Aufgrund des Autonomiestatutes (1972) hat die Autonome Provinz Bozen die primäre Zuständigkeit über die Jagdund den Schutz des Wildes. Dabei ist das Land Südtirol aber an die Reformgrundsätze des staatlichen Rahmengesetzes (Gesetz Nr. 157/92) und an die Europäischen Richtlinien gebunden.
Das Landesgesetz Nr. 14/87 beinhaltet die „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“. Es wurde am 17. Juli 1987 erlassen und im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino – Südtirol Nr. 34 vom 28. Juli 1987 veröffentlicht. Mit dem Landesgesetz Nr. 23 vom 28. November 1996, veröffentlicht im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino – Südtirol Nr. 55 vom 10. Dezember 1996, sowie mit dem Landesgesetz Nr. 10 vom 12. Oktober 2007, veröffentlicht im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino – Südtirol Nr. 43 vom 23. Oktober 2007, erfolgte eine Anpassung an das staatliche Rahmengesetz Nr. 157/92 bzw. an die europäischen Richtlinien.
Die Durchführungsverordnung zu den Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung wurde am 6. April 2000, Nr. 18, mit Dekret des Landeshauptmannes genehmigt und im Amtsblatt Nr. 19 vom 2. Mai 2000 veröffentlicht
Die Jagdbetriebsvorschriften werden vom Südtiroler Jagdverband, der mit der Führung der Jagdreviere kraft Gesetzes betraut ist, vorgeschlagen und von der Landesregierung im Zuge einer Gesetzmäßigkeits- und Sachkontrolle endgültig genehmigt.
Diese Richtlinien sind in derLandesjagdordnungenthalten (genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Jänner 2021, Nr. 31,
In Südtirol gibt es 145 Jagdreviere kraft Gesetzes. Sie sind in 8 Jagdbezirke zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich. Mit 30.000 ha ist das Revier Sarntal das größte des Landes und mehr als 100 mal so groß wie das kleinste, nämlich Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergrößebeträgt zwischen 4000 und 5000 Hektar und ermöglicht eine sinnvolle jagdliche Planung
Im April 2022 wurde auch der Landesvorstand des Südtiroler Jagdverbandes neu gewählt. Nachdem die Neuwahlen auf Revier- und Bezirksebene abgeschlossen waren, wählten die ACHT Bezirksjägermeister sowie die Vertreter der italienischen und ladinischen Sprachgruppe den Landesjägermeister Günther Rabensteiner und seine beiden Stellvertreter Eduard Weger aus Sarnthein und Giudo Marangoni aus Eppan.
vorne von links: Günther Hohenegger, Rino Insam, Paul Steiner, Günther Bacher, Siegfried Pircher. Stehend von links: Werner Dibiasi, Eduard Weger, Günther Rabensteiner, Guido Marangoni, Sandro Covi und Luca Complojer
Bezirksjägermeister der einzelnen Jagdbezirke Südtirols:
Bozen: Eduard Weger Brixen: Rino Insam Bruneck: Paul Steiner Meran: Siegfried Pircher Oberpustertal: Günther Rabensteiner Sterzing: Günther Bacher Vinschgau: Günther Hohenegger Unterland: Werner Dibiasi
Abhandlung über das Jagdrecht – Transport von Hunden
Des Jägers treuester Gefährte soll natürlich überall mit dabei sein. Nicht nur im Revier, sondern auch im Alltag oder auf Reisen. Wie Sie ihren Vierläufer sicher und gesetzeskonform im Auto befördern, verrät dieser Artikel.
Die Methoden zum Transport von Tieren mit dem Auto sind in Artikel 169 der Straßenverkehrsordnung festgelegt, der Folgendes festlegt: – es ist erlaubt, nur ein Tier im Auto frei im Fahrgastraum zu befördern, solange es den Fahrer nicht stört oder ablenkt; – zwei oder mehr im Auto transportierte Tiere müssen in speziellen Käfigen oder Behältern oder im hinteren Fach des Fahrersitzes transportiert werden, getrennt durch ein spezielles Trennnetz oder ähnliche Mittel. Wenn dies dauerhaft ist, muss es vom Department of Land Transportation genehmigt werden. Wer unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Tiere mit dem Auto transportiert, wird mit einer Verwaltungsstrafe von 80 € bis 318 € (Strafaktualisierung des Ministerialerlasses vom 22. Dezember 2010) und mit dem Verlust eines Führerscheinpunktes bestraft.
