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Einsatz von Pfefferspray

Erlaubt oder nicht: Pfefferspray sorgt immer wieder für Diskussionen darüber, ob es erlaubt ist oder nicht, wer Pfefferspray kaufen darf und wer es mit sich führen darf. Auch die Frage, ob Pfefferspray gegen Tier oder Menschen eingesetzt werden darf und was die Unterschiede zwischen Pfefferspray und anderen Verteidigungssprays sind, werden wir häufig gefragt. 
Das unsichere Gefühl beim alleinigen Joggen, beim wandern oder auf dem Heimweg im Dunkeln kennen wir alle nur zu gut. Es weckt das Bedürfnis, sich selbst im Falle eines Angriffs verteidigen und schützen zu können. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen wächst seit Jahren. Immer mehr wollen sich unterwegs im Notfall selbst schützen können. Eine allseits beliebte Lösung ist hier der Pfefferspray. Nach dem Tod eines Joggers im norditalienischen Trentino ist die Sorge vor Braunbären groß. Auch in Bezug auf den Urlaub machen sich viele Gedanken um ihre Sicherheit. Menschen fühlen sich verunsichert, auch durch die Gefahren von Grossraubwild  Bär, Wolf, Schakal… usw, möchten sich immer mehr Reisende, Freizeitsportler und Wanderer mit Pfefferspray bewaffnen und im Rucksack oder an der Kleidung befestigt mitführen. Vor allem Frauen versuchen Pfefferspray mit sich in der Tasche zu tragen, um sich vor eventuellen Überfälle schützen zu können.

 

Was ist eigentlich ein Pfefferspray?

Umgangssprachlich wird so ziemlich alles Pfefferspray genannt, was in einer Spraydose dem Zwecke der Verteidigung dient. Allerdings stimmt dies so nicht. Wie bereits erwähnt gibt es hauptsächlich zwei Arten von Abwehrsprays. Pfefferspray und CS-Gas. Beide haben eine unterschiedliche Wirkungsweise. 

CS GAS wirkt über das Schmerzzentrum, was bei Personen, deren Schmerzempfinden z.B. durch Alkohol reduziert ist, dazu führen kann, dass sie auf den Wirkstoff weniger reagieren. Pfefferspray wirkt deutlich stärker und auch die Fälle, in denen Personen nicht so empfindlich reagieren, sind seltener als bei CS. Dies sind zwar Ausnahmefälle, da gegen so stark Betrunkene kaum ein Abwehrspray notwendig ist, aber es muss erwähnt werden. Im Normalfall gilt: Wird ein Angreifer mit CS-Gas im Gesicht getroffen, so können die Augen mindestens fünf Minuten lang nicht mehr geöffnet werden. CS GAS ist ein hochwirksamer Wirkstoff in Verteidigungssprays. CS ist nicht wasserlöslich. CS Gas ist ebenfalls zur schnellen Verteidigung gegen Mensch und Tier. Grundsätzlich wirken gegen Tiere die gleichen Reizstoffe wie gegen Menschen. Pfefferspray kann demnach ebenso eingesetzt werden, wie CS.
Das Funktionsprinzip ist identisch dem einer Sprühdose. Handelsübliche Sprays haben eine Reichweite von circa 1,5 bis 5 Meter. Pfefferspraybehälter stehen grundsätzlich unter Druck.

Pfefferspray ist ein unter Druck in Sprühdosen vorliegender Reizstoff mit dem von Pflanzen (Gattung Capsicum) gewonnenen Wirkstoff Capsaicin. Der Wirkstoff wird aus schärfsten Pfefferschoten gewonnen. Ein Hauptbestandteil des OC ist Capsaicin. Reines Capsaicin wirkt ca. 3000 mal stärker als herkömmliches Pfeffergewürz. Durch den Einsatz von Pfefferspray werden keine Spätschäden verursacht. Gesundheitliche Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Der Wirkstoff OC in den Pfeffersprays entspricht der Lebensmittelqualität und wird daraufhin streng geprüft. OC ist ein natürlicher und ungiftiger Wirkstoff. Er führt zur blitzschnellen Reizung aller Atmungsorgane sowie zu einem sehr stark brennenden Schmerz und krampfartigen Schluss der Augenlider. Daneben kommt es zu einem heftigen Tränenfluss. Weiterhin kommt es zu einem Husten- und Würgereiz. Ein erneuter Angriff wird somit unmöglichDer Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) entfaltet eine stark reizende Wirkung auf Augen und Atemwege, ist aber im Gegensatz zu anderen Reizstoffen nicht toxisch. Schärfegrad über 2,5 Mio. Scoville für schnelle und zuverlässige Wirkung. Dieser Reizstoff wirkt grundsätzlich gegen Menschen und Säugetiere und ist als Sprühnebel, Sprühstrahl, Gel oder Schaum erhältlich.

 

Der Einsatz von Pfefferspray ist ein zweischneidiges Schwert. „Der gegen Bären effiziente Spray ist in Italien nicht zugelassen. Der hierzulande handelsübliche Pfefferspray ist kein approbates Mittel gegen ein Großraubtier“,
In Italien sind Pfeffersprays mit größerer Wirkung als Waffe eingestuft; somit gehört Pfefferspray in Italien zu den verbotenen Waffen. Nur mit einer entsprechenden Lizenz darf man in Italien Pfefferspray besitzen und bei sich führen.

