Um den Erhalt der Steinböcke sicherzustellen, dürfen jährlich 15 Steinböcke umgesiedelt werden. In den vergangenen Jahren betraf dies insgesamt 52 Steinböcke.
Über Umsiedelungen soll die Steinbock-Population im Ultental weiter gestärkt werden. (Foto: Hans Jaiis
Wenn die Höhere Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) ein positives Gutachten zur Umsiedelung abgibt, dürfen jährlich 15 Steinböcke eingefangen, markiert und umgesiedelt werden. Dies sieht ein Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahr 2017 vor (Nr. 16718). Damit soll die Besiedelung der Steinböcke in unterschiedlichen Gegenden gefördert werden. In den vergangenen fünf Jahren sind insgesamt 52 Steinböcke von den Gegenden um die Gebirge Weißkugel, Texel und Tribulaun, ins Ultental und ins Sarntal umgesiedelt worden. Die Tiere werden von den Jägern der betroffenen Reviere gefangen, das Amt für Jagd und Fischerei nimmt die Verlegung vor.
Auch heuer sind 14 Steinböcke in Kuppelwies im Ultental befreit worden. Der Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei, Luigi Spagnolli, berichtet, dass sich alle Tiere in einem guten Gesundheitszustand befinden. Mit dieser Umsiedlung steige die Zahl der vorhandenen Steinböcke auf eine erhebliche Größe. Ziel sei es, dass sich eine Kolonie bildet. Der für die Jagd zuständige Landesrat Arnold Schuler ist erfreut über die gelungene Umsiedlung: “Der Steinbock ist in unserem alpinen Gelände zuhause und es ist wichtig, dass wir aktiv bei der Verbreitung der Tiere mithelfen.”
Die Ausübung der Jagd ist trotz nächtlicher Ausgangssperre erlaubt. Das Amt für Jagd und Fischerei bestätigt dies mit einem Rundschreiben. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre sei ein Ausnahmegrund. Damit werde eine «effektive Bejagung» von Jahrlingsböcke und Rotwild sichergestellt. Es wird vorausgeschickt. dass die Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild verpflichtend vorgeschrieben ist. um die land- und forstwirtschaflichen Kulturen vor Wildschäden im Interesse der Allgemeinheit zu schützen, so die Begründung
Südtiroler Jagdportal wünscht Euch einen schönen und geselligen Jagdbeginn, einen erfolgreichen Anblick 2021, in der Hoffnung, dass uns Corona 19 nicht wieder zwingt Zuhause zu bleiben. Ob für- oder wieder; zeigen wir ein wenig Eigenverantwortung und befolgen weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln auch bei der Jagdausübung.
Würde mich wieder sehr freuen, über Eure Jagderlebnisse berichten zu dürfen, über jegliche Zusendungen von Fotos und Berichte über die heurigen Erlebnisse würde meine Homepage bereichern.
Auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit 2021
Der Begriff der Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als waidmännische Pflichten zu beachten sind. Der Begriff ist ein sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“, der es erlaubt, auch neue Entwicklungen mit aufzunehmen. Was unter „Waidgerechtigkeit“ verstanden wird, hat sich beständig gewandelt. Der Begriff umfasst heute das, was man in anderen Bereichen als „gute fachliche Praxis“ bezeichnen würde. Wesentlich ist heute der Tierschutzaspekt. Das Gebot, aus dem Tierschutzgesetz, einem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, findet sich darin wieder. Der Begriff wird in diesem Sinne auch im Tierschutzgesetz mehrfach verwendet.
In der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk genannt, ist die Jagd das Handwerk des Jägers. Unerlaubte Jagd bezeichnet man als Wilderei.
Jagd von gestern
Die Jagd ist die älteste und war durch Weltalter hindurch einzige Tätigkeit des Menschen. Jahrhundertlang herrschte sie allein alles menschliche Tun und Denken vollkommen. Sie ist die Keimzelle der Kultur und der Zivilisation. Im Laufe der Vergangenheit, von der nur der allerletzte Augenblick in das Licht der Geschichte getaucht ist, wurde das Wesen des Menschen durch die Jagd in entscheidender und endgültiger Weise geprägt.