Der Transport auf Motorrädern und Mopeds ist erlaubt, solange sich das Tier in einem speziellen, solide gesicherten Behälter befindet, der nicht mehr als 50 cm aus der Form herausragt und die Sicht des Fahrers nicht einschränkt oder behindert (Art. 170 C. St .). Bei Verstößen beträgt die Verwaltungsstrafe zwischen 76,00 € und 306,00 € bei Abzug eines Führerscheinpunktes.
Wer also einen oder mehrere Hunde transportiert, muss sich um Folgendes kümmern: – dass das Tier auf keinen Fall mit dem Fahrer in Kontakt kommen kann, indem es ihn vom Fahren ablenkt; – dass das Tier bei einem Unfall nicht in den Fahrer oder die Fahrgäste geschleudert wird; – dass das Tier nicht angebunden oder unter Leidensbedingungen eingesperrt ist.
Transport von nur einem Hund mit dem Auto.
Es kann in einem speziellen Behälter im Fahrgastraum oder sogar im Gepäckraum transportiert werden; in diesem Fall, solange es nicht geeignet ist, dem Tier Leid zuzufügen Das Tier kann außerhalb eines Behältnisses im Fahrgastraum untergebracht werden, sofern es aufgrund seiner Größe, der Beschaffenheit des Fahrzeugs und sonstiger Umstände nicht möglich ist, dass es mit dem Fahrer in Berührung kommt und ihn beim Fahren stört . Daher muss der Hund, wenn er nicht von einem der Passagiere bewacht und festgehalten wird, auf den Sitzen oder im Raum davor mit Bändern angebunden werden. Die Bindungen dürfen ihm keine Schmerzen bereiten, daher ist eine Art Geschirr erforderlich (es wird nicht empfohlen, das Halsband zu binden, da das Tier bei einem Unfall ernsthaft Gefahr läuft, sich das Genick zu brechen). Die Bänder müssen sicher befestigt werden, zum Beispiel durch die Verwendung der Befestigungen für Sicherheitsgurte.
Transport von zwei oder mehr Hunden mit dem Auto
Die Tiere müssen in Käfigen oder Behältern eingeschlossen sein oder zwischen dem Fahrer und dem Raum hinter ihm, in dem sich die Hunde befinden, muss eine Abtrennung wie ein Netz oder ein Gitter oder eine Platte vorhanden sein. Der Hundehalter der eine größere Anzahl an Hunden transportieren muss, kommt um einen speziellen Anhänger kaum herum. In diesem hat jeder Hund seine eigene Box, außerdem verfügen sie in der Regel über ein extra Fach für Ausrüstung. Darin können Schutzwesten, Ortungsgeräte, Futter und Wasser sowie die Ausrüstung für den Hundeführer untergebracht werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Anhänger über eine Frischluftzufuhr verfügt. Zudem kann es im Winter darin besonders kühl werden.
Da es sich um Spezialanfertigungen handelt, sind sie entsprechend teuer. Dennoch ist es ab einer gewissen Anzahl an Hunden die beste Lösung.
Transport eines oder mehrerer Hunde in einem zweirädrigen Kraftfahrzeug Das Tier oder die Tiere müssen in einem gut befestigten Behälter oder Beiwagen gehalten werden, der die Sicht nicht einschränkt.
Transport in Zügen
In Abteilzügen können kleine Hunde in der 2. Klasse frei neben dem Besitzer reisen, sorgfältig beaufsichtigt und sofern die Passagiere im Abteil dies zulassen Große Hunde hingegen sind nur erlaubt, wenn sie nicht stören und an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. In Nahverkehrszügen, in denen die Waggons aus einer einzigen Umgebung bestehen, ist der Transport von Tieren nur unter Benutzung der Bahnsteige oder Vorräume der Waggons gestattet.
Für Schnellzüge gelten besondere Regeln.