Pfefferdosensprays auf OC Basis welche in Drogerien, Tabaktrafiken…… udgl. erhältlich sind, aber kaum Wirkung auf eine  Tierabwehr haben, sind seit 2011 in Italien erlaubt und auch einsetzbar. Das Dekret Nr. 103 des italienischen Innenministeriums von 2011 regelt genau diese Sprays und folgende wichtige hier kurz zusammengefasste Vorschriften müssen eingehalten werden.
Die Spraydose darf nur eine Mischung auf der Grundlage von Oleoresin Capsicum (OC) haben (also ohne Zusatz von anderen Chemikalien); die Packung darf nicht mehr als 20ml beinhalten mit einen Prozentsatz von nicht höher als 10% und mit einer maximalen Konzentrierung von “capsacina” und “capsaicinoidi” in der Höhe von 2,5%; in der Mischung dürfen keine entzündbaren, korrosiven, toxischen, Krebs erregende oder chemisch aggressive Substanzen sein; der maximale Strahl darf nicht mehr als 3 Meter reichen; die Spraydose muss ein Sicherheitssystem haben, damit es nicht zufällig aktiviert werden kann; auf der Packung müssen einige wichtige Informationen lesbar geschrieben sein: z.B. dass das Produkt nicht an Minderjährige unter 16 verkauft werden kann, alle Inhaltsstoffe (Chemikalien), die Gebrauchsanweisung, alle Sicherheitsvorkehrungen und dass das Produkt nur verwendet werden darf, um sich etwaigen Bedrohungen oder Überfällen zu entziehen, die die eigene Sicherheit gefährden. Wenn die Vorschriften des Dekrets nicht eingehalten werden, sind diese Sprays nicht erlaubt. 
Doch ist in Italien diese Art von Spray (auf Italienisch „spray al peperoncino“) nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das italienische Kassationsgericht hat z.B. mit dem Urteil Nr. 14807 vom 7. Januar 2016 festgelegt, dass das Tragen in der Öffentlichkeit von einer Spraydose mit einem Inhalt mit brennenden Eigenschaften auf der Grundlage von „oleoresin capsicum“ (dem Wirkstoff der scharfen Paprika), die Straftat des unerlaubten Führens von Waffen erfüllen kann. Schon oft haben sich in den letzten Jahren die italienischen Gerichtshöfe mit diesem Thema beschäftigt.

Also im Zweifel, vor allem wenn man solche Produkte im Internet kauft, ist es ratsam, sich zuerst bei den italienischen Behörden zu informieren.

 In vielen europäischen Staaten ist Pfefferspray als verbotene Waffe eingestuft. Das bedeutet, dass sowohl der Verkauf als auch der Besitz und das Führen von Pfefferspray nicht erlaubt ist. Verbringt man seinen Urlaub z.B. in Griechenland oder in Großbritannien, sollte man sein Pfefferspray zu Hause lassen. Der Einsatz von Pfefferspray in Gefahrensituationen ist in diesen Ländern verboten. Auch in den Benelux Staaten, Belgien, Niederland und Luxemburg gilt Pfefferspray als Waffe. Im Norden von Europa darf kein Pfefferspray eingesetzt werden. In Dänemark, Norwegen, Schweden und Island ist der Einsatz von Pfefferspray verboten.

In Italien ist Pfefferspray mit einem Inhalt von 20 ml erlaubt,,,,,  (siehe oben). In Deutschland darf Pfefferspray frei verkauft werden. Voraussetzung ist aber, dass das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Legal darf Pfefferspray demnach erworben, mitgeführt und gegen angreifende Tiere eingesetzt werden. Dies trifft auf alle Pfeffersprays zu, die daher frei erworben und mitgeführt werden dürfen.
Neben Deutschland gibt es nur wenige Länder in Europa, in denen Pfefferspray vollkommen legal ist.

In Österreich fällt Pfefferspray im Gegensatz zu Deutschland unter das Waffengesetz, darf jedoch ebenfalls legal erworben, besessen und geführt werden. Eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist hier nicht notwendig, die meisten Modelle enthalten jedoch trotzdem diese Kennzeichnung. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Kunden aus Österreich können jedoch in der Regel ohne Einschränkungen in Onlineshops Bestellungen durchführen. Im Gegensatz dazu, dürfen beispielsweise verschiedene Pfefferspraypistolen die in Österreich legal sind (z.B. Piexon JPX4) nicht nach Deutschland versendet werden.

In der Schweiz fallen Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz, unterliegen jedoch dem Chemikalienrecht, welches für den Verkauf sowie auch das Führen ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht. Das entsprechende Gesetz sieht zudem vor, dass der Verkäufer den Käufer bei Übergabe über entsprechende Schutzmaßnahmen informieren muss. Diese Aufllärung kann jedoch auch im Rahmen des Einkaufs über Onlineshops erfolgen, wobei hier zudem eine Altersidentifikation stattfindet.

