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WOLF: Ab 1 August 2022 startet in Südtirol eine Wolfs Vergrämung

Als ich am Dienstag, 12. Juli in der Tageszeitung Dolomiten das Interview mit dem Landesrat Arnold Schuler über die Vergrämung des Wolfes gelesen habe, “beginne ich langsam an die Intelligenz mancher Leute zu zweifeln“.
Nur ein wenig Hausverstand würde reichen um zu verstehen, daß eine Wolfsvergrämung in dieser Form nie funktionieren wird, solange die Menschen für den Wolf keine Gefahr sind.
Wie stellen sich die Herren eine Vergrämung vor? Der Wolf darf durch das Gummigeschoss auch nicht verletzt werden. Glauben diese Herren wirklich ein Knall und ein Pips vergrämt einen Wolf der auf Futtersuche ist? Außerdem muss ein Schuß auf sehr kurzer Distanz abgegeben werden. Probieren sie einmal einen hungrigen Hund mit einem leichtem „Stockschlag“ zu vergrämen, garantiert ist der Hund in den nächsten Stunden/ Tagen wieder vor Ort wenn er weiß daß er etwas zu fressen bekommt.
Außerdem was kostet dem Steuerzahler der ganze Spaß? Mehrere hauptberufliche Jagdaufseher müssen  Tage, Wochen ja sogar Monate nachts mit Lichtquellen oder Nachtsichtgeräte ansitzen oder umherfahren bis sie überhaupt einen Wolf zu Gesicht bekommen, wenn überhaupt und dann soll ein einzelner Wolf mit einem Gummigeschoss vergrämt werden. Zwei oder mehrere Wölfe zugleich beschießen geht schon ja gar nicht, denn die Wölfe werden durch den Knall sicherlich nicht stehenbleiben.
Mit einer Vergrämung werden die Wölfe nicht weniger, vielleicht aggressiver. Das Problem der ganzen Risse der Weidetiere wird dadurch nur verlagert. Heute wird der Wolf durch das Gummigeschoss verjagt und morgen ist er bei Nachbars Schafe oder umgekehrt. Der Wolf wird das Territorium nie verlassen, solange er bei gedecktem Tisch wohnen darf.
“Die Vergrämung sei völlig nutzlos”, sagt etwa Wilhelm Innerhofer von der Organisation Zukunft Landwirtschaft. “Da müsste man ja nachts auf Wölfe lauern.” Innerhofer, der eine Alm in Ahornach im Pustertal betreibt, sagt weiter: “Wölfe sind sehr intelligent, die lernen schnell, ich denke die lernen sogar schneller als Politiker.”
Auch wenn vom Land bezahlte Tierärzte behaupten: „In Südtirol verenden jährlich etwa 2.000 Schafe durch Blitze, Absturz oder Krankheiten.  Solche Vergleiche sind einfach lächerlich. Durch den Blitz oder auch Abstürze von Schafen bedeutet einen schnellen Tod und nicht bei lebendem Leibe gefressen zu werden, außerdem warum wird von diesen Herren nicht noch erwähnt wieviel Schafte im Jahr geschlachtet werden, wenn auch noch Krankheiten als Todesursache zitiert werden??

Ausserdem das Problem mit den Wölfen ist nicht das Problem der Jäger sondern von Personen die die Wölfe ausgesetzt haben, aber anscheinend sind diese Herren auch hilflos.

 

Bericht: Walter Prader – Südtiroler  Jagdportal 

SOLLTE  JEMAND  DAZU EINE MEINUNG HABEN, FRUE ICH MICH AUF DIE MITTEILUNG UND KANN AUCH HIER VERÖFFENTLICHT WERDEN! info@jagd.it 

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Knoll Ignaz schreibt: 
Der Direktor vom Amt für Jagd und Fischerei Herr Luigi Spagnolli ruft zum Herdenschutz auf!  Meine Frage;” wie soll ich mit 2 Hektar Grund und mit meinen 20 Schafen und 5 Ziegen ein Herdenschutz betreiben? Soll ich all meinen Grund einzäunen einen Hirten anstellen und vielleicht noch einen Herdenschutzhund kaufen?  Wie stellt sich Herr Spagnolli ein Herdenschutz für unsere Klein Schafzüchter vor, oder sollen wir einfach unsere Liebe zu den Tieren aufgeben, nur dass der Wolf in Südtirol leben kann??