Transport per Flugzeug
In der Regel ist es erlaubt, einen Hund bis zu einem Gewicht von 10 kg einschließlich Behälter in einem speziellen Behälter mit wasserdichtem Boden zu halten; wenn es dieses Gewicht überschreitet, kommt es in Airline-Käfigen in den Laderaum. Besser ist es, sich im Einzelfall zu erkundigen und sich bei Auslandsaufenthalten nach Gesundheitsverfahren zu erkundigen.
Offen für mehr Zusammenhalt, Teamgeist stärken und ein kollegiales Miteinander stärkt die Jägerschaft.
Revierleiter von Lüsen Herr Heinrich Putzer
Nach einer musikalischen Einlage der Jagdhornbläsergruppe „Hühnerspiel“ und Eröffnung des Festaktes der Hegeschau begrüßte der Revierleiter von Lüsen, Herr Heinrich Putzer alle Jäger/innnen und Festgäste und zeigte sich erleichtert, dass es dem Jagdrevier Lüsen trotz Corona Pandemie gelungen ist, die Hegeschau vom Bezirk Brixen mit Mithilfe der Gemeindeverwaltung in der Gemeinde Lüsen zu organisieren. Er dankte den Jagdaufsehern vom Bezirk Brixen, sowie allen freiwilligen Helfern und Vereinen des Dorfes für die Mithilfe bei der Organisation der Hegeschau und wünschte allen Anwesenden ein paar schöne Stunden hier im Vereinshaus mit einem kräftigen Weidmannsheil.
Der Bezirksjägermeister Rino Insam begann gleich seine Begrüßung in allen drei Landessprachen an alle Anwesenden und Ehrengästen und hieß auch alle neu gewählte Revierleiter und Ausschußmitglieder Willkommen. Ein besonderer Dank galt natürlich dem Jagdrevier Lüsen für die vorbildliche Organisation, an die Jagdhornbläsergruppe „Hühnerspiel“ unter der Leitung des Obmannes und Hornmeister Heinrich Hinteregger für die musikalische Umrahmung der Hegeschau und gab das Wort an die Bürgermeisterin von Lüsen.
Die Bürgermeisterin von Lüsen Frau Dr. Carmen Plaseler
Die Bürgermeisterin von Lüsen Frau Dr. Carmen Plaseler erläuterte kurz die vorrömische Geschichte von Lüsen: Lusina, der vorrömische Name für Lüsen, wird erstmals im Jahre 800 in einer zu Regensburg ausgestellten Urkunde genannt, wo König Arnulf dem Bischof von Sabiona (Säben über Klausen) die Wälder von Lüsen („forestis ad Lusinam“) zurückgibt, die schon früher einmal der Kirche gehörten und ihr mit Gewalt entrissen worden waren.
Die dort angeführten Grenzen decken sich im wesentlichen mit jenen des von 1313 bis 1803 bestehenden Gerichtes und der heutigen Gemeinde Lüsen. Einzelne Güter des inzwischen nach Brixen verlegten Hochstiftes wurden 990 „in loco Lusina“ genannt. Im ältesten Brixner Urbar von 1253 scheinen mehrere Schwaighöfe („swaigeri in Lusna“) auf. Eine genaue Anführung der Höfe ist im Urbar von 1350 enthalten. Die Gemeinde war in sieben Oblate (obulus = Abgabe) unterteilt, aus denen die Fraktionen der heutigen Gemeinde hervorgegangen sind: Kreuz, Berg, Huben, Dorf, Rungg, Flitt und Petschied. Auch die Geschichte der Jagd in Lüsen begann mit der Rückerstattung des „Forestis ad Lusinam“ im Jahre 800 n. Chr. Das Jagdrevier in Lüsen umfasst 6.578 ha. Es reicht von der Mündung des Lasankenbaches in die Rienz (600 m) bis zum Maurerberg (2332 m). 60 % des Gemeindegebietes sind mit Nadelwald bedeckt, zudem erstreckt sich das Almgebiet über 23 % der Fläsche. Viele Hof- und Flurnamen erinnern an die guten Wildbestände vor langer Zeit: Hundgrube, Wolfsgrube in der Gritze, Wolfisries, Bärental im Sägewald, Bärenries im Kaserbach, Bärenbachl, Hirschlacken usw. Zurzeit jagen in Lüsen 2 Jägerinnen und 53 Jäger. Besonders erfreut ist die Bürgermeisterin über die wohl erste und wohl auch eine der besten Jagdhornbläsergruppe „Hühnerspiel in der Gemeinde Lüsen. Ein besonderer Dank galt auch dem RL von Lüsen für die gute Zusammenarbeit der der vorbildlichen Organisation dieser Hegeschau in der Gemeinde Lüsen.
