SÜDTIROL BRAUCHT KREATIVE KÖPFE DIE AUCH DIE PROBLEME DER JÄGER/innen IM SÜDTIROLER LANDTAG VERTERETEN!

Liebe Jägerinnen und Jäger,
mein Name ist David Frank, und ich stehe als euer Vertreter und Jugendkandidat der SVP für den Südtiroler Landtag zur Wahl.
Seit über einem Jahrzehnt bin ich leidenschaftlicher Jäger im Jagdrevier Matsch. Mit meiner langjährigen Tätigkeit in der Landwirtschaft, auch als Senner, meinem Studium der Agrarwirtschaft an der BOKU Wien und meiner Zusatzausbildung zum staatlich geprüften Agronom, verfüge ich über das Fachwissen und die Erfahrung, die es braucht, um die Belange der Landwirtschaft und der Jägerschaft auf politischer Ebene zu vertreten.

David Frank
Es ist mir eine Herzensangelegenheit, mich für unsere Anliegen und für die Zukunft der Jagd in Südtirol einzusetzen.
Als Landtagskandidat setzte ich mich natürlich mit der Problematik des Großraubwildes auseinander. Die Abschusspläne müssen ebenfalls überdacht und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Selbstbestimmung der Reviere ist hier von entscheidender Bedeutung. Wir müssen sicherstellen, dass diejenigen, die die Gegebenheiten am besten kennen – nämlich wir Jäger vor Ort – in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Der Druck auf unsere Jägerschaft wächst stetig: durch gesellschaftliche Veränderungen, rechtliche Vorgaben oder Umweltfaktoren. In dieser Zeit des Wandels ist es wichtig, dass wir eine starke Stimme im Landtag haben. Ich möchte diese Stimme sein, eure Ansprechperson für alle Belange der Jagd in Südtirol.
Mit 31 Jahren und meinem Wohnsitz im Vinschgau fühle ich mich unserer Region und unserer Tradition eng verbunden. Ich stehe für eine nachhaltige Jagd, den Schutz unserer natürlichen Ressourcen und die Wahrung unserer Kulturlandschaft. Gemeinsam können wir die Zukunft der Jagd in Südtirol gestalten und für kommende Generationen bewahren.
Weidmannsheil,
David Frank,

Jugendkandidat der SVP für den Südtiroler Landtag
Landesschießen der Südtiroler Jägerschaft

