungsplatzes jeden ans Herz gelegt. Abgesehen davon, dass man hier Gleichgesinnte trifft, Erfahrungen austauschen kann und die Hunde auch Sozialkontakte knüpfen können. Der Gebrauchshund gehört zu den sogenannten Hunderassen. Führigkeit und Intelligenz einerseits, Belastbarkeit, Mut und Verteidigungsbereitschaft andererseits sollen diese Rassen auszeichnen. In der Ausbildung die Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der seriöse moderne Schutzhundesport hat nichts mehr mit dem alten „Training auf dem Mann“ zu tun, bei dem der Hund tatsächlich darauf dressiert wurde, Menschen anzugreifen und zu beißen. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der moderne Schutzhund nicht den Helfer angreift, sondern mit dem Helfer um die Beute streitet. Diese Arbeit mit dem Hund hat nicht zu unterschätzende Vorteile: einmal kann der Hund hier Triebe und Instinktverhalten ausleben wie sonst kaum mehr, selbst in höchster Triebhaftigkeit, also während des „Beutemachen“ auf das Hörzeichen seines Menschen zu reagieren und zu gehorchen. Neben der Schutzarbeit gehören auch Unterordnung und Fährtenarbeit als eigenständige Disziplin zur Schutzhundprüfung. Die Fährtenarbeit ist aber auch eine eigenständige Disziplin. Die Fährtenhundprüfung ist deutlich anspruchsvoller als der Fährtenteil bei der Schutzhundeprüfung. Dies ist eine wundervolle Beschäftigung für den Hundund fast alle Jagdhunde sind gute bis sehr gute Fährtenhunde. Ihre Nasenveranlagung ist ausgezeichnet. Der Vorteil dieser Betätigung mit dem Hund ist, dass sie ihm Spaß macht, einen wichtigen Trieb befriedigt und dass der Jagdhund sich dabei so richtig ausarbeiten kann, weil er all seine Sinne für diesen Arbeit braucht.

Hund Paarung

Triebhaftigkeit oder Läufigkeit: Ein Hündin wird mit 5 bis 11 Monaten zum ersten Mal läufig. Eine Läufigkeit dauert im Normalfall 18 bis 21 Tage, obwohl für die Paarung und Befruchtung nur wenige Tage etwa in der Mitte dieser Zeit in Frage kommen. Die erste Phase erkennt man an der Schwellung der Schamlippen. Kurz danach setzt die Blutung ein (die nicht identisch ist mit der Menstruation bei Frauen). Während der Blutung, die vier bis vierzehn Tage (im Schnitt etwa zehn Tage) dauert, ist die Hündin höchst interessant für Rüden, wird jedoch entsprechende Annäherungsversuche abwehren.
Auch am Blut kann man erkennen, wie weit die Hündin ist. Bisher war das Blut dunkelrot. Je mehr es zur Paarungsbereitschaft geht, desto heller wird das Blut (wäßrig, hellrosa). Nach Ablauf dieser Phase nimmt die Blutung ab oder hört völlig auf, die Vulva erreicht ihre maximale Größe, und die Hündin ist nun bereit für den Rüden. Jetzt folgen fünf bis zwölf Tage der Paarungsbereitschaft, die ihren Höhepunkt allerdings schon in den ersten zwei bis drei Tagen erreicht. Wenn Sie wünschen, daß Ihre Hündin Nachwuchs bekommt, ist es an der Zeit, für die Paarung zu sorgen. Zwei Tage später sollte die Paarung noch einmal wiederholt werden, um die Chance einer erfolgreichen Befruchtung zu verbessern. Falls die Hündin aufgenommen hat, klingt die Läufigkeit meist rasch ab.