 

Jagdbezirke

In Südtirol gibt es 145 Jagdreviere kraft Gesetzes. Sie sind in 8 Jagdbezirke zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich. Mit 30.000 ha ist das Revier Sarntal das größte des Landes und mehr als 100 mal so groß wie das kleinste, nämlich Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße beträgt zwischen 4000 und 5000 Hektar und ermöglicht eine sinnvolle jagdliche Planung

 

Im April 2022 wurde auch der Landesvorstand des Südtiroler Jagdverbandes neu gewählt. Nachdem die Neuwahlen auf Revier- und Bezirksebene abgeschlossen waren, wählten die ACHT Bezirksjägermeister sowie die Vertreter der italienischen und ladinischen Sprachgruppe den Landesjägermeister Günther Rabensteiner und seine beiden Stellvertreter Eduard Weger aus Sarnthein und Giudo Marangoni aus Eppan.

vorne von links: Günther Hohenegger, Rino Insam, Paul Steiner, Günther Bacher, Siegfried Pircher. Stehend von links: Werner Dibiasi, Eduard Weger, Günther Rabensteiner, Guido Marangoni, Sandro Covi und Luca Complojer

 Bezirksjägermeister der einzelnen Jagdbezirke Südtirols:

Bozen:                 Eduard Weger
Brixen:                Rino Insam
Bruneck:            Paul Steiner
Meran:               Siegfried Pircher
Oberpustertal: Günther Rabensteiner
Sterzing:            Günther Bacher
Vinschgau:        Günther Hohenegger
Unterland:        Werner Dibiasi

 

 

Probleme der gesellschaftlichen Funktion

In unserer urbanisierten Gesellschaft hat die Entfremdung von der Natur ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Mit eigener Erfahrung musste ich bei Oberschülern feststellen, dass sie zwar eine “Integrale Funktion” berechnen können oder jede Funktion beim Hightech Smartphones kennen, aber nicht eine Fichte von einer Tanne, oder eine Föhre von einer Lerche  unterscheiden können, geschweige unsere heimischen Wildtiere und Vogelarten kennen. Nach Umfragen glauben viele Schüler, dass Kühe – wie in der Werbung – tatsächlich lila seien, sich immer mehr von unserer schönen Natur mit den Ereignissen entfernen. Dazu kommt noch eine um sich greifende Bambimentalität, die die Notwendigkeit des Tötens von Wildtieren verkennt und den Schutz von Lebewesen über alles stellt.