Pfefferspry verschiedene Grössen/Inhalte mit Schutzklappe oben

Darf Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt werden?

Pfefferspray darf in Deutschland grundsätzlich nicht vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Erstens darf die Polizei Pfefferspray in bestimmten Situationen gegen Menschen einsetzen. Außerdem darf jedermann in Notsituationen auch Pfefferspray zur Notwehr einsetzen. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist im Falle der Notwehr nicht strafbar. Ob es sich im konkreten Fall tatsächlich um Notwehr handelt, ist nicht immer eindeutig. Letztlich entscheidet dies im Streitfall ein Richter. Zum Einsatz gegen Menschen ist in Deutschland nur CS-Verteidigungs-Spray zugelassen.

In Deutschland ist Tierabwehrsprays  logischerweise ausschließlich zum Einsatz gegen Tiere gedacht. Gerade darum sind sie nicht als Waffe klassifiziert. Der Einsatz gegen Menschen ist also verboten. Allerdings ändert sich das, sobald man in eine Notwehrsituation gerät. Führt man dann (ganz zufällig) in Pfefferspray mit sich, darf man dies zur Notwehr benutzen.

Pfefferspraydosen haben eine Reichweite von maximal 10 Meter. Ideal auch für Wolf- und Bärenschutz

Wann gilt der Einsatz von Pfefferspray als Notwehr?

Als Notwehr bezeichnet der Gesetzgeber Maßnahmen, die notwendig sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

BlackDefender Pfefferspray OC 5000 Mega Weitstrahl mit Pistolengriff zur schnellen Verteidigung 400ml

Im Klartext bedeutet das, dass man sich, wenn ein Angriff auf die eigene Person erfolgt, mit den unmittelbar zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen darf – dies können die Fäuste, ein Regenschirm, oder eben ein Pfefferspray sein. Wichtig ist dabei, dass man einem Angriff nicht „zuvor kommt“, und dass man im Rahmen des gesunden Menschenverstandes ein gewisses Maß an Verhältnismäßigkeit wahrt (als Beispiel wird gerne das Erschießen der Nachbarskinder, die Kirschen vom Baum klauen, verwendet).

Auch gilt die Notwehr als „letztes Mittel“, das nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Wenn man also, anstatt das Pfefferspray herauszuholen, auch die Flucht ergreifen könnte, ist die Flucht vorzuziehen.

Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ohne Notwehrsituation gilt als gefährliche Körperverletzung, die mit einer mindestens dreimonatigen, in schweren Fällen sogar mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird. Schadenersatzzahlungen können natürlich gefordert werden.  Unmittelbar nach einem solchen Vorfall sollten Sie die Polizei verständigen und nach Möglichkeit Zeugen hinzuziehen, die Ihre Handlung als Notwehrhandlung bestätigen können.
Ob im Einzelfall tatsächlich eine gewaltsame Auseinandersetzung als Notwehrhandlung gilt, entscheidet sich im Zweifelsfall vor Gericht. Entscheidend ist, ob die Gegenwehr tatsächlich als Reaktion auf einen Angriff erfolgt ist, und ob sie leicht zu vermeiden gewesen wäre. In Ausnahmefällen, wenn die Gegenwehr in starkem Missverhältnis zum Angriff steht – wenn jemand also beispielsweise minutenlang in „Notwehr“ auf jemanden einschlägt, der bereits aufgegeben hat, spricht man von „Notwehrexzess“, was in der gerichtlichen Beurteilung gegebenenfalls auch eine Rolle spielen kann.

Pfefferspray in anderen Ländern

Viele Länder haben sehr unterschiedliche Regelungen in Bezug auf den Erwerb, die Mitführung und den Einsatz von Pfeffersprays. Die folgenden Informationen haben wir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir weisen aber darauf hin, dass solche Regelungen durchaus Änderungen unterworfen sind und dass wir daher keine Haftung für die hier veröffentlichten länderspezifischen Regelungen zu Pfeffersprays übernehmen. Informieren Sie sich dazu bitte bei den zuständigen Behörden.

Wirkungsweise von Pfefferspray

Pfefferspray für Tierabwehr – Foto © AMAZON

Was muss man wissen über die unterschiedlichen Arten von Abwehrsprays? Pfefferspray wirkt völlig anders als CS-Gas. Pfefferspray wird auch deshalb häufig bevorzugt, weil es immer wirkt, was bei CS-Gas nicht unbedingt der Fall ist. Die wichtigste Aussage vorab: Wird ein Tier oder ein Mensch mit dem hochdosierten Pfefferspray an den Augen getroffen, so können die Augen mindestens fünf Minuten lang nicht mehr geöffnet werden.
Im Wesentlichen gibt es zwei Sorten von Abwehrsprays: Pfefferspray und CS-Verteidigungsspray, welches häufig als CS Gas bezeichnet wird. Der Wirkstoff im CS-Gas wirkt auf das Schmerzzentrum im Gehirn. Wenn das Schmerzzentrum z.B. durch starke Schmerzmittel oder Alkohol blockiert ist, dann ist auch die Schmerzempfindung beim Einsatz von CS-Gas reduziert. Deshalb reagieren alkoholisierte Personen Teilweise weniger auf CS-Verteidigungssprays. Der Wirkstoff des Pfeffersprays wirkt stärker auch bei Personen, deren Schmerzempfinden teilweise blockiert ist. Insofern wirkt in der Regel das hochdosiertes Pfefferspray gegen aggressive Betrunkene zuverlässiger als CS-Sprays.