Beim Haushund tritt die Läufigkeit normalerweise zweimal jährlich auf, ausgenommen beim Basenji, der wie Wildhund, Wolf und Fuchs nur einen Fortpflanzungszyklus pro Jahr kennt. Die meisten Hündinnen werden im Frühjahr zwischen Januar und März und noch einmal im August-September läufig. Ausnahmen sind jedoch nicht selten. Bei manchen Hündinnen sind die Intervalle zwischen den Läufigkeiten länger oder auch kürzer. Man kann oral oder als Injektion Hormone geben, die die Läufigkeit abbrechen, zeitlich verschieben oder den Fortpflanzungszyklus völlig unterdrücken. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten, wenn Sie die Absicht haben, Hormone in dieser Weise bei Ihrer Hündin einzusetzen. Wer mit seiner Hündin nie Welpen aufziehen will, kann sie beim Tierarzt kastrieren lassen, d. h. die Eierstöcke entfernen lassen, damit sie nicht mehr heiß wird (siehe Text unten). Dann wird sie mit Sicherheit auch nicht scheinschwanger, was ebenfalls lästig ist und gesundheitliche Risiken birgt. Die Kastration von aus Gründen ihres Hormonhaushalts übermäßig triebhaften Rüden, die kein anderes Interesse haben, als auf andere Hunde oder was sich sonst anbietet hinaufzuspringen, wird auch immer öfter durchgeführt. Die Operation stellt zwar einen Eingriff in den Hormonhaushalt dar, ist aber bei solchen Tieren sinnvoll, denn die Hunde leiden unter ihren nicht erfüllten Wünschen. Allerdings muss man sich oft fragen, ob der Grund wirklich der Hormonhaushalt des Tieres war oder nicht vielmehr Unterbeschäftigung und Langeweile. Ob sie danach fett und faul werden, hängt dann von ihren Besitzern ab. Sparsam genug füttern ist noch wichtiger als bisher. Bei einem richtig ernährten Hund ist es immer möglich, mit einem Griff ins Fell über der Rippenpartie ohne aufzudrücken die einzelnen Rippen zu fühlen. Wird er dicker, reduzieren Sie seine Mahlzeiten. Soll ein Hund seine Hormone und sein Triebleben behalten, aber zeugungsunfähig werden, kann er sterilisiert werden. Bei diesem Eingriff behält das Tier die Keimdrüsen, also die Eierstöcke bzw. Hoden, deren Verbindung nach außen lediglich gekappt wird. Meiner Beobachtung nach sind die übermäßig triebhaften Hunde einfach nur unterbeschäftigte, zu wenig belastete Hunde, die keinerlei Anregung zu sinnvoller Beschäftigung erfahren und sich deshalb mit ihrem Körper alleingelassen fühlen und auch so benehmen. Es sind dann nicht im Übermaß vorhandene Hormone, die das triebhafte Verhalten auslösen, sondern psychische Probleme des Hundes, die durch die Kastration nicht behoben werden! Meine Hunde treiben genug Sport, um ruhig schlafen zu können. Sie sind sehr wenig triebhaft. Die alte Gladess hat zudem den jungen Aron, als er seine Potenz entdeckte, durch Wegbeißen gleich streng erzogen. Es ist aber auch für mich kein Problem, ihn frei bei Fuß an einer heißen Hündin vorbeizuführen. Collies sind in der Regel ohnehin wenig triebhafte Hunde. Die Hündin erlangt die Geschlechtsreife etwa mit acht bis zwölf Monaten. Die erste Läufigkeit kann in Einzelfällen auch schon mit sechs Monaten auftreten oder bis zum 18. Monat auf sich warten lassen. Wenn die erste Läufigkeit bis zum 20. Monat nicht erfolgt ist, sollte man besser einen Tierarzt aufsuchen.