Moderne Technik macht immer präzisere Schüsse möglich. Aus jagdlicher Sicht stellt sich daher die Frage, wie weit zu weit ist. Die Waffen und die Computergesteuerte Optik von heute, lassen dem Wild wenig Chancen
Wann und wo immer Menschen, die in Volks- oder Staatsverbänden gelebt haben, als Jäger aufgetreten sind, hat sich infolge der Lebensgemeinschaft die Notwendigkeit einer allgemein verbindlichen Ordnung der Jagd, einer die Elemente der Jagd mehr oder weniger intensiv erfassenden gesetzlichen Regelung ergeben. Dabei stand stets das Problem im Mittelpunkt der vorzusehenden Regelungen, dass die natürlichen oder juristischen Personen in den Staaten Träger der subjektiven Jagdrechts sein sollen d.h. wer berechtigt sein sollte, die jagdbaren, freilebenden Tiere, das Wild, aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen oder sie zu erlegen und sich anzugeignen. Es waren meist politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erscheinungen, die in einem bestimmten Staat und in einer bestimmten geschichtlichen Epoche für die Verantwortung dieser Frage für den Gesetzgeber maßgebend waren. Im Wege friedlicher Evolution, oft aber auch unter drückender Machtanwendung und im Zuge blutiger Revolutionen wurde um die Jagdberechtigung und ihre gesetzliche Bindung gerungen. Im Wandel der Zeiten wurde das Jagdrecht immer wieder auf eine neue Basis gestellt, neu geregelt, neu begründet und zur Entfaltung gebracht.
Jagd im engeren Sinn bezeichnet die spezifisch menschliche, legale Verfolgung von freilebendem Wild unter Verwendung zusätzlicher Mittel, mit der Absicht, es zu fangen, zu erlegen und es sich anzueignen. Jagd ist nur gegeben, wenn das der Verfolgung ausgesetzte Tier eine Chance zum Entkommen hat.
In ihrer Freizeit halten sich Jägerinnen und Jäger gerne in der Natur auf und beobachten Wildtiere. Damit tragen sie wesentlich zur planmässigen Überwachung der Wildtierbestände bei. Sie setzen sich aktiv für die Pflege der Wildlebensräume und für den Schutz der Wildtiere vor Störung ein. Sie Respektieren die Würde der Tiere und gehen verantwortungsbewusst um.
Jäger haben Freude an ihrer Beute, und ihre Familie und Freunde mit ihnen. Mit Hunden arbeiten Jäger besonders gerne; viele Hunderassen wurden im Laufe der Jahrhunderte für die Jagd gezüchtet und gelten heute als wertvolles Kulturgut.
Jagd gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Die herausfordernde Auseinandersetzung mit frei lebenden Wildtieren, die für frühe Menschen wichtiger Bestandteil der Nahrung waren, stellte einen wesentlichen Auslöser der menschlichen Evolution dar. Diese Tradition entwickelt sich ständig weiter und hält mit dem Lauf der Zeit Schritt. Moderne Jagd ist nachhaltig; sie trägt den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anliegen Rechnung. Sie wird auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kriterien geplant und ausgeführt (siehe Wildtiermanagement).
Wer die Jagd ausüben möchte braucht einen Jagdschein, der eine Jägerprüfung voraussetzt.
Wer in Südtirol die Jagd ausüben möchte, muss zuerst den Jagdbefähigungsnachweis erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Jägerprüfung ausgestellt, welche aus folgenden Teilen besteht:
Theorieprüfung über Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde (schriftliche und mündliche Prüfung)
Praktische Schießprüfung (Kugelschießen und Schrotschießen)
Nachweis eines Revierpraktikums ODER eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung
Nachweis über einen mindestens 4-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (Original oder beglaubigte Kopie).
Die Forstschule Latemar bietet sowohl den Jungjäger-Praxiskurs als auch den Erste-Hilfe-Kurs an.
Theorie- und Schießprüfung finden mehrmals jährlich statt und werden vom Amt für Jagd und Fischerei organisiert. Mit dem Jagdbefähigungsnachweis sowie gültigem ärztlichen Zeugnis und Nachweis über die eingeschulte Handhabung mit Lang- und Kurzwaffen einer Sektion des TSN kann bei der zuständigen Carabinieristation um die Ausstellung des Jagdgewehrscheines angesucht werden. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung eines Jagderlaubnisscheines.