Wirkung von Pfefferspray bei Tieren

Die Wirksubstanz verursacht auf Schleimhäuten und auf der Bindehaut ein brennendes Gefühl. Zudem kommt es, wenn der Sprühnebel partiell eingeatmet wird, zu einem heftigen Hustenreflex. Der in der Tierarztpraxis festgestellte beißende stechende Geruch kommt von den Wirkstoffpartikeln die noch am Fell des Tieres hafteten. In gleicher Weise wird eine Übertragung auf den Menschen zwangsläufig, wenn das kontaminierte Tier z.B. gestreichelt wird.

Bericht/Quelle: PW-Südtiroler Jagdportal, BALLISTOL PFEFFERSPRAY und Presseberichte.
Wir weisen aber darauf hin, dass in der Berichterstattung durchaus Änderungen unterworfen sind und dass wir daher keine Haftung für die hier veröffentlichten länderspezifischen Regelungen zu Pfeffersprays übernehmen. Informieren Sie sich dazu bitte bei den zuständigen Behörden.

 

Wo dürfen Drohnen fliegen?

Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Wechselhafte Wetterbedingungen erfordern heutzutage eine frühzeitige und flexible Heuernte mit möglichst vielen Grasschnitten, um maximale Futtervorräte anlegen zu können. Dadurch wird der Mähzeitpunkt teilweise immer weiter nach vorn verlegt.
Rehe und andere Wildtiere können dieser rasanten Entwicklung nicht folgen und ihr natürliches Verhalten anpassen. Sie legen nach wir vor ihre Kitze im tiefen Gras ab, in der Annahme die Kleinen hier vor Fressfeinden und anderen Gefahren schützen zu können.
Jährlich sterben durch Mäharbeiten Tausende von Tieren. Da die Rehkitze und Junghasen bis zu einem gewissen Alter keinen Fluchtreflex haben, ist die Gefahr groß, vom Mähwerk erfasst und verstümmelt oder sogar getötet zu werden.

Allgemeine Anforderungen an ein System für die Rehkitzrettung, etc.
Zum zuverlässigen Auffinden von Rehkitzen in Wiesen hat sich die Nutzung von DROHNEN mit Thermalkameras- (Wärmebildkamera-) bewährt. Hierbei wird die Wärmedifferenz zwischen der Umgebung und der Körpertemperatur des jeweiligen Tieres genutzt. Daher beginnt die Rehkitzrettung mit der Drohne auch meistens in den frühen Morgenstunden, wenn die Umgebung noch nicht von der Sonne erwärmt wurde und die Körpertemperatur der Kitze sich deutlich von der Umgebung abhebt. Einzig die Wildschadenbegutachtung könnte allein durch eine RGB Kamera erfolgen, sofern der Anwendungszweck zusätzlich obige Anwendungsfälle abdecken soll, ist auch in diesem Fall eine Drohne mit Thermalkamera nötig.

Darf jeder eine Drohne fliegen? 

 

Drohnenflug Foto © Südtiroler Jagdportal

Kitzrettung mit Drohne und Wärmebildkamera Foto © Südtiroler Jagdportal

Bericht von Julia Koppelstätter  (Südtiroler Tagezeitung)

Über Südtirol fliegen immer mehr Drohnen. Die genaue gesetzliche Lage ist dabei nur wenigen bekannt. Was man als Drohnenpilot darf – und warum die Regeln in Südtirol meist besonders streng sind.