Bezirksjägermeister Rino Insam
Der Bezirksjägermeister Rino Insam weiter: Nach einer Zwangspause dürfen wir uns wieder treffen, zu einer der schönsten Veranstaltungen im Jagdjahr. Es hat uns gefehlt, das freundlich – festliche Zusammensein. Wir kommen gern zusammen. Es heißt ja, dass Jägerinnen und Jäger immer etwas zu reden haben.
Aber die Hegeschau ist viel mehr als eine Gelegenheit zum Reden, zum Diskutieren, zum Schauen, zum Feiern.
Wir schaffen damit einen Überblick über die Entwicklung der uns anvertrauten Tierwelt. Und mit der Situation des Wildes in unserem Bezirk können wir alles in allem zufrieden sein. Sicher gibt es ein Auf und Ab, gute und schlechtere Jahre. Sie sollen uns den Blick aufs Ganze nicht verschließen. Denn auch die langfristigen Entwicklungen sind interessant.
Ein Beispiel dazu: die Entwicklung des Rotwildes.
Es muss einmal recht häufig gewesen sein in unserem Land. Und es wurde gehegt und beaufsichtigt. Das erfahren wir aus früheren Aufzeichnungen. Dem Rotwild galt immer schon eine besondere Aufmerksamkeit. Der Tiroler Herzog Friedl mit der leeren Tasche zum Beispiel verbot schon mit der ersten Tiroler Jagdordnung im Jahr 1414 die Erlegung von Hirschen und Kahlwild. Übertreter verloren ihr gesamtes Hab und Gut. Das Rotwild nahm zu.
Zweihundert Jahre später, 1641, wurden im Gebiet des Stiftes Brixen als Hirschjagdgebiete aufgezählt: Latzfons, Verdings, Pfeffersberg, Salern und Lüsen.
Einzelne Hirschabschüsse sind schriftlich festgehalten: 1604 in Spinges, 1617 in Rodeneck,
1665 in Lajen und in Gufidaun.
Während der Franzosenkriege litt der Wildstand. Das Rotwild war so gut wie ausgerottet. Immerhin wurde um 1830 Lüsen noch als Hirschrevier bezeichnet.
Dann hörte man mehr als hundert Jahre nichts mehr. In unserem Bezirk wurde der erste Hirsch 1950 in Pfunders bestätigt. Es folgten Beobachtungen aus Rodeneck, Villnöß, Albeins, Feldthurns und Lüsen. Seit 1952 wurde das ständige Vorkommen einiger Hirsche im hinteren Lüsner Tal gemeldet. 1969 wurden in Lüsen 4 Hirsche uns ein Stück Kahlwild erlegt. 1983 waren es 6 Hirsche und 13 Stück Kahlwild. 2021 betrug der Abschuss 29 Hirsche und 54 Stück Kahlwild.
Heute ist die Rotwildjagd notwendiger denn je. Aber auch die anderen jagdbaren Wildarten können und sollen bejagt werden,
· weil mit der Jagd die Hege verbunden ist,
· weil die Jägerschaft für angemessene Wildbestände sorgt,
· weil mit der Jagd die Aufsicht garantiert wird,
· weil die Bestände beobachtet werden,
· weil es uns Jägern um die Gesundheit des Wildes geht,
· weil wir die Lebensräume schützen und verbessern helfen,
· weil mit der Jagd ein gesundes und unbelastetes Nahrungsmittel bereitgestellt wird,
· und nicht zuletzt: weil die Jagd Freude macht.