Zur Jägerprüfung dürfen nur Personen antreten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Theorieprüfung geht der praktischen Schießprüfung voraus. Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann sich zur Schießprüfung anmelden.
Jagdscheine werden als Jahres- Tagesjagdscheine ausgestellt. Neben der Jägerprüfung ist es erforderlich, dass der Bewerber zuverlässig ist und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen kann.
Ausländische Jäger müssen keine Jägerprüfung ablegen, wenn nur ein Tagesjagdschein beantragt wird (eine Jagdberechtigung aus dem Ausland ist aber notwendig) oder wenn die ausländische Jägerprüfung von den Behörden als gleichwertig anerkannt ist.
Beim Schuss auf Schalenwild sollte der Jäger die „Schusszeichen“ beachten: Am Zeichnen des Wildes erkennt man, ob und wie das Wild getroffen oder ob gefehlt wurde. Auch nach dem Schuss liegt das Wild nicht immer im Feuer
Das Reagieren des Wildes kurz nach dem Schuss bezeichnet man als Schusszeichen. Die Reaktionen des Wildes sind je nachdem welches Körperteil oder welches Organ getroffen wurde, mehr oder weniger typisch. Aber man sollte sich nicht darauf verlassen, es gibt auch Abweichungen von der Regel. Auch bei rasanten und kleinkalibrigen Geschossen zeichnet Wild nicht unbedingt typisch. Stärkere Stücke und Sauen zeichnen wenig oder gar nicht. Schusszeichen sind deshalb nur ein Hinweis.
Diese Beobachtungen lassen für uns in Verbindung mit den Pirschzeichen am Anschuss den Schluss zu, ob das Wild tödlich getroffen wurde oder nur ein Lauf- oder Streifschuss vorliegt, wenn das Wild nicht im Feuer liegen sollte. Zu den Schusszeichen gehört auch der sogenannte Kugelschlag.
Pirschzeichen
Pirschzeichen sind die von einem Stück Schalenwild am und um den Anschuss sowie auf der Flucht- und Wundfährte hinterlassenen Zeichen, die Aufschluss darüber geben können, wo das Geschoss getroffen hat. Die wichtigsten Pirschzeichen sind:
Schweiß
Schnitt- und Risshaar
Knochensplitter
Schwarten-, Deckenteile und Hautfetzen
Haare und Borsten
Teile innerer Organe (beispielsweise Leberstücke)
Pansen – und Gescheideinhalt.
aber auch Eingriffe und Ausrisse der Schalen
zerbrochene Äste oder abgestreiftes Laub oder Nadeln.
Generell gilt, dass man Schalenwild nur beschießen sollte, wenn es breit steht oder breit und ruhig zieht. Das gibt die Gewähr für die Abgabe eines sicheren Schusses auf die Kammer. Dabei sollte nicht auf zu große Entfernungen geschossen werden.
Zeichnen im Schuss
Schusszeichen
Beim Schuss auf das Haupt, den Träger, die Wirbelsäule oder das Becken: In diesem Fall bricht das Wild im Schuss urplötzlich zusammen und kommt nicht mehr auf die Läufe. Meist kann man dann davon ausgehen, dass der Schuss entsprechend sitzt. Notfalls ist ein Fangschuss abzugeben.
Wird durch das Geschoss nur ein Dornfortsatz der Wirbelsäule getroffen und die Wirbelsäule nicht zertrümmert (Schuss durch die „Federn“)oder wird nur die Trophäe getroffen, bricht das Wild ebenfalls urplötzlich zusammen, liegt auf dem Rücken und schlegelt. Es wird aber schon nach kurzer Zeit des Benommenseins wieder hoch und flüchtet zunehmend schneller. Die Nachsuche wird entsprechend schwierig und führt oft nicht zum Erfolg.