Landesjägerschießen
Am Samstag, 10. Juni 2023 findet beim Militärschießstand in TOBLACH das 22. Landesschießen der Südtiroler Jägerschaft statt.
Alle Südtiroler Jägerinnen und Jäger können unabhängig von ihrem Ergebnis beim Revier- oder Bezirksschießen daran teilnehmen.
S c h i e ß o r d n u n g
Schießzeiten:
Samstag, den 10. Juni von 8:00 Uhr bis zirka 14:30 Uhr.
Anmeldungen werden bereits um 7:00 Uhr angenommen; Anmeldeschluss ist um 14 Uhr. Die Vergabe von Nummern wird um 6:00 Uhr am Veranstaltungsort vorgenommen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Jägerinnen und Jäger, die Mitglieder des Südtiroler Jagdverbandes sind.
Teilnahmeberechtigt sind weiters alle hauptberuflichen Jagdaufseher. Die Jury kann darüber hinaus unterstützende Mitglieder zum Landesschießen zulassen, sofern diese im Besitz der Unfall und Haftpflichtversicherung gemäß staatlichem Jagdrahmengesetz Nr. 157/1992 sind.
Einschreibungen:
Die Teilnehmer müssen den gültigen Waffenpass und die Versicherung sowie den Anmeldeschein der verwendeten Waffe vorweisen können.
Kategorien:
Kipplauf oder Repetierer.
Wertung:
Geschossen wird auf eine Entfernung von 200 Metern. Die Zielscheibe des Südtiroler Jagdverbandes ist wie folgt zusammengesetzt: 2 Wildtiermotive und eine genormte Ringscheibe. Auf jedes Wildtiermotiv sowie auf die Ringscheibe ist ein (1) Schuss abzugeben.
Bei Punktegleichheit hat der Schütze den Vorrang, dessen schlechtester Schuss näher am Zentrum liegt. Über die Reihung entscheidet die Jury. Diese kann bei Unsicherheit infolge abgeprallter Geschosse nachschießen lassen. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Für die Probeschüsse werden eigene Scheiben aufgestellt. Die Probeschüsse sind frei. Die Treffer werden nicht aufgezeigt und die Schützen dürfen während des Wettbewerbs nicht über die Resultate informiert werden. Für die Schützen selber sind alle Instrumente zum Beobachten der Treffer erlaubt.
Reklamationen:
Einsprüche sind schriftlich mit 20,00 € Kaution innerhalb von 30 Minuten nach der Auswertung an die Schießleitung zu richten. Ist die Beschwerde berechtigt, wird die Kaution zurückgezahlt.
Schießzeit:
15 Minuten inklusive Probeschießen. Jeder Schütze hat nach Aufruf seiner Nummer und der ihm zugeteilten Schießbahn fünf Minuten Zeit, sich zu der ihm zugeordneten Schießbahn zu begeben. Das Schießen wird unabhängig davon, ob einzelne aufgerufene Schützen sich am zugewiesenen Stand eingefunden haben oder nicht, von der Schießleitung freigegeben.
Schützen, die sich erst während des Schießens am zugewiesenen Stand einfinden, dürfen am Bewerb teilnehmen, wobei das ausgerufene Ende der Schießzeit auch für jene gilt, die sich zu spät eingefunden haben.
Zugelassene Waffen:
Repetiergewehre: Höchstgewicht 4,8 kg, Laufdurchmesser an der Mündung maximal 17 mm. Es sind nur Waffen aus normaler Produktion mit Kammer für Serienmunition zugelassen. Über die Zulassung von Gewehren aus handwerklicher Fertigung entscheidet die Jury.
Feineinstellung des Stechers und »Bedding« sind erlaubt. Das Magazin der Repetiergewehre mit Horizontalverschluss muss mindestens eine Patrone fassen.
Kipplaufgewehre: Höchstgewicht 4,8 kg, Drillinge können darüber sein, Rest wie oben.
Zugelassene Kaliber:
Patronen mit mindestens 40 mm Hülsenlänge, Zentralzünder, Kaliber .222 und größer (5,6 mm). Benchrestkaliber wie PPC, BR, 6 x 47 und 6 x 51 sind ausgeschlossen. Es sind nur Gewehre mit normalem Patronenlager zugelassen, es dürfen keine engen Patronenlager verwendet werden, eine Normpatrone muss ladbar sein.
DIE JURY ENTSCHEIDET ÜBER DIE ZULASSUNG VON JAGDWAFFEN UND KALIBER, WELCHE DIE VORGESCHRIEBENEN MAßE ÜBERSCHREITET SOLLTEN. EBENSO KANN AUGENSCHEINLICHE SPORTWAFFEN AUSSCHLIEßEN, AUCH WENN DIESE INNERHALB DER HÖCHSMAßE UND GEWICHTE LIEGEN SOLLTEN.
Auflage:
Wird vom Veranstalter gestellt. Andere Auflagen sind nicht zugelassen. Hilfsmittel Flimmerband, Sonnenblende und Ähnliches sind verboten.
Zielfernrohre:
bis zu 8-facher Vergrößerung (wird am Schießstand kontrolliert). Jäger Jahrgang 1957 und älter dürfen eine bis zu 12-facher Vergrößerung verwenden. Variabel verstellbare Zielfernrohre werden bei der Waffenkontrolle mit Aufkleber blockiert.
Sicherheit:
Die Teilnehmer müssen mit Waffen und Munition äußerst vorsichtig umgehen. Die Waffen sind auf dem Schießstandgelände mit offenem Verschluss oder gebrochen zu tragen. Mit dem Schießen muss gewartet werden, bis es vom Schießleiter freigegeben wird. Auf Verlangen der Schießleitung muss das Schießen unterbrochen und der Verschluss geöffnet werden.
Mannschaftswertung:
Gewertet werden die fünf besten Schützen eines Bezirkes. Die Wandertrophäe muss dreimal gewonnen werden, ehe sie endgültig dem Siegerbezirk zugesprochen wird. Bei Punktegleichheit hat jener Bezirk den Vorrang, dessen schlechtester der für die Bezirkswertung gewerteten Schütze das bessere Punkteergebnis erzielt hat. Bei nochmaligem Gleichstand wird der vorletzte Schütze in diesem Sinne gewertet usw.
Preisverteilung:
Die Preise sowie die Leistungsabzeichen des Jagdverbandes in Gold (30 Ringe), Silber (29/28 Ringe) und Bronze (27/0 Ringe) werden bei der Preisverteilung, welche am Samstag, dem 10. Juni 2023, um ca. 16:30 Uhr beim Schiesstand stattfindet, vergeben. Die drei Besten jeder Kategorie erhalten je eine Nadel in Edelmetall und für die Nächstplatzierten stehen schöne Sachpreise zur Verfügung.
Verlosung:
Ein Teil der Sachpreise wird unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlost.
Haftung:
Die Teilnahme der Jäger/innen und Zuschauer geschieht auf eigene Gefahr Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen.
Sanktionen:
Werden vorsätzliche Verletzungen der gegenständlichen Schießordnung festgestellt, kann die Jury den Jäger/die Jägerin für die darauffolgenden fünf Jahre von dieser Veranstaltung ausschließen.
Auskunft: erteilt der Landesschießreferent Eduard von Dellemann unter der Tel. 339 2265275