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Auch in Südtirol gibt es immer mehr Hobby-Drohnenpiloten. Doch weder Hobbypiloten noch Passanten oder Grundstücksbesitzer wissen über die genauen gesetzlichen Bestimmungen Bescheid. Auch Polizei und Förster sind nur selten informiert, behauptet Fly Südtirol, ein Unternehmen, das professionelle Drohnenaufnahmen mit geschulten Piloten durchführt.
Bei Flügen von Fly Südtirol, die fast ausschließlich kommerziell durchgeführt werden, kommt es des Öfteren vor, dass sie sich vor Spaziergängern, Wanderern oder Grundstücksbesitzern rechtfertigen müssen. „Sehr viele Leute reagieren ,allergisch‘ auf Drohnen. Viele sind genervt von den Drohnengeräuschen oder haben zum Teil Angst um ihre Privatsphäre“, erklärt Fabian Call, Koordinator von Fly Südtirol.
Oft sind die professionellen Piloten Beschimpfungen oder Drohungen ausgesetzt. Häufig wird auch damit gedroht, die Polizei zu rufen.
Besonders bei Events, die von Fly Südtirol begleitet werden, komme es zu Diskussionen, weiß Call: „Früher reagierte die Mehrheit der Eventteilnehmer sehr neugierig und interessiert, doch heutzutage kommen immer mehr Fragen auf und die Leute wollen Erklärungen. Prinzipiell ist es beispielsweise erlaubt, mit einer Drohne Aufnahmen zu machen, wo Personen sichtbar sind. Es ist jedoch sehr kompliziert, da dabei viele Faktoren zu berücksichtigen sind, zum Beispiel die Distanz zu den Personen und die Erkennbarkeit der Gesichter“, sagt der Koordinator bei Fly Südtirol.
In erster Linie habe das damit zu tun, dass die Passanten Hobbypiloten von professionellen Piloten nicht unterscheiden können. Dabei besitzen letztere die höchsten Flugscheine Italiens und sind somit mit den Vorschriften bestens vertraut. Deshalb wollen sie Hobbypiloten sowie auch alle anderen mit den Regeln bekannt machen.
„Bei den Drohnen gibt es grundsätzlich drei Gewichtsklassen: unter 250 Gramm, bis zu zwei Kilogramm, von zwei bis 25 Kilogramm. Bei der erstgenannten Gewichtsklasse benötigt man nur eine Versicherung und einen QR-Code, aber keinen Drohnenführerschein. Für die zwei letztgenannten Gewichtsklassen gibt es spezifische Führerscheine: A1-A3, A2, A2 Specifico. Je nach Gewichtsklasse und Führerschein gilt es außerdem bestimmte Vorschriften einzuhalten“, sagt der Koordinator bei Fly Südtirol.
Wolle man als Hobbypilot über ein privates Grundstück fliegen, brauche man dafür die entsprechende Drohne, die nicht mehr als 250 Gramm wiegen darf. Dafür ist kein Drohnenführerschein nötig, man muss allerdings 120 Meter über dem Gebäude fliegen. Hat man bereits einen Führerschein, ist es ohne diese Einschränkungen erlaubt.
Aktuell kann den Drohnenführerschein A1-A3 jeder online absolvieren, unterstreicht Call: „Man kann sich ganz einfach anmelden, ein Quiz machen und wenn man besteht, erhält man den Führerschein. Was aber noch lange nicht bedeutet, dass man damit legal überall fliegen darf.”

Drohnenflug - Foto © Südtiroler Jagdportal

Drohnenflug – Foto © Südtiroler Jagdportal

Zudem kommen noch die unzähligen Flugverbotszonen, die das legale Fliegen in Südtirol umso schwieriger machen. Diese sind nicht durch Hinweisschilder gekennzeichnet, sondern auf einer Karte sichtbar, nur an einzelnen Orten, wie dem Pragser Wildsee zum Beispiel, findet man ein solches Schild. Die Entscheidung über eine Flugverbotszone trifft die Flugaufsichtsbehörde ANAC: „Die italienische Flugaufsichtsbehörde ENAC entscheidet über die Flugverbotszonen, gibt entsprechende Informationen an D-Flight weiter, welche dementsprechend eine Karte erstellt, mit genauen Angaben zur jeweiligen Regelung der einzelnen Zonen. Jeder kann auf diese Karte Zugriff haben. Etwa die Hälfte der Einwohner in Südtirol leben in einer Flugverbotszone. Zudem gibt es eingeschränkte Flugzonen, die je nach Einteilung auf eine maximale Flughöhe von 25, 45 und 60 Metern beschränkt sind, und Drohnenaufnahmen nur mit dem Drohnenführerschein A2-Specifico erlaubt sind. In den dunkelroten Zonen, sprich den Flugverbotszonen, ist neben dem genannten Führerschein eine Genehmigung von Seiten der ENAC nötig, um mit der Drohne zu fliegen. Erst sobald man alle nötigen Flugscheine hat, kann man um eine Genehmigung bei der ENAC anfragen, wobei es nicht immer sicher ist, dass man auch eine bekommt.“
Doch wie Call berichtet, hätten nur wenige Personen in Südtirol die nötigen Flugscheine, um in den eingeschränkten Flugzonen und den Flugverbotszonen zu fliegen.
Würde Fly Südtirol zum Beispiel über einem Hotel in Meran fliegen wollen, müssten sie zuerst bei einem Gremium um Erlaubnis anfragen. Bis diese ausgestellt ist, kann das vier bis fünf Wochen dauern. Außerdem muss man dafür 200 Euro bezahlen.
Auch während des Flugs gelten strenge Regeln, sagt Call: „Wir sind während des Fluges mit einem Co-Piloten verbunden. Je nachdem wo wir fliegen, müssen wir immer mit jemandem in Kontakt sein: in Bozen mit dem Flughafen, in Meran mit dem Krankenhaus und so weiter.“
Welche Drohne dabei zum Einsatz kommt, hängt dabei vom Gewicht der Drohne und vom Flugschein des Piloten ab. Je größer die Drohne, desto höher ist der Anspruch für den entsprechenden Flugschein.
Während des Flugs in den Flugverbotszonen gelten strenge Regeln, sagt Call: „Wir sind während des Drohnenfluges mit einem Spotter verbunden. Je nachdem wo wir fliegen, müssen wir immer mit jemandem in Kontakt sein: in Bozen mit dem Flughafen, in Meran mit dem Krankenhaus und so weiter. “ Die Konsequenzen eines nicht legalen Flugs in einer Flugverbotszone, können hohe Geldstrafen und den Entzug der Lizenzen und des Fluggerätes mit sich ziehen.“

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Quelle:  dieser Bericht wurde uns freundlicherweise von der Neuen Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden) zur Verfügung gestellt. 