Die Trächtigkeit: Im Durchschnitt dauert die Tragzeit 63 Tage. Von der fünften Woche an erkennt man schon eine Umfangsvermehrung des Abdomens, obwohl dieser Hinweis auf kommende Mutterfreuden oft gar nicht so leicht auszumachen ist, wenn die Hündin nur ein oder zwei Junge trägt oder von Natur aus etwas rundlicher gebaut ist. Um den 35. Tag der Trächtigkeit werden die Milchdrüse und die Zitzen größer und nehmen eine rosige Farbe an. Drei bis vier Tage vor dem Geburtstermin sondern die Zitzen auf Druck ein wäßriges Sekret ab. Bei Hündinnen, die schon mehrere Würfe ausgetragen haben, schwillt die Milchdrüse oft erst in der letzten Woche an, und schon fünf bis sechs Tage vor den Geburtswehen wird vollwertige Milch produziert. In der Tragzeit muß die Hündin besonders hochwertiges Futter erhalten, mit zusätzlichen Multivitamin- und Kalziumgaben. Sie können bis zum Schluß behutsam mit ihr spazieren gehen. Zu Beginn der Trächtigkeit und jeweils zehn Tage vor und nach der Geburt sollte die Hündin Tabletten gegen Spulwurmbefall erhalten. Breiten Sie alles für die Geburt der Welpen vor. Die werfende und säugende Mutter braucht einen ruhigen, sauberen Ort der Zuflucht, eine Kiste etwa, einen Korb oder eine Hütte mit viel altem Zeitungspapier ausgelegt als wegwerfbare Unterlage. Wenn Sie zum ersten Mal vor dieser Situation stehen, sollten Sie sich vielleicht vorher einmal mit einem zuverlässigen Züchter oder mit dem Tierarzt über den großen Tag unterhalten.Es kann vorkommen, daß ein Welpe zu schwach ist oder eine Hündin nicht genug Milch produziert, dann müssen Sie den Welpen von Hand aufziehen. Sind die Welpen (oder der Welpe) gesund und liegt die Schwierigkeit in der Milchversorgung, so ist es manchmal möglich, die kleinen Tiere einer anderen säugenden Hündin unterzuschieben. Wenn Sie Welpen von Hand aufziehen möchten, dann können Sie sich nicht damit begnügen, eine Flasche und Sauger zu kaufen und regelmäßig Ersatzmilch anzurühren.
Sie müssen auch eine Reihe anderer Versorgungsaufgaben übernehmen, selbst wenn Sie die Welpen zwischen den Mahlzeiten der Hundemutter zurückgeben.Allerdings lehnen manche empfindliche Hündinnen ihre Jungen ab, wenn diese vom Menschen gefüttert wurden. Andere wiederum versuchen ihre Jungen durch übermäßiges Lecken vom menschlichen Fremdgeruch zu befreien, so daß sie die Welpen dabei verletzen. Aber die meisten Hündinnen haben nichts dagegen, daß sich ihre menschlichen “Bezugspersonen” in die Aufzucht der Jungen einmischen, und es macht ihnen gar nichts aus, wenn ihnen die Aufgabe des Säugens entzogen wird. Wie sich die Hündin auch verhalten mag, Welpen, die bei ihrer Mutter bleiben, sollten so wenig wie möglich angefaßt werden. Auf jeden Fall müssen Sie sich vorher die Hände mit unparfümierter Seife waschen und dann die Hündin mehrmals mit beiden Händen streicheln, damit der Eigengeruch des Tieres den Ihren ein wenig überdeckt. Zu früh geborene Welpen und Welpen von Hündinnen, die wenig Milch produzieren, sollten am besten ganz bei der Mutter bleiben und nur zum Säugen herausgenommen werden, denn die Gegenwart der Kleinen regt die Milchproduktion an.

Möglichkeiten nach unerwünschtem Decken:

– Kastration nach dem Abklingen der Läufigkeit.

– Nidationsverhütung mit einer Oestrogen-Therapie. Es besteht allerdings in ein erhebliches – Risiko für eine Gebärmuttervereiterung.

Eine Kastration: ist heutzutage sehr umstritten- sowohl bei Tierschützern, Tierärzten, Züchtern und Hundehaltern . Kastration kommt aus dem Lateinischen (castratus) und heißt “Entmannung”, also das operative Entfernen der Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke sowie Gebärmutter). Im Unterschied dazu wird bei der Sterilisation (Unfruchtbarmachung) die Ausführung der Geschlechtsdrüsen unterbunden.