Nun wurde eine Gedenkminute mit einer Einlage der Jagdhornbläsergruppe Hühnerspiel an die verstorbenen Jäger 2021 im Bezirk Brixen gedacht
Jagdhornbläsergruppe Hühnerspiel spielt “JAGD VORBEI UND DAS HALALI”
Jagdhornbläsergruppe Hühnerspiel
Zu den Abschusszahlen:
ROTWILD
2021 wurde etwas weniger Rotwild erlegt als in den Jahren 2020 und 2019, dies zeigt recht klar, dass eine effiziente Rotwildregulierung bei schlechten Jagdbedingungen (sprich Wetter) in sehr waldreichen Gebieten schwierig ist.
Es ist erfreulich, dass es im Rahmen der neuen Landesjagdordnung keine „verwechselbaren“ Stücke mehr gibt, da dies häufig zu Unklarheiten führte.
In unserem Bezirk fällt unter anderem positiv auf, dass stets mehr Alttiere als Schmaltiere erlegt werden. Dies ist für eine effiziente Rotwildregulation wichtig. Nichts desto trotz, wurden beinahe doppelt so viele Kälber wie Alttiere erlegt. Das Geschlechterverhältnis bei den Kälbern lag im Vorjahr exakt bei 50% männlichen und 50% weiblichen Individuen.
Bei den Hirschen wurden 36 Jährlingshirsche und 85 mehrjährige Hirsche erlegt. Insgesamt kamen also 121 Hirsche zur Strecke.
Oftmals hat man den Eindruck, dass aufgrund der Hegerichtlinien deutlich mehr weibliche Individuen als männliche erlegt werden. Betrachten wir uns die strecke von 2021, so sieht man, dass effektiv mehr männliche Stücke als weibliche erlegt wurden. Dies lässt sich durch den hohen Anteil an Kälbern in der Strecke erklären (121 Hirsche und 47 Hirschkälber).
Oftmals hat man den Eindruck, dass aufgrund der Hegerichtlinien deutlich mehr weibliche Individuen als männliche erlegt werden. Betrachten wir uns die strecke von 2021, so sieht man, dass effektiv mehr männliche Stücke als weibliche erlegt wurden. Dies lässt sich durch den hohen Anteil an Kälbern in der Strecke erklären (121 Hirsche und 47 Hirschkälber).
Wir fahren mit dem Gamswild fort.
Von den 129 Böcken wurden heuer in unserem Bezirk 31 junge, 64 mittelalte und 34 alte Böcke erlegt. Bei den 87 Geißen kamen 33 junge, 35 mittelalte und 19 alte Geißen zur Strecke. Man sieht dass bei den Mittelalten Böcken noch immer zu viel eingegriffen wird.
Die verhältnismäßig geringere Entnahme bei den Gamsgeißen geht sicherlich zu Lasten der Gamsjährlinge.
Bis 2007 wurde die Gamswildstrecke angehoben um der Räude vorzubeugen. Seither ist die Gamswildstrecke stark Rückläufig. Wurden vor 22 Jahren noch über 500 Gämsen erlegt, sind es seit 2012 zwischen 300 und 400 Gämsen pro Jahr. Ich bin der Meinung, dass ein Aussetzen der Gamsjagd in einigen Revieren für ein paar Jahre zu einer deutlichen Erholung der Bestände führen würde.
Die Fälle von Gamsräude waren in den letzten Jahren zwar etwas Rückläufig, jedoch hat diese in manchen Revieren leider gar zugenommen. Im Vorjahr waren weniger Räudefälle zu verzeichnen als 2020. Wenn man die Altersklassen der Gämsen genauer betrachtet, erkennt man klar, dass in Räudegebieten die Vorgaben der Hegerichtlinien bei gleichbleibender Stückzahl nicht bzw. nur mehr schwer zu erfüllen sind.
Wir haben eine große Verantwortung das Gamswild nachhaltig und hegekonform zu bejagen. Daher muss eine mobile Wildart wie das Gamswild in größeren Einheiten betrachtet. Das Wild gehört nicht uns, sondern dem Staat (Artikel 2 des staatlichen Rahmengesetzes zur Jagd Nr. 157/92 sowie Artikel 2 des Landesjagdgesetzes).