Rotwildabschuss fehlt – Strafe an Jäger

Vinschger Jäger müssen wegen fehlende Hirschabschüsse Strafe zahlen

 

Kahlwild – Fotorechte Rainer Jakobs

Die Südtiroler Tageszeitung schreibt in der heutigen Ausgabe: Das hat es in Südtirol noch nicht gegeben: Das Land verhängt über mehrere Vinschger Jagdreviere saftige Geldbußen, weil sie 2021 zu wenig Rotwild geschossen haben. Die Jäger erwägen nun vor Gericht zu ziehen.

Ein Auszug/Kopie aus der VINSCHGER ZEITUNG: 
Strafen – Rotwildabschuss nicht erfüllt – Quelle:  Vinschger Zeitung Vom 24.02.2023

 

PRESSEBERICHT

 

 

Hundetransport

Abhandlung über das Jagdrecht – Transport von Hunden

Des Jägers treuester Gefährte soll natürlich überall mit dabei sein. Nicht nur im Revier, sondern auch im Alltag oder auf Reisen. Wie Sie ihren Vierläufer sicher und gesetzeskonform im Auto befördern, verrät dieser Artikel.

Die Methoden zum Transport von Tieren mit dem Auto sind in Artikel 169 der Straßenverkehrsordnung festgelegt, der Folgendes festlegt: – es ist erlaubt, nur ein Tier im Auto frei im Fahrgastraum zu befördern, solange es den Fahrer nicht stört oder ablenkt; – zwei oder mehr im Auto transportierte Tiere müssen in speziellen Käfigen oder Behältern oder im hinteren Fach des Fahrersitzes transportiert werden, getrennt durch ein spezielles Trennnetz oder ähnliche Mittel. Wenn dies dauerhaft ist, muss es vom Department of Land Transportation genehmigt werden. Wer unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Tiere mit dem Auto transportiert, wird mit einer Verwaltungsstrafe von 80 € bis 318 € (Strafaktualisierung des Ministerialerlasses vom 22. Dezember 2010) und mit dem Verlust eines Führerscheinpunktes bestraft.

Der Transport auf Motorrädern und Mopeds ist erlaubt, solange sich das Tier in einem speziellen, solide gesicherten Behälter befindet, der nicht mehr als 50 cm aus der Form herausragt und die Sicht des Fahrers nicht einschränkt oder behindert (Art. 170 C. St .). Bei Verstößen beträgt die Verwaltungsstrafe zwischen 76,00 € und 306,00 € bei Abzug eines Führerscheinpunktes.

Wer also einen oder mehrere Hunde transportiert, muss sich um Folgendes kümmern: – dass das Tier auf keinen Fall mit dem Fahrer in Kontakt kommen kann, indem es ihn vom Fahren ablenkt; – dass das Tier bei einem Unfall nicht in den Fahrer oder die Fahrgäste geschleudert wird; – dass das Tier nicht angebunden oder unter Leidensbedingungen eingesperrt ist.  

Transport von nur einem Hund mit dem Auto.
Es kann in einem speziellen Behälter im Fahrgastraum oder sogar im Gepäckraum transportiert werden; in diesem Fall, solange es nicht geeignet ist, dem Tier Leid zuzufügen Das Tier kann außerhalb eines Behältnisses im Fahrgastraum untergebracht werden, sofern es aufgrund seiner Größe, der Beschaffenheit des Fahrzeugs und sonstiger Umstände nicht möglich ist, dass es mit dem Fahrer in Berührung kommt und ihn beim Fahren stört . Daher muss der Hund, wenn er nicht von einem der Passagiere bewacht und festgehalten wird, auf den Sitzen oder im Raum davor mit Bändern angebunden werden. Die Bindungen dürfen ihm keine Schmerzen bereiten, daher ist eine Art Geschirr erforderlich (es wird nicht empfohlen, das Halsband zu binden, da das Tier bei einem Unfall ernsthaft Gefahr läuft, sich das Genick zu brechen). Die Bänder müssen sicher befestigt werden, zum Beispiel durch die Verwendung der Befestigungen für Sicherheitsgurte.

Transport von zwei oder mehr Hunden mit dem Auto
Die Tiere müssen in Käfigen oder Behältern eingeschlossen sein oder zwischen dem Fahrer und dem Raum hinter ihm, in dem sich die Hunde befinden, muss eine Abtrennung wie ein Netz oder ein Gitter oder eine Platte vorhanden sein. Der Hundehalter der eine größere Anzahl an Hunden transportieren muss, kommt um einen speziellen Anhänger kaum herum. In diesem hat jeder Hund seine eigene Box, außerdem verfügen sie in der Regel über ein extra Fach für Ausrüstung. Darin können Schutzwesten, Ortungsgeräte, Futter und Wasser sowie die Ausrüstung für den Hundeführer untergebracht werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Anhänger über eine Frischluftzufuhr verfügt. Zudem kann es im Winter darin besonders kühl werden.
Da es sich um Spezialanfertigungen handelt, sind sie entsprechend teuer. Dennoch ist es ab einer gewissen Anzahl an Hunden die beste Lösung.