Angesichts einer immer geringeren Kenntnis von natürlichen Vorgängen sinkt natürlich auch die Akzeptanz der Jagd, und das nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen. Naturschützer und Landwirte fordern einen verstärkten Abschuss von Schalenwild, Tierschützer eine Abschaffung der Jagd. Ein kleiner Kern militanter Tierschützer setzt Jäger sogar mit Mördern gleich und geht aktiv gegen Jäger vor, z.B. durch Störung von Gesellschaftsjagden oder Ansägen von Hochsitzen, durch unwahre Behauptungen in sämtlichen Internetportalen… udgl., dazu kommt, dass in unserer Mediengesellschaft Fernsehsender beim Wettlauf um Einschaltquoten oftmals schlecht recherchierte, sachlich falsche Beiträge liefern, z.B. über den Abschuss wildernder Hunde und Katzen oder über die Gatterjagden, Tierquälereien  oder ähnliches . Eine negative Einstellung zur Jagd wird allerdings auch durch Fehlverhalten einzelner Jäger geprägt. Hinzu kommen noch Hassberichte und Intrigen im Internet,  vor allen Berichte mit haarsträubenden Fotos in bekannten Portalen  die gegen die Jagd ausgerichtet sind.
Welche Konsequenzen die völlige Abschaffung der Jagd hätte, ist am Beispiel der Schweiz zu erkennen. Im Kanton Genf wurde die Jagd per Verfassungsänderung und Volksentscheid in den siebziger Jahren gänzlich abgeschafft. In der Zwischenzeit hat sich dort das Schalenwild, insbesondere das Schwarzwild, so stark vermehrt, dass – auch im Interesse der Landwirtschaft – eine Wildbestandsregulierung unerlässlich wurde. Nun werden nachts im Scheinwerferlicht sogenannte “Polizeijagden” mit nicht dafür ausgebildeten Polizeibeamten durchgeführt, was jedem Tierschutzgedanken zuwiderläuft. Trotz dieses untragbaren Zustandes findet sich bisher keine gesellschaftliche Mehrheit für eine Änderung der Situation.
Vielfach wird vom Naturschutz auch gefordert, sogenannte Rote-Liste-Arten, wie einige Säugetiere und Rauhfusshühner vom Jagdrecht ins Naturschutzrecht zu überführen, um sie besser schützen zu können. Dabei ist anzumerken, dass die seltenen Arten, auch nach Jagdrecht ganzjährig geschützt sind, also mindestens den gleichen Schutzstatus genießen. Darüber hinaus besteht für die dem Jagdrecht unterliegenden Arten eine Meldung bzw. Hegeverpflichtung.
Es wird darüber diskutiert, ob die sogenannten “Roten Listen” das zuverlässige Vorwarnsystem des Artenschutzes als Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellen. In der Tat, auch wenn die Populationsstärke nicht das alleinige Kriterium für die Eingruppierung darstellt, erscheint schwer nachvollziehbar.
Tatsache ist jedoch auch, dass der Rückgang der Niederwild- und Vogelarten seit Jahren Anlass zur Sorge gibt. Für diesen Rückgang ist offensichtlich ein ganzes Bündel von Ursachen verantwortlich, z.B. veränderte Landnutzung, starker zunehmender Winter- und Sommertourismus, Beutegreifer wie auch Bär und Wolf, Wetter, Verkehr und sonstige Faktoren der Beunruhigung. Nicht auf alle freilebenden Wildarten wirken sich Lebensraumveränderungen negativ aus, einige Wildarten (vor allem Rotwild) haben eine deutlich nach oben gerichtete Bestandsentwicklung zu verzeichnen.  Nachdem es für das Rotwild kaum noch Ruhezonen gibt und sich diese Wildart an die Störungen gewöhnt,  wandern oder flüchten sie immer mehr in die Tallagen und in die Nähe der Wohngebiete.
Schäden durch Schalenwild (Reh-, Rotwild etc.) entstehen durch Verbiss von Knospen und Trieben sowie durch Schälen (Fressen) von Baumrinde. Besondere Probleme ergeben sich im empfindlichen Alpenraum sowie in Gebieten mit geringer Bewaldung oder mit starkem Erholungsdruck. Untersuchungen belegen, dass die Verbissprozente in Gebieten mit starkem Besucherverkehr bei gleichen Wildbeständen bis zu dreimal höher sein können als in ruhigen Regionen. Die Wald-Wild-Problematik ist noch nicht überall zufriedenstellend gelöst. Die stark gestiegenen Abschüsse der letzten Jahre beim Reh- und Rotwild zeigen jedoch, dass die Jäger sich ihrer Verantwortung für das Ökosystem Wald und Fauna stetig bewusster werden.
Angesichts der schwierigen Finanzlage öffentlicher Haushalte ist allerdings fraglich, wie lange und in welcher Höhe ein Schutz noch möglich ist, während der Schalenwildabschuss vom Naturschutz toleriert bzw. gar verstärkt gefordert wird,.