Rehwild im Bezirk Brixen
Kommen wir zum Rehwild:
Zusätzlich waren 2021 beim Rehwild 372 Stück Fallwild zu verzeichnen. In den Revieren Vintl, Mühlbach und Feldthurns wurden mehrere Wildunfälle mit Rehwild registriert.
Die Rehwildstrecke war lange Zeit recht konstant, wobei sie in den letzten Jahren rückläufig war. Vor allem harte und lange Winter sowie die steigenden Rotwildbestände setzen dem Rehwild zu. Zusätzlich spielen wohl Wolf und Goldschakal in unserem Bezirk eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Dies erkennt man auch an den Verhaltensänderungen des Rehwildes (z.B. späteres Austreten).
Das Verhältnis von Geißen zu Böcken hat sich mit den Jahren immer mehr angeglichen. Es fällt allerdings deutlich auf, dass von 211 Kitzen nur 19 Bockkitze erlegt wurden, also etwa 10 %! Wildbiologisch ist diese Verteilung nicht nachvollziehbar. Es obliegt den einzelnen Revieren die internen Regelungen so anzupassen, dass dieses Ungleichgewicht ausgebessert wird.
Niederwild;
Niederwildjagd,vor allem die Hasenjagd wurde in den letzten Jahren eher vernachlässigt. Dies ist Schade, da diese in Gemeinschaft erfolgt und die Jagdkameradschaft fördert.
Das Dekret zur Fuchsregulierung hat es uns ermöglicht die Jagdzeit zu verlängern und bereits ab dem 15. Juli auf Fuchsjagd zu gehen. Die gewissenhafte Eintragung der Abschüsse in die digitale Datenbank bildet die Grundlage für das Dekret des Folgejahres.
Die Grundlage für die Jagd auf die Hühnervögel bilden den jährlichen Zählungen. Aufgrund der unzureichenden Bestandsschätzung der Steinhühner 2021 wurde die Jagd auf Steinhühner für ein Jahr landesweit ausgesetzt.
Jährlich gehen gar einige Schadensmeldungen von Bauern und Grundbesitzern bei uns Revierleitern ein. Durch das entsprechende Dekret ist es uns glücklicherweise Möglich in den Murmeltierbestand einzugreifen.
Grußworte einiger Ehrengäste:
Vize Landesjägermeister Edward Weger
Dr. Andreas Agreiter, Amt für Jagd und Fischerei
Landesabgeordneter Manfred Valazza (SVP)
Der Bezirksjägermeister Rino Insam weiter: Mit dieser Zuversicht schließe ich meinen Bericht ab und möchte einen besonderen Dank an das Revier Lüsen mit dem Revierleiter Heini Putzer und allen Mitwirkenden Jägern aussprechen. Danke dass ihr euch die Mühe gegeben habt diese Hegeschau heuer hier zu veranstalten.
Bedanken möchte ich mich auch bei der Bläsergruppe „ Hühnerspiel„ unter der Leitung von Heini Hinteregger, da sie heute für die musikalische Umrahmung gesorgt haben.
Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den Jagdaufsehern in unserem Bezirk, dass sie bei der Bewertung und beim Einrichten der Hegeschau so fleißig mitgewirkt haben. Bedanken möchte ich mich auch bei Norbert Grünfelder für die langjährige und weiterführende Tätigkeit als Schiessreferent.
Vielen Dank an die amtierenden sowie neuen Revierleiter sowie allen Ausschussmitgliedern.
Und ein abschließendes Dankeschön auch an alle Hundeführer, Jägerinnen und Jäger die für die Jagd und das Wild arbeiten.
Danken möchte ich auch dem Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbands Benedikt Terzer sowie allen Mitarbeitern. Danke dem Landesjägermeister Günther Rabensteiner und allen Bezirksjägermeistern sowie den verschiedenen Kommissionen in denen ich selber auch mitwirken darf: vor allem für das gute Klima sowie die gute Zusammenarbeit.
Alle Eingeladenen bitte ich hier im Zelt zu bleiben, wo die Tische bereits für euch gedeckt wurden.