 

Transport eines oder mehrerer Hunde in einem zweirädrigen Kraftfahrzeug Das Tier oder die Tiere müssen in einem gut befestigten Behälter oder Beiwagen gehalten werden, der die Sicht nicht einschränkt.

Transport in Zügen
In Abteilzügen können kleine Hunde in der 2. Klasse frei neben dem Besitzer reisen, sorgfältig beaufsichtigt und sofern die Passagiere im Abteil dies zulassen Große Hunde hingegen sind nur erlaubt, wenn sie nicht stören und an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. In Nahverkehrszügen, in denen die Waggons aus einer einzigen Umgebung bestehen, ist der Transport von Tieren nur unter Benutzung der Bahnsteige oder Vorräume der Waggons gestattet.

Für Schnellzüge gelten besondere Regeln.

Transport per Flugzeug
In der Regel ist es erlaubt, einen Hund bis zu einem Gewicht von 10 kg einschließlich Behälter in einem speziellen Behälter mit wasserdichtem Boden zu halten; wenn es dieses Gewicht überschreitet, kommt es in Airline-Käfigen in den Laderaum. Besser ist es, sich im Einzelfall zu erkundigen und sich bei Auslandsaufenthalten nach Gesundheitsverfahren zu erkundigen.

Waffenrechliche Bestimmungen

Meldung und Aufbewahren von Waffen

Die Waffe – das Handwerkszeug des Jägers. Darüber Bescheid zu wissen tut Not. Die rechtlichen Bestimmungen zu kennen kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.

»Es gibt auf der Welt drei Sorten von Unwissenden: jene, die nichts wissen, jene, die nichts wissen wollen, und schließlich jene, die sich einbilden, etwas zu wissen.«  

Gerade jetzt wo die Jäger im Revier,  im Bezirk und auch auf Landesebene die Gewehre einschießen, muß immer wieder feststellt werden, dass sehr viele Jäger/innen die Handhabung des Gewehres nicht so genau nehmen. Auch anschließend nach dem Einschießen,  das Gewehr samt Munition im Auto ablegen,  welches in der Nähe des Schießstandes auf einem unbewachten Parkplatz geparkt ist, oder bei der Heimreise vor einem Gastlokal samt Waffen im Auto abgestellt wird.    

 

Bei einer Kontrolle der Polizeiorgane könnte dies gravierende Folgen haben, denn: Waffen und Munition (auch im Futteral/Gewehrhülle) dürfen niemals in einem unbewachten Auto zurückgelassen werden.

SIEHE:   Waffenrechtliche Bestimmungen in Italien

Übersetzung; Heinrich Aukenthaler – Bericht aus der Jägerzeitung des Südtiroler Jagdverbandes

Auf den folgenden Seiten wird in äußerst knapper, aber präziser Art und Weise das italienische Waffenrecht wiedergegeben. Jede darin aufscheinende Behauptung stützt sich, wenn nicht anders angegeben, auf ganz präzise Rechtsnormen gemäß der gegenwärtigen Interpretation und der Praxis der Quästuren und ist somit als unanfechtbar anzusehen.

Hinweis: Nachdem viele Sachverhalte genaue Definitionen verlangen, wird darauf verwiesen, dass im Zweifelsfall der italienische Originaltext zu konsultieren ist. Dieser kann im Internet auf der Homepage des Autors www.earmi.it ein

 

Zeichen der Hilflosigkeit?