Lösungswege

Die Jagd ist die älteste Form der Nutzung natürlicher Ressourcen. Jagdausübung auf wildbiologischer Grundlage stellt eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen dar und leistet einen Beitrag für eine nachhaltige ländliche Entwicklung. In der heutigen Zeit wird zur Lösung von Problemen immer öfter der Ruf nach dem Staat laut, während gleichzeitig der Unmut über die staatliche Regelungswut wächst. Mit Ordnungsrecht allein ist nicht alles zu regeln; Konzepte der Freiwilligkeit, der Hilfe zur Selbsthilfe sollten verstärkt genutzt werden.

Foto: Margareth Morandell

Da die Jagd heutzutage im Blickpunkt einer für die Belange von Natur- und Tierschutz stark sensibilisierten Gesellschaft steht, ist aktive Öffentlichkeitsarbeit besonders geboten. So ist es unerlässlich, die Wissensvermittlung über Natur und Jagd, z.B. in den  Kindergärten, Schulen, bei  Wander- und Revierführungen oder Hegeschauen mit geschulten und fachlich wissenden Fachkräften zu intensivieren. Dabei ist auch das Bewusstsein der Jäger zu schärfen für die sensiblen Fragen des Tier- und Artenschutzes.  Dafür sollte eine grenzüberschreitende ARBEITSGRUPPE  oder auch mehrere kostenlose Fortbildungskurse angeboten werden. Die Idee für eine solche Arbeitsgruppe wurde in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Jagdverband vor einigen Jahren ins Leben gerufen aber musste wegen mangelnder Beteiligung und fehlender Unterstützung wieder aufgelöst werden.   

Auch in Südtirol  wäre es sicherlich wünschenswert, wie in der Schweiz den “Roten Listen” der gefährdeten Arten eine “Blaue Liste” gegenüberzustellen, in der Tier- und Pflanzenarten dokumentiert werden, die in den letzten Jahrzehnten ab- und zugenommen haben.
Unter den vielen Faktoren, die die Entwicklung der Niederwildpopulationen beeinflussen, kommt der Lebensraumqualität und dem Beutegreiferdruck eine zentrale Bedeutung zu; beides Faktoren, die im Gegensatz etwa zu klimatischen Einflüssen beeinflussbar sind.
Zur Lösung der Wald-Wild-Problematik gibt es keine einfachen Lösungen (“Abschuss erhöhen”). Integrierte Konzepte müssen wissenschaftlich fundiert entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Dabei müssen dem Lebensraum angepasste Wildbestände, wildökologische Raumplanung sowie Biotopverbesserungen mit Maßnahmen der Besucherlenkung einhergehen. Gleichzeitig sollte der Jagddruck minimiert werden, z.B. durch Einführung von sogenannten Intervall- bzw. Schwerpunktjagden. Nur so wird es für unser Schalenwild in einem hochindustrialisierten und dichtbevölkerten Land eine Zukunft geben. Zum Schutz des Wildes sollten unbedingt Ruhezonen ausgewiesen werden. Es wurde zwar darüber vieles besprochen und diskutiert, aber es fehlt immer noch an die Umsetzung. Es ist künftig ein aktives Management gefordert, das den Interessen wie: “Tourismus, der Landwirtschaft und des Naturschutzes”  gleichermaßen gerecht wird. Dabei sollten ein intensives Monitoring, das Ausweisen von Ruhezonen und die Anlage von Ablenkungsflächen ebenso einbezogen werden wie eine gezielte, nachhaltige jagdliche Nutzung.
Um die notwendige großflächige Nieder- und Schalenwildbewirtschaftung gewährleisten zu können, kommt der Bildung von Hegegemeinschaften eine besondere Bedeutung zu. Dabei sollte die Aufmerksamkeit nicht nur auf das Schalenwild gelegt werden, sondern verstärkt auch Hegegemeinschaften für seltene Arten, gegründet werden, wie dies bereits in einigen Bundesländern erfolgreich der Fall ist. Es ist zu prüfen, wie die Rechte und Pflichten der Hegegemeinschaften gestärkt werden können.

Siehe auch: Ein Zeichen der Hilflosigkeit

Bericht WP-Jagdportal

 

Jagdbeginn

Mit dem 01. Mai beginnt die neue Jagdsaison.