Dabei werden viele Gründe für und gegen eine Kastration ins Feld geführt- wobei sie auf beiden Seiten häufig pauschalisiert werden. Auch ist es auffällig, dass vor allem Frauen sich für eine Kastration aussprechen, wohingegen eher Männer sich gegen eine Kastration wenden.
Da wir uns mit einem Hund sehr viel mehr als mit jedem anderen Haustier identifizieren, reagieren wir in erster Linie emotional- und erst danach rational. Für eine Kastration gibt es viele Gründe- einige Hundebesitzer erhoffen sich Änderungen des Hundeverhaltens, wieder andere wollen die Fortpflanzung des Hundes unterbinden und wieder andere Hundebesitzer wollen die Folgen der Fortpflanzungsfähigkeit erfolgreich bekämpfen. Grundsätzlich ist eine Kastration kein Allheilmittel für Verhaltensweisen des Hundes. Auch lässt sich mit ihr keine “Reparatur” von unangenehmen Angewohnheiten des Hundes vornehmen- wer aus diesen Gründen eine Kastration durchführen lässt, handelt nicht richtig. Zudem müssen Tierärzte die Notwendigkeit der Kastration vor jeder Operation feststellen- eine mögliche Veränderung eines Verhaltensmusters zählt nicht dazu. Gegner der Kastration sind häufig immer noch der Meinung, dass die kastrierten Hunde durch die Entfernung der Keimdrüsen fett, faul und charakterschwach werden. Man unterscheidet zwischen der Kastration des Rüden und der der Hündin. Die Kastration des Rüden: Rüden werden mit ca. 9 Monaten geschlechtsreif, wobei kleine Hunde meist schon früher dieses Stadium erreichen, und sind dann das ganze Jahr über paarungsbereit. Ein Rüde, der eine heiße Hündin riecht, will unbedingt zu dieser und wird unruhig, wimmert, heult, läuft weg und verweigert manchmal sogar die Nahrung. Der beste Zeitpunkt für eine Kastration liegt, nachheutigen Erkenntnissen, bei etwa einem Jahr. Sinnvoll ist die Kastration, wenn der Rüde seinen Sexualtrieb nicht ausleben kann und darunter leidet.
Die Kastration des Rüden verringert zugleich das Risiko einer Prostataerkrankung, da diese zusammenschrumpft. Ferner werden der Vorhautentzündung und dem Hodenkrebs erfolgreich vorgebeugt. Mit der Kastration vermindert sich meist auch der Sexualtrieb des Rüden. So kastrieren Schäfer ihre Hütehunde, damit diese bei der Herde bleiben und einer läufigen Hündin nicht hinterhersteigen. Die Kastration der Hündin: Eine Hündin wird in der Regel zwei Mal im Jahr läufig- es gibt jedoch auch Hündinnen, die nur ein Mal oder sogar mehrere Male im Jahr paarungsbereit sind. Bei Hündinnen wird eine Kastration meist aus gesundheitlichen und weniger aus verhaltensspezifischen Gründen vollzogen. Die Kastration wird zur Verhinderung von Tumoren in der Milchleiste (Mammatumoren) eingesetzt- wobei dies nur dann sinnvoll ist, wenn die Kastration recht früh geschieht. Je früher die Kastration vollzogen wird, desto geringer ist das Risiko der Erkrankung an Mammatumoren. Die Gefahr besteht aber dabei, daß Hündin zu früh kastriert werden und nie die typischen Körperausprägungen der erwachsenen Tiere dieser Rasse zeigen- auch wirkt sich eine zu frühe Kastration negativ auf die Lernfähigkeit des Tieres aus. Man sagt heutzutage, dass eine Kastration nach der 2. Läufigkeit am Besten ist.

Auch beugt man der Gefahr einer Gebärmuttervereiterung vor, wenn die Hündin kastriert wird. Zudem wirkt sich meist die Kastration positiv auf das Verhalten der Hündin aus, da diese den starken Hormonschwankungen während der Läufigkeit nicht mehr ausgesetzt ist. Leider hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass Hündinnen mindestens ein Mal geworfen haben sollten, bevor man sie kastriert. Dies ist wissenschaftlich nicht fundiert und entbehrt jeglicher medizinischer Grundlage.

Nebenwirkungen der Kastration: Es gibt zahlreiche Nebenwirkungen, die auftreten können- aber nicht müssen. Ähnlich wie bei einem Beipackzettel eines Medikamentes kann der eigene Hund von den Risiken vollkommen verschont bleiben. Allerdings gibt es keine 100%ige Gewähr. Die meisten kastrierten Hunde, egal ob Rüde oder Hündin, verwerten nach der Operation ihr Futter besser als vorher und legen daher an Gewicht zu. Hier hilft nur das verantwortungsbewußte Füttern des Halters oder der Umstieg auf ein Diätfuttermittel. Auch kann es zu einer Blasenschwäche kommen. Der Hund verliert nach der Operation Harntröpfchen, er läuft also förmlich aus. Dieses Problem lässt sich meist nur hormonell in den Griff kriegen. Generell sind jedoch Hunde großer Rassen von dieser Nebenwirkung stärker betroffen als kleine Hunde. Veränderungen des Haarkleides können ebenfalls auftreten. Dabei kraust das Fell meist wie bei einem jungen Hund und ist nicht mehr richtig glatt zu bekommen. Vor allem langhaarige Rassen sind betroffen. Abhilfe kann man meist nicht schaffen, denn diese Fellveränderung bleibt in der Regel bestehen. Selten kommt es zu Verhaltensänderungen nach der Kastration, die vorher nicht vorhersagbar sind. Meist jedoch werden die Hunde lediglich anhänglicher und ruhiger.

Text: hund.com