Über konstruktive Kritiken und Anregungen für die Gestaltung des Südtiroler Jagdportales freue ich mich immer wieder, umso wertvoller betrachte ich sie, von Jägern mit Erfahrung kommen. Es ist mir schon klar, auch ich verspüre, dass die Jägerschaft vermehrten Gegenwind von Jagdgegnern zu verspüren bekommt. Nur- und das ist der springende Punkt: Können wir diesem Umstand entgegentreten, wenn wir uns verstecken, unser jagdliches Tun verheimlichen, dieselben Fehler weiter praktizieren, wie sie schon in der Vergangenheit ständig begangen wurden?  Alles vertuschen, nichts an die große Glocke hängen? Muss auch nicht sein, sofern die Berichterstattung transparent und jagdlich in der heutigen Zeit sehr wohl vertretbar ist.
Auf der einen Seite werden wir von unseren Behörden Vertretern im Rahmen von den Hegeschauen landauf – landab immer wieder dazu ermutigt, zu dem zu stehen, was wir als Jäger/Innen tun, uns  nicht zu verstecken brauchen, „ von der Wichtigkeit der Jagd sprechen und eine Jagd soll vorzeigbar sein…“
Nachdem in letzter Zeit häufig auch das Südtiroler Jagdportal mit den enthaltenen Berichten über Jagderlebnissen, Fotos usw.  mit dem Argument: „Fotos von Jagderlebnissen gehören nicht ins Internet“ – bei jeglicher Gelegenheit zitiert wird,   bleibt die Frage, ob wir im heutigen medialen Zeitalter überhaupt noch imstande sind – unser jagdliches Tun zu verheimlichen und tot zu schweigen? Und warum auch? Jäger/innen wollen immer wieder schöne Fotos sehen, über Jagderlebnisse lesen aber die wenigsten stehen hinter dem was sie tun. Das Südtiroler Jagdportal ist auf dieser Ebene wohl nur als ein Tropfen in einem unendlichen Meer zu betrachten. Um nur zwei Kommunikationskanäle zu nennen, – „You tube, Facebook, Tik Tok oder Instegram“ mit ca. 1 Mrd. Nutzer monatlich.
Ich gehe mit der Meinung sehr wohl konform, dass so manche Jagdfotos/Erlebnisse nicht ins Internet gehören, Portale, wie man sie tausendfach im Internet findet, auch Portale welche mir persönlich beim Betrachten auch als aktiver Jäger so manchmal eine Gänsehaut verursachen, aber anscheinend sind solche Fotos von Wildabschüssen bei den oben erwähnten Portalen kein Problem, auch wenn diese manchmal mehr als abstoßend sind. Wie in den diversen Andeutungen – sowohl auch beauftragten Schreiben zitiert, – auch Kinder und Jagdgegner haben Zugang zu diesen Seiten. Was für uns als normal empfunden wird, kommt eben bei so manchen Leuten sehr schlecht an. Um diesem mir sehr wohl bewussten Umstand entgegenzuwirken, werden von mir sämtliche Fotos bearbeitet oder retuschiert, bevor sie ins Netz gestellt werden. Dahingehend werden Sie auch im Südtiroler Jagdportal absolut keine Abbildungen von unsachgemäß aufgebrochenem Wild, Schweiß oder dergleichen finden. Man bedenke, wenn ich Fotos mit abgeschossenen Läufen, halb zerfetzten Haupt krank geschossenes Wild, welches sich beim Fotografieren noch einmal aufrichtet usw. – einstellen würde, dann wären die geäußerten Anschuldigungen gerechtfertigt.

Zurück zum Thema aber: Wenn das Südtiroler Jagdportal keine Berichte und Fotos von Jagderlebnissen mehr veröffentlichen würde, würde das am eigentlichen Jagdgeschehen sehr wenig ändern, gleichfalls der Anti Jagd Bewegung, welche sich im Land zunehmend stark macht, den Wind aus den Segeln nehmen. Werden doch unzählige Jagd Videos und Live Szenen auch von noch so grausamen Fehlabschlüssen auf den Markt gebracht, in beinahe jedem Medium veröffentlicht. Anscheinend wird das als ganz einfach hingenommene Normalität betrachtet. Weil man dieser Maschinerie niemals Herr der Lage sein könnte?

Vielleicht hinterfragen sich meine Kritiker auch, ob die Fehler nicht auch anderswo zu suchen sind? Fehler, die die Jagdgegner offensichtlich provozieren? Ein Beispiel: In den Südtiroler Revieren wird die Jägerschaft mittels Verordnung aufgefordert, in den Talsohlen und Kulturgebieten auch in den Monaten Mai, Juni, Juli Rehgeißen zu erlegen, unabhängig davon ob sie trächtig oder gar führend sind. Da habe sogar ich als Jäger nur mehr ein Kopfschütteln übrig, abgesehen von der Reaktion von Nichtjägern, Landwirten, Laien – welche derlei Szenen auch beobachten können. Wie rechtfertige ich diese Tatsache einem Jagd Gegner, einem Kind gegenüber, unseren Mitmenschen usw. Viele andere solche Beispiele könnten an dieser Stelle genannt werden. wundern wir uns also nicht, dass viele Leute mit erhobener Hand auf die Jägerschaft zeigen.
Wenn ein Jäger folglich in meinem Südtiroler Jagdportal ein schönes Jagderlebnis Online stellt, wird er sogar von Jagd Funktionären aufgefordert dies zu unterlassen bzw. nicht zu veröffentlichen. 
Warum darf ich mich als Jäger über einen schönen Jagdtag und eventuell über einem gelungenen Abschuss nicht freuen??  Wenn wir als Jägerschaft uns mit unserem TUN verstecken müssen, uns über unsere Ernte für all die Hege und Pflege Bemühungen nicht mehr erfreuen dürfen, dann müssen die Verantwortlichen sofort die gesamten Trophäenschauen im ganzen Land abschaffen. Hunderte – sogar tausende Trophäen werden dort feierlich zur Schau – zugänglich für jedermann/frau – gestellt, wo auch ich mich als Jäger manchmal schwer tue die ganzen Abschüsse zu verstehen.
Jäger sind immerhin noch Personen die nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, denn schon beim kleinsten Vergehen wird der Waffenpass entzogen, darum frage ich mich, warum müssen wir uns auch immer wieder von Tierschützern und Jagdgegnern als Mörder, blutrüstige Personen, Impotenz… usw. . bezeichnen lassen, anscheinend werden solche Handlungen problemlos hingenommen?

Sollten auch sie dazu eine Meinung haben, so scheiben Sie mir eine Mail an info@jagd.it