Danke für die Aufmerksamkeit, ich wünsche für das kommende Jagdjahr den Jägerinnen und Jägern guten Anblick und den Nichtjägern unter uns viel Freude an der Vielfalt und insbesondere am Wild in unserem schönen Land. Schöne Anblicke fürs Heurige Jahr und Weidmannsheil
Bericht und Fotos: WP Jagdportal Graphik der Abschüsse mit Text, wurde uns freundlicherweise vom Bezirksjägermeister Rino Insam bzw. vom Südtiroler Jagdverband zur Verfügung gestellt.
Im Herbst 2019 wurde aus dem Nordosten Österreichs ein akutes Hasensterben gemeldet. Eine soeben erschienene Studie unter Leitung der Vetmeduni zeigt nun, dass als wahrscheinlichste Ursache eine bakterielle Infektion mit dem Erreger Cronobacter turicensis (C. turicensis) in Frage kommt. Das könnte nicht nur für den europäischen Feldhasen (Lepus europaeus) gefährlich sein: Laut den Wissenschaftlern besteht die Gefahr einer Übertragung des Bakteriums auf den Menschen.
In ihrer Studie ging es den Forscher/innen darum, die Ursache für das Hasensterben im Jahr 2019 phänotypisch und genetisch zu untersuchen und zu charakterisieren. Das Forschungsteam konnte nachweisen, dass der auf eine Typhlokolitis (Dickdarmentzündung) zurückzuführende Tod der Feldhasen durch genetisch unterschiedliche Cronobacter turicensis-Stämme verursacht wurde. Damit handelt es sich laut den Forscher/innen um den weltweit ersten Nachweis einer klinischen Infektion bei Wildtieren, bisher wurden klinische Infektionen nur beim Menschen nachgewiesen.
Gefahrenpotenzial: Übertragung des Bakteriums auf den Menschen möglich
Die soeben in “Letters in Applied Microbiology” veröffentlichte Studie zeigt aber nicht nur, dass C. turicensis mit epidemiologisch bedingten Typhlokolitis-Fällen bei Feldhasen in Verbindung gebracht werden kann. “Aufgrund des Potenzials dieses Bakteriums, beim Menschen schwere Krankheiten hervorzurufen, sollte das Risiko einer Übertragung auf den Menschen gesehen werden. Insbesondere gilt das für Personen, die in direktem Kontakt mit Hasen stehen, wie Jäger/innen, Landwirt/innen oder Tierärzte, so die Studien-Erstautorin Annika Posautz vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Vetmeduni.
Da der Erreger C. turicensis hauptsächlich dafür bekannt ist, Krankheiten bei immungeschwächten Menschen und Neugeborenen zu verursachen, verdient dieses zuvor nicht erkannte Potenzial für ein Übergreifen von einem Wildtierbestand auf den Menschen hohe Aufmerksamkeit. Deshalb empfehlen die Experten eine genauere Untersuchung von Wildtierbeständen: “Das vom Bakterium Cronobacter turicensis ausgehende Gefahrenpotenzial unterstreicht, wie wichtig es ist, die generelle Rolle von Wildtieren als Reservoir für potenziell pathogene C. turicensis-Stämme genauer zu untersuchen”, sagen Annika Posautz und Igor Loncaric, Letzautor der Studie.
Untersucht wurden im Rahmen der Studie neun im Herbst 2019 verstorbene Feldhasen. Alle neun Hasen zeigten bei Sektion und Histopathologie sehr ähnliche Läsionen. Bei fünf der Tiere wurde eine Infektion mit C. turicensis festgestellt, während bei den vier anderen Feldhasen Infektionen mit anderen Bakterien vorlagen. Die Bakterien-Gattung Cronobacter umfasst derzeit sieben Arten und ist vor allem als allgegenwärtiger, opportunistischer Krankheitserreger bekannt, der verschiedene Lebensmittel verunreinigen kann. Besonders gefährlich sind die beiden Arten C. sakazakii und C. malonaticus, die an den meisten klinischen Cronobacter-Infektionen beim Menschen beteiligt sind und schwere Symptome wie Blutvergiftung, nekrotisierende Enteritis (Darmentzündung) und Meningitis (Gehirnhautentzündung) verursachen. Im Gegensatz zum Menschen wurden klinische Infektionen durch Mitglieder der Gattung Cronobacter bei Tieren nach Kenntnis der Autoren bisher noch nie berichtet.
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