Bei Weidwund-Schüssen reagiert das Wild je nach Sitz des Schusses unterschiedlich. Wird das große Gescheide, der Weidsack, die Leber oder die Nieren getroffen, zeichnet das Wild mit Krümmen des Rückens und geht schwer krank, nicht hochflüchtig, ab. Es wird sich alsbald niedertun. Solche Stücken sollte man krank werden lassen und nicht aus dem Wundbett hochmachen. Für die notwendige Nachsuche ist eine Pause von mindestens drei Stunden einzuhalten. Das gilt auch für Schüsse durch das kleine Gescheide. Solche Schüsse quittiert das Wild oft durch Ausschlagen mit den Hinterläufen. Weidwund-Schüsse führen selten zum augenblicklichen Verenden oder zum Verbleiben des Wildes am Anschuss. Die Stücke sollten nur mit einem firmen Schweißhund nachgesucht werden. Es ist eine Unsitte, zuerst selbst zu suchen und nachdem alles zertreten und „verstänkert“ wurde, einen erfahrenen Schweißhunde-Führer um Hilfe zu bitten.
Klagt ein Stück Wild unmittelbar im Schuss, liegt meist ein Schuss auf einen Laufknochen vor oder die Nieren wurden getroffen. Auch in diesen Fällen muss das Wild Ruhe haben und krank werden, bevor eine Nachsuche angesetzt werden kann. Schwache Sauen klagen gelegentlich, auch wenn kein Knochenschuss vorliegt.
Bei Schüssen in die Kammer liegt in den meisten Fällen das Stück am Anschuss oder es bricht nach kurzer Flucht in der Fährte zusammen. Bei Tiefblatt- oder Herzschüssen kommt es zu einer steilen, rasenden Flucht, bis das Gehirn blutleer wird, die – vor allem bei sehr rasanten, gelegentlich auch großkalibrigen Geschossen – zirka 100 Meter andauern kann.
Entscheidend ist für das Verbleiben am Anschuss, dass das Geschoss seine Energie an den Wildkörper abgibt und sowohl beim Ein- als auch beim Ausschuss eine entsprechende Schockwirkung hinterlässt. Ruhig verhoffende, äsende oder ziehende Stücke reagieren stärker auf den Schock als hochflüchtige Stücke, etwa auf der Drückjagd.
Wichtigster Hinweis: Schweiß
Schweiß am Anschuss oder in der Fluchtfährte weist in der Regel auf einen Treffer hin. Die Menge des Schweißes ist ein guter Hinweis, aber nicht immer ein sicherer.
Hat das Stück schräg gestanden oder geäst, kann sich nach dem Schuss die Decke oder Schwarte über den Schusskanal schieben, wodurch nur wenig Schweiß austritt. Anhand der Konsistenz, der Farbe und der Beimischungen des Schweißes kann man Rückschlüsse auf den Sitz des Schusses treffen.
Beim Lungenschuss findet man blasigen, hellroten Lungenschweiß, es können auch Lungenstücke beigemischt sein. Dagegen ist Herzschweiß dunkler und nicht blasig. Leberschweiß ist sehr körnig.
Es empfiehlt sich auch den Schweiß zwischen den Fingern zu reiben und daran zu riechen. Weidwund-Schüsse kann man beispielsweise riechen, weil Panseninhalt mit dem Schweiß vermischt ist. Knochensplitter sollte man immer gründlich untersuchen und voneinander unterscheiden lernen. Bei Laufschüssen werden immer Splitter von Röhrenknochen zu finden sein, die man von Knochensplittern der Rippen unterscheiden kann.
Diese Webseite verwendet Cookies, Google Analytics für die Analyse und Statistik. Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Cookie Policy Mehr lesen
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die als notwendig eingestuften Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Das Ablehnen einiger dieser Cookies kann jedoch Ihr Surferlebnis beeinträchtigen.
Notwendige Cookies sind für das reibungslose Funktionieren der Website unerlässlich. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Als nicht notwendige Cookies werden alle Cookies bezeichnet, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt notwendig sind und speziell zur Sammlung von personenbezogenen Daten der Nutzer über Analysen, Anzeigen oder andere eingebettete Inhalte verwendet werden. Es ist zwingend erforderlich, die Zustimmung des Nutzers einzuholen, bevor Sie diese Cookies auf Ihrer Website einsetzen.