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Hundetransport

Abhandlung über das Jagdrecht – Transport von Hunden

Des Jägers treuester Gefährte soll natürlich überall mit dabei sein. Nicht nur im Revier, sondern auch im Alltag oder auf Reisen. Wie Sie ihren Vierläufer sicher und gesetzeskonform im Auto befördern, verrät dieser Artikel.

Die Methoden zum Transport von Tieren mit dem Auto sind in Artikel 169 der Straßenverkehrsordnung festgelegt, der Folgendes festlegt: – es ist erlaubt, nur ein Tier im Auto frei im Fahrgastraum zu befördern, solange es den Fahrer nicht stört oder ablenkt; – zwei oder mehr im Auto transportierte Tiere müssen in speziellen Käfigen oder Behältern oder im hinteren Fach des Fahrersitzes transportiert werden, getrennt durch ein spezielles Trennnetz oder ähnliche Mittel. Wenn dies dauerhaft ist, muss es vom Department of Land Transportation genehmigt werden. Wer unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Tiere mit dem Auto transportiert, wird mit einer Verwaltungsstrafe von 80 € bis 318 € (Strafaktualisierung des Ministerialerlasses vom 22. Dezember 2010) und mit dem Verlust eines Führerscheinpunktes bestraft.

Der Transport auf Motorrädern und Mopeds ist erlaubt, solange sich das Tier in einem speziellen, solide gesicherten Behälter befindet, der nicht mehr als 50 cm aus der Form herausragt und die Sicht des Fahrers nicht einschränkt oder behindert (Art. 170 C. St .). Bei Verstößen beträgt die Verwaltungsstrafe zwischen 76,00 € und 306,00 € bei Abzug eines Führerscheinpunktes.

Wer also einen oder mehrere Hunde transportiert, muss sich um Folgendes kümmern: – dass das Tier auf keinen Fall mit dem Fahrer in Kontakt kommen kann, indem es ihn vom Fahren ablenkt; – dass das Tier bei einem Unfall nicht in den Fahrer oder die Fahrgäste geschleudert wird; – dass das Tier nicht angebunden oder unter Leidensbedingungen eingesperrt ist.  

Transport von nur einem Hund mit dem Auto.
Es kann in einem speziellen Behälter im Fahrgastraum oder sogar im Gepäckraum transportiert werden; in diesem Fall, solange es nicht geeignet ist, dem Tier Leid zuzufügen Das Tier kann außerhalb eines Behältnisses im Fahrgastraum untergebracht werden, sofern es aufgrund seiner Größe, der Beschaffenheit des Fahrzeugs und sonstiger Umstände nicht möglich ist, dass es mit dem Fahrer in Berührung kommt und ihn beim Fahren stört . Daher muss der Hund, wenn er nicht von einem der Passagiere bewacht und festgehalten wird, auf den Sitzen oder im Raum davor mit Bändern angebunden werden. Die Bindungen dürfen ihm keine Schmerzen bereiten, daher ist eine Art Geschirr erforderlich (es wird nicht empfohlen, das Halsband zu binden, da das Tier bei einem Unfall ernsthaft Gefahr läuft, sich das Genick zu brechen). Die Bänder müssen sicher befestigt werden, zum Beispiel durch die Verwendung der Befestigungen für Sicherheitsgurte.

Transport von zwei oder mehr Hunden mit dem Auto
Die Tiere müssen in Käfigen oder Behältern eingeschlossen sein oder zwischen dem Fahrer und dem Raum hinter ihm, in dem sich die Hunde befinden, muss eine Abtrennung wie ein Netz oder ein Gitter oder eine Platte vorhanden sein. Der Hundehalter der eine größere Anzahl an Hunden transportieren muss, kommt um einen speziellen Anhänger kaum herum. In diesem hat jeder Hund seine eigene Box, außerdem verfügen sie in der Regel über ein extra Fach für Ausrüstung. Darin können Schutzwesten, Ortungsgeräte, Futter und Wasser sowie die Ausrüstung für den Hundeführer untergebracht werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Anhänger über eine Frischluftzufuhr verfügt. Zudem kann es im Winter darin besonders kühl werden.
Da es sich um Spezialanfertigungen handelt, sind sie entsprechend teuer. Dennoch ist es ab einer gewissen Anzahl an Hunden die beste Lösung.

 

Transport eines oder mehrerer Hunde in einem zweirädrigen Kraftfahrzeug Das Tier oder die Tiere müssen in einem gut befestigten Behälter oder Beiwagen gehalten werden, der die Sicht nicht einschränkt.

Transport in Zügen
In Abteilzügen können kleine Hunde in der 2. Klasse frei neben dem Besitzer reisen, sorgfältig beaufsichtigt und sofern die Passagiere im Abteil dies zulassen Große Hunde hingegen sind nur erlaubt, wenn sie nicht stören und an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. In Nahverkehrszügen, in denen die Waggons aus einer einzigen Umgebung bestehen, ist der Transport von Tieren nur unter Benutzung der Bahnsteige oder Vorräume der Waggons gestattet.

Für Schnellzüge gelten besondere Regeln.

Transport per Flugzeug
In der Regel ist es erlaubt, einen Hund bis zu einem Gewicht von 10 kg einschließlich Behälter in einem speziellen Behälter mit wasserdichtem Boden zu halten; wenn es dieses Gewicht überschreitet, kommt es in Airline-Käfigen in den Laderaum. Besser ist es, sich im Einzelfall zu erkundigen und sich bei Auslandsaufenthalten nach Gesundheitsverfahren zu erkundigen.