Die Ausübung der Jagd ist trotz nächtlicher Ausgangssperre erlaubt. Das Amt für Jagd und Fischerei bestätigt dies mit einem Rundschreiben. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre sei ein Ausnahmegrund. Damit werde eine «effektive Bejagung» von Jahrlingsböcke und Rotwild sichergestellt. Es wird vorausgeschickt. dass die Erfüllung der Abschusspläne auf Schalenwild verpflichtend vorgeschrieben ist. um die land- und forstwirtschaflichen Kulturen vor Wildschäden im Interesse der Allgemeinheit zu schützen, so die Begründung

Südtiroler Jagdportal wünscht Euch einen schönen und geselligen Jagdbeginn, einen erfolgreichen Anblick 2021,  in der Hoffnung, dass uns Corona 19 nicht wieder zwingt Zuhause zu bleiben. Ob für- oder wieder; zeigen wir ein wenig Eigenverantwortung und befolgen weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln auch bei der Jagdausübung.  

Würde mich wieder sehr freuen,  über Eure Jagderlebnisse berichten zu dürfen, über jegliche Zusendungen von Fotos und Berichte über die heurigen Erlebnisse würde meine Homepage bereichern.

Auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit 2021

Waidmannsheil

Walter

Jagd oder Waidwerk

Der Begriff der Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als waidmännische Pflichten zu beachten sind. Der Begriff ist ein sogenannter „unbestimmter Rechtsbegriff“, der es erlaubt, auch neue Entwicklungen mit aufzunehmen. Was unter „Waidgerechtigkeit“ verstanden wird, hat sich beständig gewandelt. Der Begriff umfasst heute das, was man in anderen Bereichen als „gute fachliche Praxis“ bezeichnen würde. Wesentlich ist heute der Tierschutzaspekt. Das Gebot, aus dem Tierschutzgesetz, einem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, findet sich darin wieder. Der Begriff wird in diesem Sinne auch im Tierschutzgesetz mehrfach verwendet.
In der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk genannt, ist die Jagd das Handwerk des Jägers. Unerlaubte Jagd bezeichnet man als Wilderei.

Jagd von gestern

Die Jagd ist die älteste und war durch Weltalter hindurch einzige Tätigkeit des Menschen. Jahrhundertlang herrschte sie allein alles menschliche Tun und Denken vollkommen. Sie ist die Keimzelle  der Kultur und der Zivilisation. Im Laufe der Vergangenheit, von der nur der allerletzte Augenblick in das Licht der Geschichte getaucht ist, wurde das Wesen des Menschen durch die Jagd in entscheidender und endgültiger Weise geprägt.

Moderne Technik macht immer präzisere Schüsse möglich. Aus jagdlicher Sicht stellt sich daher die Frage, wie weit zu weit ist. Die Waffen und die Computergesteuerte Optik von heute, lassen dem Wild wenig Chancen

Wann und wo immer Menschen, die in Volks- oder Staatsverbänden gelebt haben, als Jäger aufgetreten sind, hat sich infolge der Lebensgemeinschaft die Notwendigkeit einer allgemein verbindlichen Ordnung der Jagd, einer die Elemente der Jagd mehr oder weniger intensiv erfassenden gesetzlichen Regelung ergeben. Dabei stand stets das Problem im Mittelpunkt der vorzusehenden Regelungen, dass die natürlichen oder juristischen Personen in den Staaten Träger der subjektiven Jagdrechts sein sollen d.h. wer berechtigt sein sollte, die jagdbaren, freilebenden Tiere, das Wild, aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen oder sie zu erlegen und sich anzugeignen. Es waren meist politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erscheinungen, die in einem bestimmten Staat und in einer bestimmten geschichtlichen Epoche für die Verantwortung dieser Frage für den Gesetzgeber maßgebend waren. Im Wege friedlicher Evolution, oft aber auch unter drückender Machtanwendung und im Zuge blutiger Revolutionen wurde um die Jagdberechtigung und ihre gesetzliche Bindung gerungen.  Im Wandel der Zeiten wurde das Jagdrecht immer wieder auf eine neue Basis gestellt, neu geregelt, neu begründet und zur Entfaltung gebracht.

Jagd im engeren Sinn bezeichnet die spezifisch menschliche, legale Verfolgung von freilebendem Wild unter Verwendung zusätzlicher Mittel, mit der Absicht, es zu fangen, zu erlegen und es sich anzueignen. Jagd ist nur gegeben, wenn das der Verfolgung ausgesetzte Tier eine Chance zum Entkommen hat. 

  • In ihrer Freizeit halten sich Jägerinnen und Jäger gerne in der Natur auf und beobachten Wildtiere. Damit tragen sie wesentlich zur planmässigen Überwachung der Wildtierbestände bei. Sie setzen sich aktiv für die Pflege der Wildlebensräume und für den Schutz der Wildtiere vor Störung ein. Sie Respektieren die Würde der Tiere und gehen verantwortungsbewusst um.
  • Jäger haben Freude an ihrer Beute, und ihre Familie und Freunde mit ihnen. Mit Hunden arbeiten Jäger besonders gerne; viele Hunderassen wurden im Laufe der Jahrhunderte für die Jagd gezüchtet und gelten heute als wertvolles Kulturgut.
  • Jagd gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Die herausfordernde Auseinandersetzung mit frei lebenden Wildtieren, die für frühe Menschen wichtiger Bestandteil der Nahrung waren, stellte einen wesentlichen Auslöser der menschlichen Evolution dar. Diese Tradition entwickelt sich ständig weiter und hält mit dem Lauf der Zeit Schritt. Moderne Jagd ist nachhaltig; sie trägt den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anliegen Rechnung. Sie wird auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kriterien geplant und ausgeführt (siehe Wildtiermanagement).

Wer die Jagd ausüben möchte braucht einen Jagdschein, der eine Jägerprüfung voraussetzt.
Wer in Südtirol die Jagd ausüben möchte, muss zuerst den Jagdbefähigungsnachweis erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Jägerprüfung ausgestellt, welche aus folgenden Teilen besteht:

  1. Theorieprüfung über Wildkunde/Ökologie, Jagdrecht, Waffenkunde sowie Naturschutz/Jagdkunde (schriftliche und mündliche Prüfung)
  2. Praktische Schießprüfung (Kugelschießen und Schrotschießen)
  3. Nachweis eines Revierpraktikums ODER eines dreitägigen Jungjäger-Praxiskurses in einer zertifizierten Bildungseinrichtung
  4. Nachweis über einen mindestens 4-stündigen Erste-Hilfe-Kurs (Original oder beglaubigte Kopie).

Die Forstschule Latemar bietet sowohl den Jungjäger-Praxiskurs als auch den Erste-Hilfe-Kurs an.

Theorie- und Schießprüfung finden mehrmals jährlich statt und werden vom Amt für Jagd und Fischerei organisiert. Mit dem Jagdbefähigungsnachweis sowie gültigem ärztlichen Zeugnis und Nachweis über die eingeschulte Handhabung mit Lang- und Kurzwaffen einer Sektion des TSN kann bei der zuständigen Carabinieristation um die Ausstellung des Jagdgewehrscheines angesucht werden. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung eines Jagderlaubnisscheines.
Zur Jägerprüfung dürfen nur Personen antreten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Theorieprüfung geht der praktischen Schießprüfung voraus. Wer die Theorieprüfung bestanden hat, kann sich zur Schießprüfung anmelden.
Jagdscheine werden als Jahres- Tagesjagdscheine ausgestellt. Neben der Jägerprüfung ist es erforderlich, dass der Bewerber zuverlässig ist und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen kann.
Ausländische Jäger müssen keine Jägerprüfung ablegen, wenn nur ein Tagesjagdschein beantragt wird (eine Jagdberechtigung aus dem Ausland ist aber notwendig) oder wenn die ausländische Jägerprüfung von den Behörden als gleichwertig anerkannt ist.

Jagd – das Natürlichste dieser Welt!